Pistorius: Raser-Bußgeld nach Einkommen
Reiche Raser sollen mehr zahlen

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Strafprozesse als Vorbild: Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) will Extrem-Raser mit höherem Einkommen stärker zur Kasse bitten.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hat sich dafür ausgesprochen, dass Raser mit höherem Einkommen höhere Geldbußen zahlen müssen. Der SPD-Politiker sagte der "Süddeutschen Zeitung" (23. Januar 2019), er halte dies "für überlegenswert, weil es den wohlhabenden Großverdiener oder den Millionär nicht trifft, wenn er bei gravierenden Tempoüberschreitungen von beispielsweise mehr als 50 km/h 240 bis 680 Euro bezahlen muss". Für Auszubildende, Friseure, Arzthelferinnen oder Pfleger hingegen seien solche Geldstrafen, "abgesehen vom Fahrverbot, schon schwer zu verdauen". (Hier lesen Sie, was zu schnelles Fahren derzeit kosten kann.)
Verstöße mit mehr als 50 km/h über dem Erlaubten im Visier

Innenminister Pistorius machte bereits mehrfach Vorschläge, um Raser härter zu bestrafen.
Verschärfungen im Bußgeldkatalog
Rettungsgasse
Keine Rettungsgasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen auf einer Autobahn oder Außerortsstraße gebildet, obwohl der Verkehr stockte: 200 Euro Bußgeld, ein Punkt im Verkehrssünderregister
Rettungsgasse und Behinderung
Keine Rettungsgasse gebildet, mit Behinderung: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Rettungsgasse und Gefährdung
Keine Rettungsgasse gebildet, mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Rettungsgasse und Sachbeschädigung
Keine Rettungsgasse gebildet, mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Einsatzfahrzeug nicht Platz gemacht
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort Platz gemacht: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Einsatzfahrzeug nicht Platz gemacht mit Gefährdung
Einsatzfahrzeug nicht sofort Platz gemacht mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Einsatzfahrzeug nicht Platz gemacht mit Sachbeschädigung
Einsatzfahrzeug nicht sofort Platz gemacht mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Handy am Steuer
Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt (auch Tablet o.ä.): 100 Euro Bußgeld, ein Punkt im Verkehrssünderregister (Nutzung nur erlaubt bei vollständig abgeschaltetem Motor, Start-Stopp-Automatik ausgenommen)
Handy am Steuer mit Gefährdung
Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt (auch Tablet o.ä.) mit Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot (Nutzung nur erlaubt bei vollständig abgeschaltetem Motor, Start-Stopp-Automatik ausgenommen)
Handy am Steuer mit Sachbeschädigung
Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt (auch Tablet o.ä.) mit Sachbeschädigung: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot (Nutzung nur erlaubt bei vollständig abgeschaltetem Motor, Start-Stopp-Automatik ausgenommen)
Handy auf dem Fahrrad
Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt (auch Tablet o.ä.) auf dem Fahrrad: 55 Euro Bußgeld
Gesichtsverhüllung am Steuer
Tragen am Steuer von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken: 60 Euro Bußgeld
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