Ratgeber Umweltzonen
Die ersten Städte machen dicht

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Gleich am Neujahrstag wird es richtig ernst: Die ersten drei deutschen Großstädte führen die umstrittenen Umweltzonen ein. Wer darf rein, wer wird ausgesperrt?
Nun ist es also so weit, Deutschlands Autofahrer müssen einen neuen Begriff lernen: Umweltzone. Eingerichtet, um die Feinstaubbelastung zu senken, verordnet von der EU. In eine solche Zone dürfen Autofahrer ab Januar 2008 nicht mehr so ohne Weiteres einfahren. Sondern nur mit einer roten, gelben oder grünen Plakette. Oder einem "H" im Kennzeichen. Oder einer Ausnahmegenehmigung. Oder eben gar nicht. Klingt kompliziert? Ist es leider auch. Sodass der ADAC angesichts der neuen Bürokratiewelle und des zweifelhaften Erfolges von Fahrverboten Städte und Gemeinden zum Verzicht auf die Einrichtung von Umweltzonen auffordert. Denn der Autoverkehr trägt laut ADAC nur zu rund fünf Prozent zur Feinstaubbelastung bei. Unbeeindruckt davon werden Berlin, Hannover und Köln am 1. Januar 2008 den Anfang machen, weitere Städte werden folgen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Autofahrer-Lernstoff:

• Wie werden die Umweltzonen gekennzeichnet? Auf allen Zufahrtstraßen zur Zone werden die entsprechenden Schilder aufgestellt.
• Warum sind auf dem Zusatzschild alle drei Plaketten? Dies kennzeichnet zum Start die mildeste Form des Einfahrverbotes. Das Zusatzschild kann aber künftig auch nur die gelbe und grüne oder nur die grüne Plakette zeigen. Die Einfahrt mit einer nicht abgebildeten Plakette ist dann ebensowenig gestattet wie ganz ohne. • Welche Fahrzeuge bekommen welche Plakette? Benziner bekommen entweder die grüne Plakette oder gar keine. Diesel bekommen keine oder die rote, gelbe oder grüne Plakette. Grundlage ist die Schadstoffnorm sowie bei Dieseln eine Nachrüstung mit einem "Partikelminderungssystem" (Dieselpartikelfilter, DPF).
• Muss ich mir jetzt sofort eine Plakette holen? Nein, das ist freiwillig. Wer sich die Plakette aber nicht besorgt, verzichtet auf das Recht, in eine Umweltzone einfahren zu dürfen.
• Wer sollte sich bald eine Plakette besorgen? Neben den Autofahrern der betroffenen Städte auch alle, die ihr Weg (auch überraschend) in eine betroffene Stadt führen kann, etwa viel fahrende Geschäftsleute. Die Ausrüstung von Dienst- und Firmenfahrzeugen mit Plaketten ist grundsätzlich ratsam. Denn die Strafe für einen Verstoß trifft denjenigen Fahrer, der verbotenerweise in eine Umweltzone einfährt.
• Wo bekommt man die passende Plakette? Berechtigt zur Ausgabe sind TÜV, DEKRA und andere Prüforganisationen sowie Werkstätten und Händler, die Abgasuntersuchungen durchführen. Bei Auslieferung eines Neuwagens sollte der Kunde den Händler ersuchen, den Wagen bereits mit einer Plakette auszuliefern. Wer es mit der Erteilung einer Plakette nicht eilig hat, kann dafür auch die nächste Inspektion oder den nächsten TÜV- oder AU-Termin abwarten.

• Wieviel kostet die Plakette? Die Gebühr liegt bei fünf bis zehn Euro. Anlässlich eines fälligen Werkstattbesuchs oder einer Inspektion kann der Händler die Plakette dem Kunden aber auch kostenlos als Zugabe geben.
• Wo muss die Plakette angebracht werden? Rechts unten an der Innenseite der Frontscheibe.
• Wie lange gilt die Plakette? Sie gilt unbefristet, ist aber an das Fahrzeug sowie an dessen Kennzeichen gebunden. Dieses wird in das rechteckige Feld der Plakette handschriftlich oder maschinell eingetragen. Die Plakette ist nur mit diesem Eintrag gültig. Bei einem Kennzeichenwechsel ist eine neue Plakette fällig.
• Sind im Ausland zugelassene Fahrzeuge befreit? Nein, auch die benötigen zur Einfahrt in eine Umweltzone eine Plakette. Touristen und Berufspendler müssen sich ebenfalls daran halten. Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug muss in der Regel aber zur Erteilung der Plakette vorgeführt werden, weil dazu die Angaben auf dem Typenschild überprüft werden müssen.
• Reicht es nicht aus, ein an sich sauberes Auto zu fahren? Nein, für die Einfahrt in eine Umweltzone reicht es nicht, dass ein Auto die Voraussetzung zur Erteilung einer Plakette erfüllt. Es muss auch damit ausgerüstet sein. In Sachen Bußgeld bestehen bei Juristen aber Zweifel, wenn ein an sich berechtigtes Auto ohne Plakette in eine Umweltzone gesteuert wird (siehe nächste Frage).

