Bußgeldkatalog: Hohe Strafen
Neuer Bußgeldkatalog in Kraft

In Deutschland ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Vor allem Blockierern und Rettungsgassen-Muffeln drohen drastische Strafen. Der Überblick!
Bild: DPA
Ab jetzt wird kräftig draufgezahlt. Seit dem 19. Oktober 2017 gilt in Deutschland ein verschärfter Bußgeldkatalog. Autofahrer, die in einem Stau keine Rettungsgasse bilden, zahlen künftig mindestens 200 Euro und bekommen zwei Punkte in Flensburg. Sollte dabei ein Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn behindert werden, gilt der Regelsatz 240 Euro und es gibt einen Monat Fahrverbot obendrauf. Bei Gefährdung von Einsatzkräften und Sachbeschädigung kann das Bußgeld noch weiter steigen. Bislang kamen Sünder mit schlappen 20 Euro davon. Zudem droht sogar eine Haftstrafe, falls eine Rettungsgasse absichtlich blockiert oder Hilfskräfte absichtlich behindert werden.
Verschärfungen im Bußgeldkatalog
Rettungsgasse
Keine Rettungsgasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen auf einer Autobahn oder Außerortsstraße gebildet, obwohl der Verkehr stockte: 200 Euro Bußgeld, ein Punkt im Verkehrssünderregister
Rettungsgasse und Behinderung
Keine Rettungsgasse gebildet, mit Behinderung: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Rettungsgasse und Gefährdung
Keine Rettungsgasse gebildet, mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Rettungsgasse und Sachbeschädigung
Keine Rettungsgasse gebildet, mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Einsatzfahrzeug nicht Platz gemacht
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort Platz gemacht: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Einsatzfahrzeug nicht Platz gemacht mit Gefährdung
Einsatzfahrzeug nicht sofort Platz gemacht mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Einsatzfahrzeug nicht Platz gemacht mit Sachbeschädigung
Einsatzfahrzeug nicht sofort Platz gemacht mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Handy am Steuer
Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt (auch Tablet o.ä.): 100 Euro Bußgeld, ein Punkt im Verkehrssünderregister (Nutzung nur erlaubt bei vollständig abgeschaltetem Motor, Start-Stopp-Automatik ausgenommen)
Handy am Steuer mit Gefährdung
Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt (auch Tablet o.ä.) mit Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot (Nutzung nur erlaubt bei vollständig abgeschaltetem Motor, Start-Stopp-Automatik ausgenommen)
Handy am Steuer mit Sachbeschädigung
Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt (auch Tablet o.ä.) mit Sachbeschädigung: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot (Nutzung nur erlaubt bei vollständig abgeschaltetem Motor, Start-Stopp-Automatik ausgenommen)
Handy auf dem Fahrrad
Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt (auch Tablet o.ä.) auf dem Fahrrad: 55 Euro Bußgeld
Gesichtsverhüllung am Steuer
Tragen am Steuer von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken: 60 Euro Bußgeld
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