THG-Quote: Haltedauer, Eigentümer, E-Auto, Prämie
Wie lange muss ich ein E-Auto halten, um die THG-Prämie zu kassieren?

Mit dem Verkauf der THG-Quote können Eigentümer von Elektroautos zusätzlich Geld verdienen. Aber wie lange muss man mindestens Halter eines E-Autos sein, um die Prämie zu kassieren?
Bild: AUTO BILD Montage Christoph Börries / AUTO BILD
- Patrick Solberg
Mit der hohen Subvention von fast 10.000 Euro, lokalen Vergünstigungen und der THG-Prämie wird das Elektroauto für viele zu einem Geschäftsmodell. Allerdings darf man dabei nicht in die Formalien-Falle tappen: Wer zum Beispiel das E-Auto schon nach drei Monaten wieder verkauft, dem wird die BAFA-Kaufprämie wieder aberkannt – hier beträgt die Mindest-Haltedauer sechs Monate (und könnte demnächst verlängert werden).
Wie verhält es sich nun mit der THG-Prämie? Diese jährliche Ausschüttung in Höhe von maximal bis zu 400 Euro erhalten Besitzer von E-Autos, wenn sie am THG-Quotenhandel teilnehmen. Die Prämie zur Treibhausgasquote für ein neu zugelassenes Elektroauto möchten viele mitnehmen, die einen schnellen E-Auto-Verkauf ins Ausland planen.
Die THG-Prämie ist von der Förderprämie unabhängig
Die aktuell verpflichtende Haltedauer für ein Elektrofahrzeug, um die BAFA-Kaufprämie zu erhalten, liegt bei gerade einmal sechs Monaten. Von dieser staatlichen Subvention ist die THG-Prämie jedoch völlig unabhängig. Sie wird dem jeweils aktuellen Fahrzeugbesitzer von den Vermittlern nach der Anmeldung im entsprechenden Portal und der Einreichung des Fahrzeugscheins ausgezahlt.
Heißt: Derjenige, der das Fahrzeug dem Umweltbundesamt meldet, bekommt die entsprechende Förderprämie nach einigen Wochen oder Monaten ausgezahlt.
Die besten Elektroautos
Die THG-Prämie gilt immer für ein Kalenderjahr und wird im darauffolgenden Jahr – in welcher Höhe auch immer – erneut ausgezahlt. Hat somit der Neuwagenkunde sein Elektroauto für die THG-Prämie angemeldet, ist der Wagen bei einem kurzfristigen Eigentümerwechsel für eine erneute THG-Prämienanmeldung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres geblockt.
Erneute Prämienanmeldung erst im Folgejahr
Erst im Folgejahr kann der Zweitbesitzer sein Fahrzeug erstmals für sich beim Umweltbundesamt anmelden und bekommt die THG-Prämie dann ausgezahlt – wieder für das laufende Jahr. Entsprechend gilt das auch in den kommenden Jahren.
Somit muss ein E-Auto-Besitzer zum Kassieren der THG-Prämie seinen Wagen nur so lange behalten, bis die Prämie auf seinem Konto eingetroffen ist. Aus Gründen der Transparenz und Fairness sollte ein Verkäufer bei der Fahrzeugübergabe den Käufer über die Inanspruchnahme der THG-Quote informieren.
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