• Gibt es generelle Ausnahmen vom Plakettenzwang? Ja. Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, also etwa Motorräder und Trikes, erhalten keine Plakette, dürfen aber in Umweltzonen einfahren. Das Gleiche gilt für Arbeitsmaschinen sowie für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Außerdem sind Fahrzeuge mit Sonderrechten, etwa Blaulicht, sowie Bundeswehrwagen von der Plakettenpflicht befreit. Vierrädrige Elektrofahrzeuge aber müssen eine Plakette führen, sie erhalten die grüne.
• Gibt es Ausnahmen für Schwerbehinderte? Ja. Fahrzeuge, mit denen Schwerbehinderte fahren oder gefahren werden, sind von der Plakettenpflicht befreit. Voraussetzung sind die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis.
• Können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden? Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge von Bewohnern und Betrieben in Umweltzonen beantragt werden. Das gilt für Fahrzeuge, denen die nötige Plakette nicht zugeteilt werden kann. Die Kommunen können die Erteilung aber unterschiedlich streng handhaben. Generell wird gelten:

Bild: ADAC
2. Ist die Nachrüstung nicht möglich, kommt es darauf an, ob der Wechsel auf ein anderes Auto einen unzumutbaren Härtefall darstellen würde. Das ist der Fall, wenn beispielsweise die Existenz eines Arbeitnehmers oder eines Betriebes gefährdet wäre. ADAC-Jurist Dr. Marcus Schäpe: "Dabei muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Von einem kleinen Betrieb etwa wird kaum verlangt werden können, dass er sofort alle seine Fahrzeuge austauscht."
3. Wer als Berufspendler zwar nicht in einer Umweltzone wohnt, aber regelmäßig in eine fahren muss, wird eine Ausnahmegenehmigung nur erhalten, wenn die Benutzung von Bus und Bahn unzumutbar ist.
4. Bei der Neuanschaffung eines Gebrauchtwagens gilt Vorsicht. Denn Ausnahmegenehmigungen werden wohl nur für Fahrzeuge erteilt, die vor März 2007 auf den neuen Halter zugelassen wurden. Grund: Zu diesem Zeitpunkt trat die Plakettenverordnung in Kraft.
• Kann gegen eine Ablehnung geklagt werden? "Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist ein Verwaltungsakt", so ADAC-Jurist Schäpe. "Wird sie verweigert, kann dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden. Die Erfolgsaussichten können aber heute noch nicht beurteilt werden." Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn "Verwaltungsrechtsschutz" eingeschlossen ist.
Rußpartikelfilter-Nachrüstung

Bild: Werk
Ausnahmen für Oldtimer

Großstädte ohne Umweltzonen
Berlin, Niedersachsens Hauptstadt Hannover und die Rheinmetropole Köln machen den Anfang und richten ab Januar ihre Umweltzonen ein. Im Laufe des Jahres werden Städte in Baden-Württemberg sowie Bayerns Hauptstadt München folgen. Einige Termine liegen auf dem 1. März, andere im Jahr 2008 stehen noch nicht genau fest. Weitere Städte haben den Starttermin auf 2010 gelegt. In anderen Städten sind Umweltzonen prinzipiell geplant, das Jahr steht aber noch nicht fest. Tipp: Eventuell betroffene Autofahrer sollten sich rechtzeitig über die Planungen in ihrer Stadt bei der Verkehrs- oder Umweltbehörde erkundigen. Zum Start wird meist die Einfahrt mit roter, gelber oder grüner Plakette erlaubt sein. Verschärfungen auf die gelbe und grüne Plakette oder allein auf die grüne sind aber denkbar. Die Umweltzonen der Städte fallen unterschiedlich groß aus. In Berlin etwa umfasst die Zone das Gebiet der Innenstadt innerhalb des inneren S-Bahn-Rings.
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