Urteil: Kein Airscarf bis Dezember 2016
Pause für den Nackenfön

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Mercedes hat einen Rechtstreit in letzter Instanz verloren. Bis zum Auslaufen des Patentschutzes dürfen in Deutschland keine Cabrios mit Airscarf mehr beworben oder verkauft werden.
Das Airscarf (dt. Luftschal) genannte Gebläse im Nackenbereich der Kopfstütze, das Mercedes für die Cabrios von C-, E- und S-Klasse, fürs S-Coupé, SLC, SL und den AMG-GT Roadster anbietet, darf vorerst in Deutschland nicht mehr beworben oder verkauft werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Hintergrund ist ein zehn Jahre schwelender Rechtsstreit, den der Autobauer in letzter Instanz verloren hat. Eine auf die Verwertung von Patenrechten spezialisierte Firma hatte auf Unterlassung geklagt, weil ein bayerischer Ingenieur ein ähnliches System erfunden hat.
Keine Konsequenzen für die Kunden

Das Urteil des BGH ist im selbsternannten "Jahr der Traumautos" für Mercedes besonders ärgerlich.
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