Autos sind teuer, und niemand will die Katze im Sack kaufen. Probefahrten vor dem Kauf sind deshalb unerlässlich, ganz egal, ob man einen Neuwagen oder einen Gebrauchten kaufen möchte. Während es beim Neuwagen vor allem darum geht, ob man sich mit dem ausgesuchten Fahrzeug wohlfühlt, sollte man bei gebrauchten Autos auf einige Schwachstellen achten.

Worauf sollte man vor jeder Probefahrt achten?

Bevor Sie einsteigen und losfahren, überprüfen Sie kurz, ob das Fahrzeug überhaupt verkehrstauglich ist. Bei Neuwagen ist das in der Regel immer der Fall, Gebrauchte aber stehen durchaus mal auf abgefahrenen Reifen oder die Beleuchtung funktioniert nicht. Das kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch ein Bußgeld für den Fahrer nach sich ziehen. Zum Schnellcheck vorab zählt auch, sich zu vergewissern, dass der Wagen noch TÜV hat. Das ist auch eine gute Gelegenheit, einen Blick ins letzte TÜV-Protokoll zu werfen, dort offenbaren sich eventuelle Schwachstellen. Am besten überlegen Sie sich im Vorfeld schon eine Strecke für die Probefahrt, die sowohl durch die Stadt führt, als auch Überland- und Autobahnanteile hat, um einen möglichst umfassenden Eindruck vom Auto zu bekommen. Wer mag, kann sich vorab eine Checkliste mit den wichtigsten Kriterien machen. Ideal ist die Probefahrt im Team: Der eine fährt und gibt zu Protokoll, der andere hakt ab und notiert Anmerkungen. Autolaien sollten sich möglichst einen Begleiter mit Sachverstand an Bord holen.

Welche Funktionen sollte man bei einer Probefahrt prüfen?

Dass ihnen der Händler, wenn Sie sich für einen Neuwagen interessieren, ein tadelloses Vorführfahrzeug zur Verfügung stellt, ist anzunehmen. Gebrauchte aber haben mitunter schon einige Jahre auf dem Buckel und dementsprechend funktioniert vielleicht nicht mehr alles korrekt. Auf diese Punkte sollten Sie unter anderem achten:
• Klappern die Türen oder die Seitenverkleidungen beim Schließen?
• Lassen sich die Sitze problemlos verstellen?
• Sind Oberflächen, Lenkrad, Schalthebel und Sitze in einem altersgemäßen Zustand?
• Startet der Motor problemlos?
• Gibt es Auffälligkeiten beim Lenken, Kuppeln, Beschleunigen oder Bremsen?
• Macht der Wagen seltsame Geräusche beim Gasgeben oder Schalten?
• Zieht der Wagen nach links oder rechts?
• Hören Sie auf holprigen Straßen ein Klappern?
• Funktionieren alle Instrumente, Bordcomputer und Infotainmentsysteme?
• Funktionieren die Assistenzsysteme wie Tempomat oder Spurhalter?
• Sind alle Lichter, die Scheibenwischer und Fensterheber funktionstüchtig?
• Arbeiten die Klimaanalage und die Sitzheizung ordnungsgemäß?
• Tropft nach der Fahrt unter dem Wagen irgendwo Flüssigkeit?
Neben diesen gundlegenden Punkten haben viele Modelle ihre ganz eigenen Schwachstellen. Am besten Sie informieren sich vor der Probefahrt z. B. in Gebrauchtwagen-Tests darüber, worauf Sie bei Ihrem Wunschfahrzeug besonders achten sollten. Das können häufig auftretende Probleme am Fahrwerk oder Motor sein, aber auch typische Roststellen an der Karosserie oder öfters auftretende Fehler an der Elektrik. Tipp: Eine Probefahrt lässt sich gut nutzen, um den Wagen zu einem Gebrauchtwagen-Check bei TÜV oder Dekra vorzuführen (ca. 60 Euro).

Was ist bei einer privaten Probefahrt zu beachten?

Wenn Sie Ihren Wunschwagen bei einem privaten Verkäufer gefunden haben, lassen Sie sich vor der Probefahrt auf jeden Fall die Fahrzeugpapiere und auch den Ausweis des Verkäufers zeigen, um sicherzugehen, dass er auch wirklich der Eigentümer des Wagens ist. Umgekehrt sollte sich ein seriöser Verkäufer auch von Ihnen den Führerschein und ein Ausweisdokument vorlegen lassen. Klären sollten Sie den Versicherungsschutz des Wagens, konkret, ob eine Vollkasko-Versicherung besteht – grundsätzlich sind sie als Fahrer eines Privatwagens allerdings zur Haftung im Schadensfall verpflichtet. Halten Sie alle Vorschäden des Fahrzeugs in einem schriftlichen Protokoll fest, und klären Sie auch im Vorfeld einige Fragen: Wer zahlt den Sprit für die Probefahrt, wie lange geht die Fahrt, wie viele Kilometer dürfen gefahren werden etc. So gibt es im Nachhinein keine bösen Überraschungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann eine Mustervereinbarung ausdrucken und ausfüllen, wie zum Beispiel diese vom ADAC.
Wichtig: Der Besitzer sollte den Interessenten auf der Tour am besten begleiten. Denn kommt der mit dem Wagen nicht wieder, gilt der nicht als gestohlen, sondern als unterschlagen. In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht.
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Worauf muss man bei einer Probefahrt beim Händler achten?

Anders als bei einem privaten Verkäufer darf man bei einem Händler davon ausgehen, dass der Wagen Vollkaskoschutz hat – es sei denn, Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das nicht der Fall ist. Ansonsten trägt der Händler das Risiko eines Schadens, sofern Sie nicht grob fahrlässig handeln. Eine etwaige Selbstbeteiligung darf der Händler allerdings einfordern. Auch mit dem Händler sollten Sie zudem eine schriftliche Probefahrt-Vereinbarung treffen, die Rückgabe, Kostenübernahme und alle Schäden festhält.

Was tun, wenn bei der Probefahrt ein Unfall passiert?

Grundsätzlich ist es auch bei einem Unfall während einer Probefahrt nicht zwingend nötig, die Polizei zu rufen – es sei denn, Sie haben dies vorher mit dem Verkäufer so vereinbart. Allerdings schadet es generell nicht, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. So können unter Umständen spätere Streitigkeiten vermieden werden. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung des Autos den Schaden. Eine etwaige vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie allerdings in Kauf nehmen. Auch bei einem privaten Verkäufer greift auf jeden Fall die Haftpflichtversicherung, ein Vollkasko-Schutz ist hier aber nicht unbedingt vorauszusetzen. Außerdem kann dem Verkäufer durch eine Heraufstufung in der Versicherungsklasse oder die Wertminderung am Fahrzeug ein Schaden entstehen, für den Sie aufkommen müssen. Am besten klären Sie deshalb im Vorfeld alle offenen Fragen bezüglich der Haftung.

Von

Michael Gebhardt