Schäden in der Waschanlage
Abgebürstet

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Beschädigt die Waschanlage das Auto, ist der Betrieber meist aus dem Schneider - in der Regel muss der Kunde den Schaden selber zahlen.
Der Lack war zwar sauber, aber auch runter. Und der Heckwischer lag verbogen im Spülwasser. Verursacher: eine wild gewordene Waschanlage. Opfer: der Golf von AUTO BILD-Leser Jens Saurin. Etwa 20.000 Mal zeigten sich im vergangenen Jahr Waschbürsten von ihrer kratzbürstigsten Seite. So weit vorsichtige Schätzungen. Tatsächlich dürfte die Zahl der Lackschäden oder abgerissenen Zierleisten weit höher sein. Schließlich haben Waschanlagenbetreiber beste Karten, Schadenersatzansprüche abzubürsten.
Der Grund sind die "Geschäftbedingungen", die jede Anlage zieren: Keine Haftung für Schäden von oder durch Anbauteile, Scheibenwischer etc. Wer sicher gehen will, dass seinem Auto nichts passiert, schickt es nackt ins Vollbad. Oder nimmt gleich seinen Anwalt mit. Bei Lackkratzern braucht es einen ultimativen Beweis, dass die Riefen während des Waschvorgangs entstanden sind. Und der ist im Grunde nur zu erbringen, wenn der Kunde vor Einfahrt in die Anlage mit dem Betreiber ums Auto läuft und sich alle Vorschäden notiert.
Anders verhält es sich, wenn in der rotierenden Bürste noch Geländedreck oder der abgerissene Wischer des Vordermannes steckt. Ritzt das Waschmonster damit wilde Muster in den Lack des Autos, kann der Betreiber seine Hände nicht in Unschuld waschen; denn er muss auf den "ordnungsgemäßen Zustand der Anlage" achten. Für AUTO BILD-Leser Saurin wird die Wäsche teuer, denn die Reparatur seines Golf muss er wohl selbst bezahlen. Das Amtsgericht Flensburg entschied in einem ähnlichen Fall, dass Kunden die Scheibenwischer selbst sichern müssen. Wie, das sagten die Richter nicht.
Der Grund sind die "Geschäftbedingungen", die jede Anlage zieren: Keine Haftung für Schäden von oder durch Anbauteile, Scheibenwischer etc. Wer sicher gehen will, dass seinem Auto nichts passiert, schickt es nackt ins Vollbad. Oder nimmt gleich seinen Anwalt mit. Bei Lackkratzern braucht es einen ultimativen Beweis, dass die Riefen während des Waschvorgangs entstanden sind. Und der ist im Grunde nur zu erbringen, wenn der Kunde vor Einfahrt in die Anlage mit dem Betreiber ums Auto läuft und sich alle Vorschäden notiert.
Anders verhält es sich, wenn in der rotierenden Bürste noch Geländedreck oder der abgerissene Wischer des Vordermannes steckt. Ritzt das Waschmonster damit wilde Muster in den Lack des Autos, kann der Betreiber seine Hände nicht in Unschuld waschen; denn er muss auf den "ordnungsgemäßen Zustand der Anlage" achten. Für AUTO BILD-Leser Saurin wird die Wäsche teuer, denn die Reparatur seines Golf muss er wohl selbst bezahlen. Das Amtsgericht Flensburg entschied in einem ähnlichen Fall, dass Kunden die Scheibenwischer selbst sichern müssen. Wie, das sagten die Richter nicht.
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