Tempolimit auf der Autobahn: So wird es aufgehoben
Tempolimit: Wann gilt es als aufgehoben?

Ein Tempolimit wird nicht durch eine Einmündung, einen Parkplatz oder eine Auffahrt aufgehoben, sondern wird durch ein Schild angezeigt.
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Es gibt Dinge, die sich im Gedächtnis der Autofahrer einbrennen. Wie zum Beispiel die Annahme, dass ein Tempolimit durch eine Einmündung, einen Parkplatz oder eine Auffahrt aufgehoben wird.
Der Gedanke dahinter: Erscheint zum Beispiel auf der Autobahn nach einer Auffahrt kein neues Schild, können auffahrende Autofahrer ja gar nicht wissen, dass es ein Tempolimit gibt. Demnach müsste das Tempolimit damit aufgehoben sein.
Doch diese Annahme ist leider falsch. Denn ein Tempolimit wird durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben oder durch ein anderes Gebotsschild verändert, wie zum Beispiel ein Schild mit einem abweichenden Tempolimit beziehungsweise anderen Höchstgeschwindigkeiten. Oder aber auch durch das gelbe Schild am Ortseingang.
So sieht das Aufhebungsschild aus
Aufgehoben wird das Tempolimit durch ein schwarz gerahmtes Aufhebungsschild, das fünf schwarze Querstreifen auf weißem Grund aufweist. Fehlt die Geschwindigkeitsangabe, werden sämtliche Tempolimits oder auch Überholverbote aufgehoben. Daneben gibt es auch die Variante mit einer konkreten Geschwindigkeitsbegrenzung, bei der die Zahl von den schwarzen Streifen durchgestrichen wird.

Dieses Schild zeigt an, dass das Tempolimit für 130 km/h beendet ist.
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Es gibt auch Tempolimits, die nicht extra aufgehoben werden müssen. Zum Beispiel dann, wenn es auf einen bestimmten Streckenabschnitt beschränkt ist und die Länge auf dem Schild angezeigt wurde. Oder wenn wegen einer Gefahrenstelle langsamer gefahren werden muss und diese ab einer bestimmten Stelle zweifelsfrei endet.
Tempolimit wird nicht neu angezeigt?
Wichtig zu wissen: Wie der TÜV Thüringen anmerkt, kann es durchaus vorkommen, dass ein Tempolimit nach einer Auffahrt nicht neu angezeigt wird. Auffahrende Autofahrer können dann auch nicht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung belangt werden.
Aber: Für alle anderen Autofahrer gilt das Tempolimit wie eingangs beschrieben weiterhin. Ein Verstoß kann dann also theoretisch teuer werden.
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