Über 11.000 Kilometer Autobahnen gibt es in Deutschland, im Sommer sind diese Straßen die Rennpisten in den Urlaub – und proppevoll. Damit Sie gut durchkommen, klären wir die wichtigsten Fragen zum Recht auf der BAB.
Wer hat beim Auffahren Vorfahrt – und müssen die Fahrer auf der Fahrbahn immer Platz machen?
Grundsätzlich muss der Auffahrende die Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs beachten, er muss eine ausreichend große Lücke zum Einfädeln abwarten.
Darf ich den Standstreifen als Einfädelspur benutzen?
Nein, das dürfen Sie nicht. Denn der Standstreifen zählt nicht zur Fahrbahn und ist nur für das Halten in Notfällen bestimmt. Wer es nicht schafft, sich auf der regulären Beschleunigungsspur einzufädeln, muss am Ende der Spur stehen bleiben und auf eine Lücke warten. Das Überfahren des Standstreifens zum Beschleunigen ist laut Landgericht Gießen „äußerst leichtsinnig und extrem sorgfaltswidrig“ (Az. 1 S 38/03). Neben dem Notfall ist die Benutzung des Standstreifens nur nach polizeilicher Anweisung sowie zur Bildung einer Rettungsgasse zulässig – oder wenn Schilder es erlauben.
Rettungsgasse
Achtung: Wer die Rettungskräfte bei der Anfahrt zu ihrem EInsatz blockiert, riskiert ein Bußgeld.
Darf ich bei zähem Verkehr oder Stau rechts überholen? Ja, das ist bei Schlangenbildung erlaubt. Die Fahrzeugschlange muss dabei jedoch langsam fahren oder stehen. Als langsam gilt eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h.
Ich überhole auf der Autobahn. Wann muss ich blinken? Beim Aus- wie Einscheren. Und zwar so rechtzeitig, dass die anderen sich darauf einstellen können.
Wie bildet man auf einer dreispurigen Autobahn eine Gasse? Die Rettungsgasse wird zwischen linker und mittlerer Spur gebildet. Und: Unmittelbares Verfolgen des Blaulichtwagens ist verboten.
Ist Abschleppen auf der Autobahn erlaubt? Bleibt ein Fahrzeug auf der Autobahn liegen, darf es bis zur nächsten Ausfahrt und dort hinaus- geschleppt werden. Beide Fahrzeuge müssen Warnblinker einschalten. Sie dürfen aber nicht mit einem defekten Auto im Schlepptau auf die Autobahn auffahren.

Drängeln, schneiden, ausbremsen: Was ist wirklich verboten?

Was passiert, wenn ich auf der Autobahn wegen Spritmangels liegen bleibe? Das Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels verstößt nicht gegen das Halteverbot auf Autobahnen. Sie müssen Ihr Auto jedoch absichern. War der Spritmangel absehbar, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden.
Darf ich auf der Autobahn in eine Kolonne, etwa der Bundeswehr, einscheren? Nein, das ist verboten. Nur Fahrzeuge aus dem Kolonnenverband dürfen in die Kolonne einscheren.
Ich will die Autobahn verlassen. Wann muss ich den Blinker setzen? Wer ausfährt, ändert die Fahrtrichtung und muss dies rechtzeitig durch Rechtsblinken anzeigen. Das Blinken muss so lange zu sehen sein, bis klar ist, dass Sie abbiegen wollen. Setzen Sie den Blinker spätestens ab der dreistreifigen Bake – also 300 Meter vor der Ausfahrt.
Darf ich bei einem Stau den Standstreifen befahren, um die Autobahn an der nächsten Ausfahrt zu verlassen? Nein, die Standspur gehört zwar zur Autobahn, ist jedoch nicht Bestandteil der Fahrbahn. Ein Verstoß ist sehr gefährlich – und teuer: 75 Euro und zwei Punkte.

Fazit

Wie heißt es so schön: Der Weg ist das Ziel. Die Fahrt auf der Auto­bahn in und aus dem Urlaub soll­te nicht in Stress und schlechter Laune münden. Halten Sie sich an die Regeln – das entspannt Sie und andere. Wichtig: re­gelmäßige Pausen und gesunde Ernäh­rung. So wird schon die Fahrt zum Urlaub.