Teslas Wächtermodus gegen Vandalismus
Fahrzeugkamera im Tesla filmt Lack-Zerkratzerin bei der Tat
Teslas Wächtermodus überführt Personen, die Fahrzeuge mutwillig beschädigen. Dürfen solche Aufnahmen in Deutschland vor Gericht verwendet werden, was droht den Tätern? Ein Strafrechtler erklärt anhand eines aktuellen Falls, wo die Chancen und Grenzen dieser Videobeweise liegen.
Bild: Auto Bild
Eine kleine, aber feige Handbewegung, heimlich ausgeführt, vollkommen sinnlos – und meist richtig teuer. Jedes Jahr zucken tausende Autofahrer zusammen, wenn sie an ihren Fahrzeugen große Kratzer entdecken, die mutwillig in den Lack geritzt wurden.
Für Besitzer ein gewaltiger Frust, denn der entstandene Schaden liegt schnell im vierstelligen Bereich. Dazu kommt der Aufwand der Reparatur: Termin mit der Werkstatt oder einem Lackierer vereinbaren; geht der Kratzer über mehrere Karosserieteile, kann der Ausfall mehrere Tage betragen.
Vollkasko löst nicht alle Probleme
Vollkasko? Glück gehabt, doch Selbstbeteiligung, die Mühen der Abwicklung und die Hochstufung im folgenden Jahr lassen sich nicht umgehen. Außerdem ärgerlich bei hochpreisigen oder seltenen Modellen: Der Lack ist nicht mehr vollständig original, "nachlackierungsfrei" darf nun nicht mehr in einer künftigen Verkaufsanzeige stehen.
Fast immer bleiben die Täter unerkannt. Grob geschätzt stammen drei Viertel solcher Sachbeschädigungen von Männern, doch Frauen tauchen ebenfalls in den entsprechenden Polizeiberichten auf. Auch dieser aktuelle Fall aus Frankreich beweist: Vandalismus am Auto ist keine reine Männersache. Denn moderne Kameras machen die Täter immer häufiger sichtbar.
Wächtermodus des Tesla Model Y entlarvt Lack-Zerkratzerin
In dem uns vorliegenden Fall traf es deutsche Touristen, die im Norden Frankreichs mit ihrem Tesla Model Y Urlaub machten. Als das weiße E-Auto eines Morgens durch einen großen Kratzer verunstaltet war, überprüften die Besitzer die gespeicherten Aufnahmen, die der sogenannte "Wächtermodus" mithilfe von insgesamt acht Kameras (beim Model Y) aufzeichnet.

Mehrere Außenkameras können beim Tesla Model Y die Umgebung aufzeichnen. Nicht nur Front- und Heckbereich sind so abgedeckt, auch Kameras in den vorderen Kotflügeln und in den B-Säulen umfassen die Umgebung. Die Aufnahmen werden in der Cloud oder auf einem USB-Stick gespeichert.
Bild: Tom Salt / AUTO BILD
Das funktioniert so: Kommt eine Person dem Fahrzeug nahe, erkennt das der Wächtermodus und aktiviert eine Aufzeichnung. Das klappte auch in diesem Fall bestens. Die gespeicherten Aufnahmen (siehe Video) zeigen nicht nur die Dame (auch ihr Gesicht ist im unverpixelten Original gut erkennbar), wie sie in einer sehr unauffälligen Handbewegung beim Vorbeigehen die rechte Seite des Model Y zerkratzt.
Als sie weg fuhr, zeichneten die Kameras auch ihr Fahrzeug samt Kennzeichen auf. Die Besitzer erstatteten bei der örtlichen Polizei Anzeige – dank des Wächtermodus eben nicht gegen unbekannt, sondern gegen eine konkrete Person. Die Polizei nahm die entstandenen Beweismittel mit der Anzeige auf.
Rechtsexperte: "Tesla-Sentry-Kameras grundsätzlich als Beweismittel zugelassen"
Das mag einige verwundern, denn wie es um die Rechtslage von solchen Aufnahmen bestellt ist, lässt sich nicht mit einem Satz abhandeln. Um Gewissheit zu erlangen, sprach AUTO BILD mit dem Rechtsexperten Philip Leichthammer, Fachanwalt für Strafrecht aus Frankfurt am Main.

