Reparatur-Pfusch
Was ist in der Werkstatt garantiert?

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In der Fachwerkstatt gibt es für gutes Geld gute Arbeit – mitunter aber auch das glatte Gegenteil. Doch im Streit helfen dem Autofahrer verbriefte Rechte.
Hat die Autowerkstatt bei der Reparatur gepfuscht, ist der Ärger garantiert. Doch der Kunde kann sich wehren, denn er hat Anspruch auf eine fachgerechte, mängelfreie Ausführung der Arbeit. Beispiele: Ein verbeulter Kotflügel wurde ersetzt und lackiert, doch er ist schief eingepasst. Dieser Pfusch ist sofort erkennbar. Der Kunde sollte die Arbeit deshalb gar nicht erst abnehmen, sondern gleich reklamieren – die Werkstatt muss nachbessern. Eine andere Sachlage: Die Kotflügelreparatur ist nicht zu beanstanden, doch nach elf Monaten platzt eine Roststelle im neuen Lack auf. Da die Gewährleistungsfrist nach den üblicherweise geltenden Reparaturbedingungen zwölf Monate beträgt, muss die Werkstatt auch in diesem Fall nachbessern. Voraussetzung: Die Roststelle wurde durch ihre mangelhafte Arbeit verursacht, nicht etwa durch Steinschlag. Im Zweifel muss ein Sachverständiger die Ursache klären.
Kunde muss innerhalb eines Jahres auf den Mangel hinweisen

Für Teile besteht eine zweijährige Gewährleistung sowie üblicherweise eine Teilegarantie. Verschleißteile, etwa Bremsbeläge, sind davon aber ausgenommen. Im Streitfall kann eine Schiedsstelle helfen. Ihr Urteil ist für einen Mitgliedsbetrieb des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes bindend (Verzeichnis siehe Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe). Der Rechtsweg steht dennoch weiter offen. Die Gewährleistung für Mängelfreiheit ist beim Verkauf von Fahrzeugen und Teilen für zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Bei gebrauchten Fahrzeugen und Teilen kann sie von Händlern vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Das gilt auch für die Werkleistung von Reparaturaufträgen. Privatverkäufer können die Gewährleistung vertraglich ganz ausschließen. Bei einer Garantie behebt der Hersteller Mängel ohne Weiteres laut den Garantiebedingungen. Kulanz ist eine freiwillige, rechtlich nicht einklagbare Leistung des Herstellers oder Händlers nach der Garantiezeit, um einen Kunden zufriedenzustellen.
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