"Ah, das schaff ich noch ... Mist, jetzt bin ich doch über eine rote Ampel gefahren!" Eine Situation, die täglich viele Autofahrer erleben. Und die kann so einige Konsequenzen mit sich bringen: Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. AUTO BILD zeigt Ihnen, wann welche Strafe droht, falls Sie über eine rote Ampel gefahren sind. Und was passiert, wenn Sie als Fahranfänger einen Rotlichtverstoß begangen haben.

"Einfacher" und "qualifizierter" Rotlichtverstoß

Rote Karte für den Führerschein
Schnell noch über die Ampel: War bereits länger als eine Sekunde Rot, ist der Führerschein vorerst weg.
Bild: Jürgen Christ
Eine Sekunde entscheidet darüber, ob ein "einfacher" oder ein "qualifizierter" Rotlichtverstoß vorliegt. Das heißt: War die Ampel weniger oder mehr als eine Sekunde lang rot, als Sie mit Ihrem Fahrzeug die Haltelinie überquert haben? Unter einer Sekunde bedeutet "einfacher" Rotlichtverstoß, darüber ist es ein "qualifizierter" Rotlichtverstoß. Um festzustellen, ob ein "qualifizierter Rotlichtverstoß" vorliegt oder nicht, gibt es verschiedene Verfahren. Am genauesten sind Stoppuhren und elektronische Messungen wie etwa von einer Blitzeranlage. Vor Gericht kann aber auch die Schätzung eines Zeugen bestehen. Zum Beispiel, wenn ein Polizist die Rotlichtphase einer Ampel mit "Einundzwanzig, zweiundzwanzig" zählt. 

Bußgelder nach Überfahren einer roten Ampel

So viel kostet ein einfacher Rotlichtverstoß:
• einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung:
  90 Euro Bußgeld, 1 Punkt
• einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung:
  200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
• einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung:
  240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
So viel kostet ein qualifizierter Rotlichtverstoß:
• qualifizierter Rotlichtverstoß ohne Gefährdung:
  200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
• qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung:
   320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
• qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung:
   360 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Darf ich über eine gelbe Ampel fahren?

Generell lautet die Antwort: Nein. Allerdings ist das Überfahren einer gelben Ampel nicht grundsätzlich verboten. Man darf über eine gelbe Ampel fahren, sofern eine gefahrlose Bremsung nicht mehr möglich ist, oder eine mittelstarke Bremsung nicht mehr ausreichen würde, um vor der Ampel zum Stillstand zu kommen. Das bedeutet aber auch: Die Gelbphase darf nicht als Aufforderung zum Gasgeben verstanden werden. Ansonsten kann der Gelblichtverstoß mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro bestraft werden.

Was bedeutet der grüne Pfeil?

Geschwindigkeitskontrolle von Autobahnbrücke
Grüner Pfeil: Der Verkehrsteilnehmer darf auch bei Rot rechts abzubiegen. Allerdings muss er vorher halten.
Es ist ein Irrglaube, dass es sich beim grünen Pfeil um eine dauerhaft grüne Ampel für Rechtsabbieger handelt. Auch hier kann es zu einem Rotlichtverstoß kommen. Grundsätzlich erlaubt der grüne Pfeil dem Verkehrsteilnehmer bei Rot rechts abzubiegen. Allerdings muss man vorher halten, ähnlich wie bei einem Stoppschild. Bei Missachtung sind 70 Euro Strafe fällig, dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Das Bußgeld steigt, wenn eine Gefährdung vorliegt. Bei Behinderung von Radfahrern oder Fußgängern sind es 100 Euro, bei einem Unfall 120 Euro und jeweils einen Punkt.

Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Unfall?

Wer bei Rot über die Ampel gefahren ist und einen Unfall verursacht hat, muss mit Konsequenzen beim Versicherungsschutz rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers entschädigt die Unfallopfer auf jeden Fall. Für den Rotlicht-Sünder gilt: Grundsätzlich übernimmt eine Vollkasko-Versicherung Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Entsteht ein Schaden aber durch das Überfahren einer roten Ampel, kann die Versicherung den Schaden als grob fahrlässig einstufen und die Leistungen je nach Schwere der Fahrlässigkeit kürzen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen "einfachen" oder um einen "qualifizierten" Rotlichtverstoß handelt, also ob die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot stand oder länger. Dazu sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH: "Mittlerweile zahlen die meisten Versicherer auch grob fahrlässig verursachte Schäden komplett." Eine Verivox-Auswertung von mehr als 400 Tarifen hat ergeben, dass 88 Prozent der Tarife den Schutz bei grober Fahrlässigkeit beinhalten – und zwar bis zur vollen Versicherungssumme. Ausnahmen gebe es fast nur noch bei Alkohol- und Drogenfahrten. Es lohnt sich also vorab bei den Versicherungen Informationen zu verschiedenen Tarifen einzuholen.
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Sonderfall: Krankenwagen nähert sich

