Streit um Tempolimit zur Luftreinhaltung
Tempolimit zur Luftreinhaltung gilt nicht für E-Autos – oder?

Bild: Peter Kneffel
Seit der Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland gibt es sie häufiger: Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen. Zur "Luftreinhaltung" wird der Verkehr abschnittsweise abgebremst – egal ob es sich um Verbrenner oder Elektroautos handelt.
Ein Widerspruch in sich? Schließlich werden E-Autos vor allem deshalb von der Politik propagiert, weil sie lokal emissionsfrei fahren. Ein Dortmunder jedenfalls fand das absurd: Sein Elektroauto würde keinerlei Schadstoffe ausstoßen, folglich müsse er sich auch nicht an das Tempolimit halten.
Das Oberlandesgericht Hamm machte mit seiner Rechtsbeschwerde (Aktenzeichen III-3 ORbs 57/25 OLG Hamm) kurzen Prozess: Sie wurde gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen. "Die Rechtslage ist eindeutig", so das Gericht. Die Richter widersprachen zwar nicht dem Hinweis, dass Elektroautos dank ihres Antriebs keine schädlichen Verbrennungsprodukte produzieren.
Zusatzschild soll eine Erklärung liefern
Doch bei dem Zusatzschild "Luftreinhaltung" handele es sich überhaupt nicht um eine regelnde Vorschrift. Vielmehr bedeutet die Information lediglich eine Erklärung, um Autofahrer zur Einhaltung der Vorschrift zu motivieren. "Das ist ebenso wie beim Zusatzschild 'Lärmschutz' oder ähnlichen Hinweisen", so ein Jurist vom Oberlandesgericht gegenüber AUTO BILD.

Ein Widerspruch? Elektroautos stoßen – mangels Auspuff – lokal keinerlei schädliche Verbrennungsabgase aus. Dennoch sind auch sie dem Tempolimit zur Luftreinhaltung unterworfen.
Bild: DPA
Der Hinweis "Luftreinhaltung" soll also nur Verständnis dafür wecken, warum auf breiten Verkehrswegen, die für mindestens 50 km/h taugen, geschlichen werden muss. Der klagende E-Autofahrer war mit seinem Anliegen bereits zuvor am Amtsgericht Dortmund gescheitert und hatte daraufhin Rechtsbeschwerde eingelegt. Mit der verweigerten Klagezulassung sind nun alle Rechtsmittel ausgeschöpft.
Luftverschmutzung durch Reifenabrieb
Übrigens können Elektroautos auch auf andere Weise die Luft verschmutzen: durch Reifenabrieb. Der ist bei E-Autos sogar stärker als bei Verbrennern, weil diese Fahrzeuge durch ihre Akkus ein erheblich höheres Gewicht auf die Straße bringen. Feinstaub ist ein wachsendes Problem: Laut ADAC ist ein Drittel aller Mikroplastik-Emissionen in Deutschland auf synthetischen Kautschuk aus Reifenabrieb zurückzuführen. Von einer Zunahme dieser Emissionen ist auch deswegen auszugehen, da E-Autos aufgrund des hohen Drehmoments von Elektromotoren einen im Schnitt viel höheren Antritt haben.
Tempolimits zur Luftreinhaltung existieren in vielen der mehr als 37 Umweltzonen in deutschen Großstädten. Das betrifft zum Beispiel 41 Hauptverkehrsstraßen in Berlin, darunter mehrere Abschnitte auf der zentralen Leipziger Straße, Teile des mittleren Rings in München, Einfallstraßen nach Stuttgart, Frankfurt sowie viele andere Metropolen.
Berlin fährt Tempolimits wieder zurück
In den vergangenen Jahren wurden mancherorts Tempolimits nach einem Rückgang der Schadstoffbelastung wieder aufgehoben. Erst kürzlich hat die Berliner Regierung angekündigt, zahlreiche Tempo-30-Etappen wieder auf Ortsgeschwindigkeit upzugraden.
Die Tempolimits zur Luftreinhaltung folgen einer zentralen Vorschrift der Straßenverkehrsordnung. Nach §45 ist dort die grundsätzliche Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung eingeräumt, um Gefahren für die Umwelt und der Anwohner abzuwehren. Sie waren 2013 eingeführt worden, um lokale Fahrverbote zu vermeiden.
Fazit
Elektroautos müssen sich auch an Tempolimits zur Luftreinhaltung halten – aus logischen Erwägungen leuchtet die Entscheidung ein. Denn wo kämen wir hin, wenn in einer Tempo-30-Zone die einen mit 50, die anderen mit 30 fahren dürfen? Dennoch macht die Begründung des OLG Hamm (fußend auf anderen, älteren Urteilen), es werde hier nur an das Verständnis des Autofahrers appelliert, nicht rundum glücklich. Denn gerade bei Verkehrszeichen sind wir es gewohnt, dass die Information möglichst kurz und knapp daherkommt. Man stelle sich vor, an jeder Ampel stände künftig der Hinweis, wie gefährlich das Fahren bei "Rot" sein kann. Doch beim Umweltschutz soll es eine Ausnahme geben, um die Menschen zu motivieren. Das passt nicht und durchbricht die Logik, nach der die Schilder konzipiert sind. Mir wäre es lieber, Vorschrift beschränkt sich auf Vorschrift, und der Staat würde sich nicht als Motivationstrainer betätigen.
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