Moderne Autos sind sanfte Verführer, sie verleiten zum schnellen Fahren. Ein Tritt aufs Gaspedal bringt Vortrieb im Flüsterton – und schon ist man schneller unterwegs, als die Polizei erlaubt. Wenn der Blitz einschlägt, stellen sich folgende Fragen. • Was kosten Temposünden? Außerorts bis zu 375 Euro Bußgeld, innerorts bis zu 425 Euro (siehe Tabelle unten).  Wann droht ein Fahrverbot? Ab 31 km/h über Limit innerorts und 41 km/h außerorts gibt es einen Monat Fahrverbot. Das droht ebenfalls bei zwei Verstößen mit mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres. 
Drohen Punkte, Fahrverbot oder Führerscheinentzug auch bei wiederholten geringen Tempoverstößen? Nein, Tempoverstöße bis 20 km/h kosten nur Bußgeld. Verstöße darüber können aber via Punktekonto zum Führerscheinentzug bei Erreichen von 18 Punkten führen.  Kann ein Gericht auf ein fälliges Fahrverbot verzichten? Ja, denn droht bei einem Fahrverbot etwa der Verlust des Arbeitsplatzes, kann das Gericht von einem Regelfahrverbot absehen. Stattdessen wird dann aber eine höhere Geldstrafe verhängt (OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 1396/05). Kann man ein Fahrverbot zu einem Wunschtermin antreten? Ja, beim ersten Mal. Der Fahrer hat vom Tag der Rechtskraft an vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Er kann seine führerscheinlose Zeit also planen, etwa in den Urlaub legen. Bei einem zweiten Fahrverbot klappt das aber nicht mehr. 
Darf die Polizei auch direkt am Ortsschild blitzen? Ja, denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt grundsätzlich ab dem Ortseingangsschild.  Bekommt man als Beschuldigter Einsicht in die Eichurkunden von Messgeräten? Nein, Einsicht bekommt nur ein vom Beschuldigten beauftragter Anwalt.  Droht dem Autohalter etwas, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann? Nein, auch bei Tempoverstößen dürfen Strafen nur gegen den Fahrer erlassen werden.  Sind Warnungen vor Blitzern im Radio erlaubt? Ja, denn damit geht keine Behinderung polizeilicher Maßnahmen einher. • Sind Zusatzprogramme mit Blitzerwarnern im Navi erlaubt? Nein, solche Zusatzprogramme sind genauso verboten wie herkömmliche Radarwarner. Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Fahrer "kein Gerät betreiben oder betriebsbereit mit sich führen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Bei Verstoß drohen 75 Euro Bußgeld und vier Punkte sowie die Beschlagnahme von Datenträger und Navigationsgerät.