Autos von Tesla sind für ihre Steuerassistenten bekannt, die weitgehend teilautonomes Fahren ermöglichen. Nun untersucht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mögliche Probleme mit dem Tesla-Autopiloten. Laut einem Bericht im "Handelsblatt" geht die Aufsichtsbehörde mutmaßlichen "Phantombremsungen" nach, also dem eigenständigen abrupten Abbremsen von Autos aus voller Fahrt ohne Eingriff des Fahrers.
Gegenüber AUTO BILD hat die Behörde entsprechende Untersuchungen zu möglichen Phantombremsungen bestätigt. Sie betreffen den Autopiloten wie auch den Notbrems-Assistenten. Derzeit ist nicht bekannt, welchen Umfang die Untersuchung hat und wie viele Autos betroffen sein könnten. Einzelheiten gibt die Behörde – wie üblich – im laufenden Verfahren nicht bekannt.
"Das KBA untersucht regelmäßig Assistenzsysteme verschiedener Hersteller, und das Phänomen solcher Phantombremsungen ist auch von anderen Marken bekannt", fügte der KBA-Sprecher hinzu. Im Falle Teslas hätten Hinweise von Verbrauchern zu der Untersuchung geführt. Wann sie abgeschlossen sein wird, sei noch offen. Auf AUTO BILD-Anfrage wollte Tesla den Bericht nicht kommentieren.
Offizieller Rückruf - Kraftfahrt Bundesamt KBA Flensburg
Das Kraftfahrt-Bundesamt untersucht regelmäßig Fahrassistenzsysteme sämtlicher Hersteller. Kundenbeschwerden gaben den Anlass für die Tesla-Prüfung.
Bild: Ralf Timm / AUTO BILD
Basis der Untersuchung könnten Berichte von Teslafahrern über heftiges, spontanes Bremsen ohne ihr Zutun sein. Bereits in der niedrigsten Stufe "Basic Autopilot" des dreistufigen Assistenzsystems, die lediglich einen adaptiven Tempomaten darstellt, wurde von solchen Fällen berichtet.
Quelle dieser Berichte sind oftmals Tesla-Blogs, in denen einzelne Tesla-Besitzer über starkes automatisches Abbremsen auf Landstraßen und Autobahnen schreiben. Ein Muster war bisher nicht erkennbar.

Heftige Verzögerung ohne sichtbare Ursache

Darin berichten Betroffene, dass das Auto urplötzlich auf gerader Strecke, bei guter Sicht und ohne vorausfahrende Fahrzeuge heftig verzögert. Obwohl das Tempolimit sich nicht ändert, keine Baustelle oder andere sichtbare Ursachen erkennbar sind. Beispielhaft werden Verzögerungen in der Intensität einer Notbremsung von 100 auf 40 km/h genannt. Oftmals kamen die Insassen mit dem Schrecken davon.

Bericht über Phantombremsung aus den USA

In den USA war im Herbst 2022 ein Fall in einem mehrspurigen Straßentunnel in San Francisco von einer Kamera dokumentiert worden, der in einem Unfall endete. Beim Befahren der linken Spur mit rund 90 km/h soll ein Tesla Model S nach Angaben des Fahrers ohne ersichtlichen Anlass bis auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst haben. Mehrere nachfolgende Autos konnten nicht rechtzeitig stoppen, es kam zur Massenkarambolage mit mehreren Verletzten. Der Teslafahrer berief sich auf eine Phantombremsung ohne sein Einwirken. In den USA sollen der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA), der Aufsichtsbehörde für das US-Autobahnwesen, inzwischen Hunderte Beschwerden vorliegen.

Landgericht hält Tesla-Autopilot für "ungeeignet"

Erst kürzlich hat ein höheres Gericht den Fahrassistenten von Tesla als "mangelhaft" bezeichnet. Er sei für den Alltagsgebrauch "ungeeignet", stellten Richter am Landgericht Traunstein (Bayern) nach einem Schadensersatzprozess im Februar 2025 fest. "Das ist das erste einschlägige Gerichtsurteil", sagt Rechtsanwalt Christoph Lindner, der den Kläger vertrat. (Urteil: Landgericht Traunstein, 6 O 918/23)
Tesla Model 3 Performance
Anfang 2025 stellte das Landgericht Traunstein fest, der Autopilot in einem Model 3 (Symbolfoto) sei "mangelhaft" und für den Alltagsgebrauch "ungeeignet".
Bild: Olaf Itrich / AUTO BILD
Sein Mandant hatte Phantombremsungen bemängelt und wollte sein Model 3 zurückgeben. Tesla hatte den Sachverhalt bestritten und angegeben, das Fahrzeug funktioniere ordnungsgemäß. Nun muss Tesla dem Urteil zufolge das konkrete Fahrzeug nachbessern, um den Mangel künftig auszuschließen.

Unabhängiger Gutachter brach Test ab

Zuvor hatte ein bestellter Gutachter die Testfahrten im Rahmen des Gerichtsverfahrens abgebrochen, weil er am Steuer mehrere Phantombremsungen erlebt hatte und eine weitere Untersuchung für zu gefährlich hielt. Aus dem Gutachten: "In einer Situation wurde das Fahrzeug ohne erkennbaren Anlass durch die Verkehrssituation oder entsprechende Beschilderung deutlich abgebremst (von 140 km/h auf 96 km/h bei einer Verzögerung von 3,5 m/s²)."
Technische Mängel an Autos sind häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren in Deutschland. Doch zumeist streben Tesla wie auch andere Hersteller dabei einen Vergleich an. Der Hintergrund: Einzelheiten über den Sachverhalt und die Entschädigungssumme sollen nicht an die Öffentlichkeit dringen.