Straßenmarkierungen gehören zum absoluten Grundrepertoire in jeder Fahrschule: Durchgezogene Linie heißt Überholverbot (im Falle der Missachtung wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig). Bei gestrichelter Linie darf hingegen ausgeschert werden, so es die Verkehrssituation zulässt. Diese Regeln kennt wohl jeder Autofahrer.
Es gibt aber auch seltenere Sonderfälle auf Deutschlands Straßen, wie etwa die doppelt gestrichelte Mittellinie. Hand aufs Herz: Hätten Sie gewusst, was diese bedeutet und wie man sich in diesem Fall richtig verhält? Wir klären auf:

Das bedeutet die doppelt gestrichelte Mittellinie

Einseitige Fahrstreifenbegrenzungen dürften vielen Autofahrern noch ein Begriff sein, sie kommen häufiger vor: Neben der durchgezogenen Linie ist dabei auch noch eine gestrichelte Linie auf dem Asphalt aufgemalt. Das bedeutet: Überholverbot auf Seite der durchgezogenen Mittellinie, keines auf Seite der gestrichelten – meist kommt dieses Phänomen in Streckenabschnitten vor, in denen zumindest einseitig ungünstige Sichtverhältnisse herrschen.
Einseitige Fahrbahnbegrenzung
Eine gestrichelte und eine durchgezogene Linie bedeuten ein Überholverbot für lediglich eine Fahrspur.
Bild: Werk

Die doppelt gestrichelte Mittellinie ist nun quasi der Vorbote für einen derartigen Abschnitt, sie dient gewissermaßen als Ankündigung dafür, dass sich eine der Linien bald in eine durchgezogene Linie ändern wird, ab der dann wieder das Überholverbot gilt. Damit informiert die doppelt gestrichelte Mittellinie den Fahrer vorab über den kommenden Verlauf der Straße.

Überholen erlaubt: ja oder nein?

Seitens des ADAC heißt es zu der Regelung, dass es sich dabei um einen Streckenabschnitt handelt, auf dem eine bestimmte Streckenführung erprobt werden soll – um Überholmanöver sicherer zu machen und aus den zwei Fahrsteifen in bestimmten Abschnitten drei zu machen, wobei der Fahrstreifen des Gegenverkehrs durch die doppelte Markierung deutlich gemacht wird.
Bei doppelt gestrichelter Mittellinie darf also überholt werden, auch hier gilt aber selbstverständlich: Nur, wenn es die Verkehrsbegebenheiten zulassen!