Jahrzehntelang war die Stadt auf das Auto zugeschnitten. Der Autoverkehr nahm zu, die Suche nach einem Parkplatz ebenfalls. Endloses Kurven um Häuserblocks, steigende Parkgebühren und weniger Stellflächen begrenzten immer mehr das Verkehrsaufkommen. Mit der Mobilitätswende sollte zudem mehr Lebensqualität geschaffen werden.
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Manche Städte übertreiben es mittlerweile: Mit "Sitzen statt Parken" wurde in Köln die belebte Einkaufsstraße "Deutzer Freiheit" zur Radfahrer- und Fußgängerzone umgestaltet. Jetzt entschied ein Verwaltungsgericht zugunsten der Autofahrer und Geschäftsleute auf einen Rückbau.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg für rechtswidrig erklärt. Per Satzung wurden bis zu 480 Euro pro Jahr verlangt.
Bild: dpa

Ebenso wollte man etwa 20.000 Anwohnern in Köln ihre Parkplätze vermiesen – mit einer 13-fachen Gebührenerhöhung. Bis zu 390 Euro sollte ein Bewohnerparkausweise kosten. Auch hier schoben Richter einen Riegel vor. Bundesweit erlaubte der Gesetzgeber den Ländern zwar, das Parkraummanagement an Städten und Kommunen zu übertragen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sah dies aber anders und kippte eine ähnliche Gebührensatzung für Freiburg wegen eines Formfehlers (Az. 9 CN 2.22). "Wir haben die Vorlage zurückgezogen", erklärt deshalb die Kölner Stadtverwaltung zur geplanten Gebührenverschärfung.

Einkommensschwache sollen weniger zahlen

Das BVerwG beanstandete auch Ermäßigungen aus sozialen Gründen: Dies sei gesetzlich nicht erlaubt. "Die wirtschaftliche Komponente der Städte spielt beim Anwohnerparken eine große Rolle, die finanzielle Belastung der Autofahrer leider nicht", kritisiert Bundespolitiker Mathias Stein (SPD) die Parkraumbewirtschaftung. Für Geringverdiener, junge Familien oder Rentner fehle eine einkommensabhängige Staffelung. Verkehrspolitiker Stein hält das für ungerecht: "Es kann nicht sein, dass ein Spitzenverdiener die gleiche Gebühr bezahlt, wie ein Schichtarbeiter, der seinen Kleinwagen ohne Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel in Wohnungsnähe parken muss".

Gesetzesänderung auf Bundesebene notwendig

Einige Städte haben trickreich solch eine soziale Komponente eingeführt. So werden in Bonn Ausweisgebühren zwar nicht nach sozialen Kriterien unterschieden, Bedürftige erhalten aber eine Rückerstattung. Andere Städte ziehen Parkausweise ein und erteilen stattdessen zeitliche Ausnahmegenehmigungen. Juristen sehen dies kritisch. Sie fordern eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. Doch in Berlin winkt man ab: "Sozialpolitische Aspekte sind dem Straßenverkehrsrecht fremd", teilt das Verkehrsministerium auf Anfrage mit.
Diese Parkplätze in München wurden zur Gastronomiezone umgewandelt.
Bild: Actionpress
Viele Städte und Kommunen sind verunsichert. Bis zur schriftlichen Urteilsbegründung bleiben sie beim alten Gebührensatz. "Wir können sozialschwächere Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gerade in Zeiten von hohen Energiepreisen nicht zusätzlich mit hohen Anwohnerparkgebühren belasten", erklärt Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU). Bis Klarheit seitens des Gesetzgebers geschaffen sei, werde es keine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren geben.

FDP-Verkehrsminister Volker Wissing wollen sich die Ampelpartner von Rot-Grün nochmal zur Brust nehmen. "Wir werden in den Koalitionsgesprächen nach der Sommerpause das Anwohnerparken erneut angehen, um eine vernünftige Lösung mit einer sozialen Staffelung zu finden", verspricht Verkehrsausschussmitglied Mathias Stein. In Berlin herrscht – wie so oft – Regelungsbedarf.