Mit dem 1. Juli wurde die Lkw-Maut deutlich ausgeweitet. Fahrer von Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen Gewicht müssen jetzt auf insgesamt 39.000 Kilometern Bundesstraßen Maut bezahlen. Das soll rund zwei Milliarden Euro mehr in die Bundeskasse spülen. Dazu sieht die Neuregelung die Möglichkeit vor, die Regelung auf kleinere Landstraßen auszuweiten, um Ausweichverkehr zu verhindern. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. Auch Busse und Schausteller trifft die Neuregelung nicht.

"Gefährlicher Mangel" bei der HU

Seit 20. Mai 2018 gibt es neue Regeln bei der Hauptuntersuchung für Pkw. Wichtigste Neuerung ist laut DEKRA die zusätzliche Prüfkategorie: "Gefährlicher Mangel". Sie gesellt sich zu den bisherigen Kategorien "Ohne Mangel", "Geringer Mangel", "Erheblicher Mangel" und "Verkehrsunsicher", und zwar unterhalb der letztgenannten. Mit "gefährlichem Mangel" bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass dieser Fahrzeugmangel den Verkehr gefährdet. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird gerade noch als vertretbar angesehen. Bei der Einstufung in die Kategorie "Verkehrsunsicher" muss dagegen weiterhin direkt die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden. Die Änderung ist Teil einer Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht. Ansonsten änderten sich Einstufungen oder Bezeichnungen einzelner Mängel, die aber meist die Arbeit der Prüfingenieure und weniger das HU-Ergebnis für die Fahrzeughalter betreffe, so die DEKRA.

eCall seit April Pflicht für Neuwagen

SOS E-Call
Das Notrufsystem eCall soll nach EU-Vorstellungen 2500 Leben pro Jahr retten.
Bild: Montage Autobild Background / dpa
Damit Rettungskräfte schneller an einem Unfallort eintreffen, auch wenn die Autoinsassen sie nicht mehr benachrichtigen können, ist seit April 2018 das elektronische Notrufsystem eCall Pflicht für alle neu typzugelassenen Autos. Das System erkennt über Sensoren einen schweren Unfall und alarmiert automatisch und unverzüglich die 112. So wird wertvolle Zeit gewonnen, und die EU-Kommission hofft, jährlich 2500 Leben retten zu können. Da der Einbau des Notrufsystems aber lediglich für neue Modelle verpflichtend ist, wird seine Verbreitung lange dauern, befürchtet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Erst 2035 werden nahezu alle Autos mit dem lebensrettenden eCall-System ausgestattet sein, errechneten dessen Experten. 

Experten empfehlen: Unfallmelder nachrüsten!

Das ändert sich 2018 für Autofahrer
Lebensretter im Zigarettenanzünder: Viele Autoversicherer bieten für wenige Euro pro Jahr Unfallmeldedienste zum Nachrüsten an. 
So lange muss aber niemand warten. Viele Autoversicherer bieten Nachrüstsysteme für Gebrauchtwagen an. Dieser sogenannte Unfallmeldedienst (UMD), eingerichtet vom GDV, besteht aus einem von der Firma Bosch entwickelten Stecker für eine 12-Volt-Steckdose (z.B. Zigarettenanzünder) und einer Smartphone-App. Im Falle eines Unfalls registriert der Unfallmeldestecker den abrupten Aufprall und sendet automatisch über die App eine Unfallmeldung mitsamt Position an die 112. Bei einen leichten Unfall oder Blechschaden kann per Knopfdruck manuell Hilfe gerufen werden. Der UMD soll für fast alle Fahrzeuge verfügbar sein. Ob das Smartphone kompatibel ist, lässt sich leicht auf www.umd.mobi überprüfen. Die Preise für den UMD variieren bei den verschiedenen Autoversicherern. Die ADAC Autoversicherung beispielsweise bietet den Lebensretter in den Tarifen Kompakt und Komfort Vario für neun Euro pro Jahr an. Mehr Infos zur Funktionsweise im Video:

Weitere Änderungen: Winterreifen, Crashtests, Kfz-Steuer

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Video: Neue Regeln für Autofahrer 2018

Das ändert sich 2018

2018 stehen noch weitere Änderungen für Autofahrer an. Bereits seit dem Jahreswechsel gilt eine neue Regel für Winter- und Ganzjahresreifen: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind neue Reifen nur noch mit Schneeflockensymbol zulässig. Reifen allein mit der Kennzeichnung "M+S" sind aber noch für eine Übergangszeit erlaubt. Außerdem haben sich die Typ- und Regionalklassen der Autoversicherungen geändert, was die Versicherung für einige Halter teurer, für andere billiger machte. Bei den Crashtests von Euro NCAP fordern die Prüfer künftig einen Notbrems- und Spurassistenten, denn ohne bekommt kein Auto mehr fünf Sterne.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig drohen in deutschen Städten erste Fahrverbote, zumindest streckenbezogen. Für neue Automodelle mit Typzulassung ab 1. September dürfte die Kfz-Steuer ab September 2018 kräftig steigen, denn dann ändert sich das Messverfahren, das der Berechnung zugrunde liegt. Auch wichtig: Fahrzeuge mit grüner Plakette auf dem Kennzeichen müssen 2018 zur Hauptuntersuchung. Und: Ab dem 1. Juli 2018 gilt auch auf allen Bundesstraßen die Lkw-Maut. Damit wird diese dann auf mehr als 50.000 Kilometern in Deutschland erhoben. Mautpflichtig sind alle Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Das ändert sich 2018

Schärfere Prüfungen bei Crashtests

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Die Sicherheitsorganisation Euro NCAP hat 2018 die Regeln für Fahrzeuge, die eine Höchstbewertung von fünf Sternen anstreben, verschärft. Künftig bekommt kein Fahrzeug mehr die volle Sternenzahl, wenn nicht Notbrems- und Spurhalte-Assistent an Bord sind. Auch Systeme, die auf Radfahrer reagieren, finden künftig Eingang in die Bewertung, wie auch Tests zum Fußgängerschutz. So müssen Autos in Zukunft zeigen, dass sie auch auf längs laufende Fußgänger bei Tag und Nacht reagieren können. Außerdem wird gemessen, wie gut die Systeme funktionieren, wenn mehrere Pkw miteinander kollidieren.

Euro 4 für Mopeds und Microcars

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Euro 4 gilt ab 2018 auch für Fahrzeuge bis 45 km/h mit zwei, drei und vier Rädern. Das bedeutet, dass neben neuen Mofas und Mopeds auch Trikes, Quads und Microcars betroffen sind. Bei Euro 4 geht es nicht nur um geringeren Schadstoffausstoss, sondern auch um die Haltbarkeit zum Beispiel von Katalysatoren.

Verschärfte Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen

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Die Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen wurden zum 1. Januar 2018 verschärft. Bislang galt in Deutschland, um der situativen Winterreifenpflicht zu genügen, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Ganzjahresreifen (mit M+S-Symbol) und Winterreifen mit "Alpine"-Symbol (Schneeflocke in stilisiertem Berg) gefahren werden durften. Inzwischen reichen Reifen allein mit M+S-Symbol nicht mehr aus: Es sind nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit "Alpine"-Zeichen zulässig. Die Regel gilt nur für Neureifen, die ab diesem Stichtag produziert wurden; M+S-Reifen ohne "Alpine"-Symbol, die bis 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen noch bis 30. September 2024 gefahren werden.
Zweite Neuerung: Bislang wurde lediglich der Fahrer eines Autos, das ohne geeignete Reifen unterwegs war, mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bestraft. Seit 1. Januar 2018 wird auch der Halter des Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen. Das Bußgeld wurde erhöht und beträgt dann 75 Euro, bei Gefährdung mehr.