Wenn ein Autofahrer einem Krankenwagen, Polizei- und Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht Platz machen möchte, dann darf er dazu auch eine rote Ampel überfahren. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich die Uhrzeit und das Kennzeichen des Einsatzwagens aufschreiben. Beides dient als Beweismittel, wenn an der roten Ampel der Radar ausgelöst wird und Ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Grundsätzlich gilt nach § 38 Abs. 1, dass alle Verkehrsteilnehmer für Einsatzfahrzeuge mit angeschaltetem Blaulicht und Martinshorn ausweichen müssen.

Rote Ampel überfahren: Strafen auch für Radfahrer?

Radfahrer müssen ebenso wie Autofahrer mit Konsequenzen rechnen, wenn sie über eine rote Ampel fahren – denn auch sie gefährden dabei den Straßenverkehr. Das Bußgeld kann zwischen 60 und 120 Euro liegen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot ist, erhöht sich die Strafe auf 100 bis 180 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem wichtig: Seit 2017 gibt es eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung für Radfahrer. Fehlte bisher eine spezielle Ampel für Radfahrer, mussten sie sich bislang nach der Ampel für Fußgänger richten. Nun gilt nach § 37 Abs. 2 Nr. 6 der StVO die Ampel für den Autoverkehr. Ebenfalls begeht derjenige einen Verstoß, der mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg die Ampel umfährt, um danach unmittelbar wieder auf die Kreuzung oder die Straße einzufahren.

Wer eine rote Ampel missachten darf: Sonderrechte

Achtung Blaulicht
Wenn sich ein Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht nähert, muss sofort Platz gemacht werden.
Bild: Frank Stange
Laut § 35 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind von den Vorschriften der StVO die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, wenn diese "hoheitliche Aufgaben dringend zu erledigen haben". Weiter sagt der Verkehrsrechtsexperte Uwe Lenhart dazu: "Dem Fahrzeugführer stehen die Sonderrechte auch zu, wenn das Fahrzeug weder Horn noch Blaulicht führt oder wenn diese nicht betätigt werden, zum Beispiel wo das Einsatzhorn die Erfüllung der Aufgabe gefährden würde." Einfach Dienstfahrten reichen nicht aus, um das Sonderrecht beanspruchen zu können. In Anspruch genommen werden kann das Sonderrecht aber zur Beseitigung größerer Gefahren, zur Lebensrettung und zur Abwendung besonders schwerer Schäden. Gemäß § 35 Abs. 5a StVO sind Fahrzeuge des Rettungsdienstes von den Vorschriften der StVO befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Und was ist, wenn der der Partner seine schwangere Frau ins Krankenhaus fährt und dabei eine rote Ampel überfährt? Ob dieser Rotlichtverstoß durch einen Notstand gerechtfertigt werden kann, hängt von den konkreten Umständen ab. Lenhart: "Ob in solch einer Situation gegenwärtig eine Gefahr vorliegt, ist schwierig zu beurteilen und kann auf jeden Fall nicht vom Standpunkt des Betroffenen erfolgen." Zudem müsse der durch die Überschreitung erreichte Zeitgewinn für die Abwendung der Gefahr entscheidend sein. "Bringt der Rotlichtverstoß einen für die Beseitigung der Gefahr nur unwesentlichen Zeitgewinn, so ist er nicht durch Notstand gerechtfertigt", erläutert der Verkehrsexperte.

Welche Strafen drohen in der Probezeit?

Wer in der Probezeit über eine rote Ampel fährt, muss mit einer besonders hohen Strafe rechnen. Es gelten nicht nur die Strafen aus dem Bußgeldkatalog – Fahranfänger müssen zusätzlich innerhalb einer bestimmten Frist ein Aufbauseminar besuchen. So ein Seminar kostet zwischen 300 und 400 Euro. Das war noch nicht alles: Außerdem wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Wer zum dritten Mal gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, der verliert seine Fahrerlaubnis.

Von

Isabella Sauer