Das Airscarf (dt. Luftschal) genannte Gebläse im Nackenbereich der Kopfstütze, das Mercedes für die Cabrios von C-, E- und S-Klasse, fürs S-Coupé, SLC, SL und den AMG-GT Roadster anbietet, darf vorerst in Deutschland nicht mehr beworben oder verkauft werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Hintergrund ist ein zehn Jahre schwelender Rechtsstreit, den der Autobauer in letzter Instanz verloren hat. Eine auf die Verwertung von Patenrechten spezialisierte Firma hatte auf Unterlassung geklagt, weil ein bayerischer Ingenieur ein ähnliches System erfunden hat.

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Die schrägsten Extras fürs Auto
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Keine Konsequenzen für die Kunden

Mercedes SLC-Klasse !!!!! SPERRFRIST 16. Dezember 2015 00:01 Uhr !!!!!
Das Urteil des BGH ist im selbsternannten "Jahr der Traumautos" für Mercedes besonders ärgerlich.
Bild: Werk
Bis zum Auslaufen des Patenschutzes zu Weihnachten 2016 wird Mercedes seinen Kunden nun eine patentfreie Lösung anbieten, so ein Sprecher des Unternehmens. Wie die genau aussieht, sei noch nicht klar, da die Details noch geprüft würden. Fest stehe allerdings, dass der Autobauer sich dem Urteil beugen werde. Bereits ausgelieferte Autos seien nicht betroffen, weil das Urteil nicht rückwirkend gilt. Konkrete Angaben zu den betroffenen Autos und möglichen weiteren Folgen wie Schadensersatzforderungen könnten noch keine gemacht werden. Mercedes zeigte sich überrascht vom Urteil des BGH, weil die ersten beiden Instanzen zugunsten der Stuttgarter entschieden hatten.
Mit oder ohne "Airscarf": So fährt das S-Klasse Cabrio