Kfz-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen

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Zum Jahreswechsel wurden neue Kfz-Versicherungstarife gültig. Über ihre Höhe entscheiden die Typ- und die Regionalklassen, mit welchen die Versicherungen die Schadenswahrscheinlichkeit der verschiedenen Modelle in verschiedenen Gegenden einschätzen. Je höher die Wahrscheinlichkeit, desto höher die Beiträge. Für die meisten Autofahrer ändert sich nichts, einige müssen aber mit deutlich höheren oder auch niedrigeren Beiträgen rechnen.
Typklassen: Laut GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) muss sich jeder siebte Autobesitzer nach der neuen Typklassenstatistik mit höheren Beiträgen abfinden. Knapp 5,7 Millionen Autos (14 Prozent, also jedes siebte Fahrzeug) kommen im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. Betroffen sind hier vor allem stark motorisierte SUVs und Oberklassewagen. Doch rund 5,2 Millionen Autofahrer, vor allem von Kleinwagen, können sich auch freuen, sie rutschen in eine niedrigere Klasse (13 Prozent). Für fast drei Viertel der insgesamt rund 39,6 Millionen mit Haftpflicht versicherten Autos dagegen ändert sich nichts (73 Prozent). Hier bleiben die Typklassen im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Bei der Teilkasko kommt ein Fünftel (20 Prozent) in eine höhere Klasse. Das sind laut GDV rund 2,5 Millionen Autos. Für rund ein Drittel wird es günstiger (33 Prozent). So kommen rund 4,2 Millionen Autos in niedrigere Klassen.
Alles über die Typklassen 2018
Regionalklassen: Während sich die Regionalklassen der Kfz-Haftpflichtversicherung von rund 67 Zulassungsbezirken in Deutschland verbessern, werden 41 Zulassungsbezirke in ungünstigere Regionalklassen heraufgestuft. Von der Verbesserung profitieren etwa 5,5 Millionen Autofahrer, von den Verschlechterungen werden etwa 3,6 Millionen Fahrer betroffen sein. In 305 Zulassungsbezirken beziehungsweise für 31 Millionen Autofahrer bleiben die Regionalklassen von 2017 erhalten. Bei den Kasko-Versicherungen sind insgesamt deutlich weniger Versicherte von Veränderungen betroffen: Hier rutschen rund 2,8 Millionen Versicherte in niedrigere (günstigere) Regionalklassen und etwa 2,6 Millionen in höhere (ungünstigere) Regionalklassen. Für knapp 29 Millionen der über 34 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherten ändern sich die Regionalklassen nicht.
Alles über die Regionalklassen 2018

Abgase: Endrohrmessung wird Pflicht

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Nach dem VW-Abgasskandal will der Bund den Autobauern schärfer auf die Finger sehen. So ist seit dem 1. Januar 2018 an die Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung (AU) Pflicht. Bislang wurden die Werte per On-Board-Diagnose überprüft, und nur wenn hier ein Fehler vorlag, wurde am Endrohr zusätzlich nachgemessen. Damit lassen sich Defekt wie auch bewusste Manipulationen erkennen.

Neuberechnung der Kfz-Steuer ab September

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Vom 1. September 2018 an wird die Kfz-Steuer für brandneue Automodelle neu berechnet. Betroffen sind Autos, die ab diesem Stichtag eine neue Typenzulassung bekommen, also beispielsweise nach einem Modellwechsel. Nach AUTO BILD-Informationen könnte die Steuer bei einigen Modellen um mehrere Hundert Prozent steigen. Hintergrund ist, dass das bisherige NEFZ-Prüfverfahren durch die WLTP-Norm (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ersetzt wird. Bei der Abgasmessung auf dem Prüfstand bringt sie realistischere, also zumeist höhere CO2-Werte – und die dürften sich in einer höheren Kfz-Steuer niederschlagen. Dies gilt jedoch nicht für Autos, die zwar nach dem 1. September 2018 vom Band liefen, deren Typengenehmigung aber schon vorher erteilt wurde. Erst von September 2019 an gelten die neuen Regeln – und damit auch die höhere Kfz-Steuer – für alle neu zugelassenen Autos.
Mehr Infos zur Neuberechnung der Kfz-Steuer