Philip Leichthammer, Fachanwalt für Strafrecht, sagt im AUTO BILD-Interview: "Kein Jurist verschließt die Augen, wenn ein Film vom Vorgang existiert." Der Rechtsexperte betont, dass solche Aufnahmen nicht nur zur Be-, sondern auch zur Entlastung von Beschuldigten dienen können.
Bild: Philip Leichthammer
AUTO BILD: Herr Leichthammer, sind die Aufnahmen der Tesla-Sentry-Kameras in Deutschland als Beweismittel zugelassen? Philip Leichthammer: Grundsätzlich ja, wenn sie zur Beweissicherung geeignet und erforderlich sind. Gerade im Straßenverkehr können Kameras helfen, weil Zeugen Abläufe oft nicht genau wiedergeben können. Anders sieht es beim Parken aus: Eine dauerhafte Überwachung des öffentlichen Raums gilt als unverhältnismäßig, etwa wenn Nachbarn ständig gefilmt würden. Trotzdem können Aufnahmen verwertbar sein, wenn nur dadurch eine Fahrerflucht nachgewiesen werden kann und keine anderen Beweismittel vorliegen.
Welche datenschutzrechtlichen Hürden gibt es, wenn Autos automatisch Passanten oder andere Fahrzeuge filmen? Dashcams und Sentry-Systeme bewegen sich rechtlich auf heiklem Terrain. Werden Aufnahmen unzulässig genutzt, drohen Bußgelder durch die Datenschutzbehörden. Besonders kritisch ist die Weitergabe von Videos, auch an Polizei und Versicherungen, aber vor allem ins Internet. So hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bereits angekündigt, entsprechende Fälle künftig genau zu prüfen und gegebenenfalls Bußgeldbescheide zu erlassen.
Kann ein Gericht Aufnahmen ablehnen, wenn sie länger gespeichert wurden als nötig? Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass selbst eine permanente, anlasslose Dashcam-Aufzeichnung im Zivilprozess verwertbar sein kann. Auch wenn damit gegen Datenschutzrecht verstoßen wird, dürfen die Bilder als Beweismittel dienen. Entscheidend ist stets die Abwägung im Einzelfall: Im Urteil überwogen die Interessen des Klägers, seine Ansprüche durchzusetzen. Selbst Eingriffe in Persönlichkeitsrechte anderer führen nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot – denn das Datenschutzrecht schützt zwar Betroffene, sieht aber kein Verbot für die Nutzung von Aufnahmen im Gerichtsverfahren vor.
Welche strafrechtlichen Folgen drohen einem Täter in Deutschland, der mutwillig den Lack eines anderen Fahrzeuges zerkratzt? Wer in Deutschland mutwillig den Lack eines fremden Autos zerkratzt, macht sich wegen Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. In der Praxis hängt das Strafmaß vom Ausmaß des Schadens ab: Wird der Täter erstmals erwischt, muss er in der Regel mit einer Geldstrafe rechnen, die meist bei mindestens 30 Tagessätzen beginnt – also etwa einem Monatseinkommen. Bei wiederholten Taten oder einem besonders hohen Schaden kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Bereits der Versuch, ein Fahrzeug mutwillig zu beschädigen, ist nach dem Gesetz strafbar.
Wie hoch sind die Chancen durch die Videoaufnahmen, die Reparaturkosten im Rahmen eines Verfahrens erfolgreich einzuklagen? Ein Video reicht in der Regel nicht aus, um einen zunächst unbekannten Täter eindeutig zu überführen – es sei denn, er wird auf frischer Tat ertappt. Da die Gleichsetzung "Halter = Täter" unzulässig ist, sollte der Geschädigte den Vorfall sofort der Polizei melden und das Videomaterial zur Verfügung stellen. Mit ihren Ermittlungsbefugnissen kann die Polizei den Täter oft identifizieren, woraufhin der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche zivilrechtlich durchsetzen kann.
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