Eine neue Messmethode soll die Verbrauchsangaben von Neuwagen endlich realistischer machen. Doch gibt es auch eine Kehrseite der Medaille? Für die aktuelle Ausgabe 5/2017 (ab 3. Februar 2017 im Handel) hat AUTO BILD Abgasangaben der Hersteller von 20 aktuellen Modellen mit Verbrauchsmessungen des ADAC, der bereits nach dem neuen Verfahren prüft, verglichen und die entsprechenden Kfz-Steuern kalkuliert. "Bei allen in unserer Berichterstattung berücksichtigten Modellen ergeben die neuen Messungen einen höheren CO2-Ausstoß – und der ist ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Steuer", so AUTO BILD-Redakteur Bernd Volkens. "Autofahrer müssen also künftig tiefer in die Tasche greifen, und das schon bei relativ kleinem Motor. Besonders drastisch ist es beispielsweise beim VW Polo 1.0 TSI BlueMotion: Mit realistischen Schadstoffwerten erhöht sich die Steuer hier um satte 292 Prozent von 26 Euro auf 102 Euro."
VW Polo
Beim VW Polo 1.0 TSI BlueMotion würde – eine neue Typzulassung vorausgesetzt – mit der WLTP- Messmethode die Steuer um 292 Prozent steigen.
Was ändert sich genau? Das alte NEFZ-Prüfverfahren wird durch die WLTP-Norm (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ersetzt. Sie soll deutlich realistischere CO2-Werte ergeben. So steigt das Maximaltempo von 120 km/h auf 131 km/h, der Testzyklus ist anstatt 20 Minuten bis zu 30 Minuten lang, und die Beschleunigungskurven sind viel realistischer. Wer jetzt ein Auto kauft, ist vom Kfz-Steuer-Anstieg nicht betroffen. Die Veränderungen nach der WLTP-Norm gelten erst für Fahrzeuge, die ab September 2018 neu zugelassen werden. Dabei ist der Test zunächst nur für Autos vorgeschrieben, die ab September 2017 eine neue Typengenehmigung benötigen. Das ist zum Beispiel nach einem Modellwechsel erforderlich.

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Getestet: Die Ausreißer beim Verbrauch

Jetzige Käufer und Gebrauchtwagenbesitzer nicht betroffen

Ab September 2019 sollen alle neu zugelassenen Fahrzeuge nach dem WLPT-Verfahren getestet werden. Gebrauchtwagenfahrer haben Glück: Die Schadstoffangaben ihrer Autos werden nicht im Nachhinein nach oben korrigiert. Die alten CO2-Werte gelten weiterhin für die Berechnung der Steuer. Bernd Volkens: "Wer in der Übergangszeit ein neues Auto bestellt, sollte sich den Verbrauch nach der WLTP-Norm im Kaufvertrag bestätigen lassen. So lässt sich die Steuer auch bei einer späteren Zulassung kalkulieren."

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Titel Autobild 05-2017
Den Artikel "Teure Überraschung" lesen Sie ab 3. Februar 2017 in AUTO BILD 5/2017. Darin wird auch geschildert, nach welchen Kriterien die Kfz-Steuer genau berechnet wird und wurde. Außerdem im neuen Heft: neue SUVs – BMW X3, Seat Alora und Opel Monza X. Und: Erster Vergleich – Wie schlägt sich der neue BMW 5er gegen die Mercedes E-Klasse und den Audi A6? Sowie: alles zum neuen Seat Ibiza.