Autos mit grüner Plakette müssen zur Hauptuntersuchung

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Mit dem Jahreswechsel ändert sich auch wieder die Farbe der Plaketten, die auf dem Autokennzeichen auf eine fällige Hauptuntersuchung hinweisen. Auf wessen Kennzeichen eine grüne Plakette mit der Jahreszahl 2018 klebt, muss sein Fahrzeug bis spätestens Ende 2018 zur HU vorstellen. In 2018 wird eine blaue Plakette zugeteilt, 2019 eine orangefarbene, und 2020 eine braune. Erkennbar ist dies auch an der Jahreszahl in der Mitte. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Fristen überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.
Mehr Infos zur Haupt- und Abgasuntersuchung

eCall: Notrufsystem bei allen neuen Modellen

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Seit April 2018 ist das automatische Notrufsystem eCall in allen neuen Pkw-Modellen in der EU zur Pflicht. Mit dem neuen System lässt sich nach Schätzung der EU-Kommission die Zahl der Unfalltoten um zehn Prozent verringern. Bei einem Unfall löst eCall automatisch den einheitlichen europäischen 112-Notruf aus. So sollen Helfer schneller zum Unfallort geführt werden – auch wenn der Fahrer bewusstlos ist. Das System soll nur bestimmte Daten weitergeben, darunter Ort und Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung, die Zahl der Insassen und die Art des Treibstoffs.
Mehr zum Thema eCall

Lkw-Maut auch auf Nebenstrecken

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Bisher wird die Nutzungsgebühr von Lkw ab 7,5 Tonnen nur auf den Autobahnen und 2300 Kilometern Bundesstraße kassiert. Das wird nun deutlich ausgeweitet: Von 1. Juli 2018 an müssen Brummi-Fahrer auf fast allen Bundesstraßen blechen, insgesamt sind 39.000 Kilometer Bundesstraße mautpflichtig. So sollen jährlich bis zu zwei Milliarden Euro mehr in die Bundeskasse kommen. Die Neuregelung sieht die Möglichkeit vor, die Mautpflicht auch auf kleinere Landesstraßen auszuweiten, um eventuellen Ausweichverkehr zu unterbinden. Ausgenommen von der neuen Verordnung sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. Auch Fernbusse und Schausteller sind bisher nicht betroffen. Allerdings will die Bundesregierung bis Ende 2017 eine Ausdehnung der Mautpflicht auch auf diese Fahrzeuge und auf Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen prüfen.
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Fahrverbote grundsätzlich möglich

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem wegweisenden Urteil Ende Februar 2018 ein Fahrverbot für ältere Dieselautos in Städten und Kommunen grundsätzlich erlaubt. Anlass waren Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen die Städte Stuttgart und Düsseldorf und deren mangelhafte Umsetzung der Luftreinhaltepläne. Damit können künftig Dieselfahrzeuge unterhalb Euro6 aus bestimmten Bereichen oder aber nur von bestimmten Straßen ausgeschlossen werden. Politik und Industrie kämpfen weiter gegen eine Umsetzung von Fahrverboten, Hamburg will indes schon 2018 streckenbezogen den Anfang machen.
Überblick: Fahrverbote, blaue Plakette, Euro-5-Umrüstung

Neue Prüfkategorie bei der Hauptuntersuchung

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Ab dem 20. Mai 2018 gibt es bei der Hauptuntersuchung für Pkw eine zusätzliche Prüfkategorie: "Gefährlicher Mangel". Sie gesellt sich zu den bisherigen Kategorien "Ohne Mangel", "Geringer Mangel", "Erheblicher Mangel" und "Verkehrsunsicher", und zwar direkt unterhalb der letztgenannten. Damit bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen. Bei der Einstufung als "Verkehrsunsicher" muss dagegen weiterhin direkt die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden. Die Änderung ist Teil einer Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht.