Sprachliche Reform der StVO
Straßenverkehrsordnung entmannt

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde mit Wirkung zum 1. April 2013 umgeschrieben. Heraus kam zwar geschlechtsneutrales, aber schlechtes Deutsch.
- Benjamin Gehrs
Wer die Vorfahrt zu beachten hat", heißt es in Paragraf 8 der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO), "muss erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird." Alles klar? Nein? Na ja, immerhin ist der Text nun aber politisch korrekt! Bei der Umformulierung der Vorfahrtsregelung ist es den Verfassern im Verkehrsministerium nämlich gelungen, ganz ohne das Wörtchen "er" auszukommen. Das männliche Personalpronomen tummelte sich in der alten StVO hier noch zu viert.
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Aus Radfahrern werden Rad Führende: Die Formulierungen in der neuen StVO sind äußerst gewöhnungsbedürftig.
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Statt sich der sprachlichen Gleichstellung zu rühmen, verweist das Verkehrsministerium jedoch auf das sogenannte Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Der 1991 verfasste Leitfaden für die Formulierung von Gesetzestexten empfiehlt unter anderem, mit "kreativen Umschreibungen" den Mann aus den Paragrafen zu verbannen. Die dabei entstehenden Wortungetüme kommen bei Sprachkritikern nicht gut an. "Die geschlechtsneutrale Umformulierung ist unnötig", sagt der Honorarprofessor für Linguistik, Wolf Schneider, "weil bei den 1,3 Millionen Einwohnern von München die Einwohnerinnen selbstverständlich auch heute immer dabei sind – und weil auf die Herstellung von Geschlechterneutralität 98 Prozent der Deutschen absolut nicht gewartet haben".
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"Um Verständlichkeit ist es der StVO noch nie gegangen", sagt der renommierte Journalist und Sprachkritiker Wolf Schneider.
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