Verbandskasten, Gesetz, Maskenpflicht, Bußgeld
Neuer Verbandskasten ab 1. Februar: Das gilt!

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Seit 1. Februar 2023 sind zwei Mundschutzmasken im Verbandskasten eines Fahrzeugs Pflicht. Darum droht trotzdem kein Bußgeld!
Bild: Ralf Timm
Verwirrung um die Maskenpflicht im Auto: Eine neue DIN-Norm schreibt zwei Mundschutzmasken im Verbandskasten vor. Gesetzlich verankert ist das aber noch nicht.
Im Februar 2022 wurde vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) die auf den sperrigen Namen DIN 13164 getaufte Norm eingeführt, wonach im Verbandskasten eines Autos mindestens zwei Corona-Masken, also ein Mund-Nasenschutz, mitgeführt werden müssen. Die damals vereinbarte einjährige Übergangsfrist endete am 31. Januar 2023.

Ab Januar sind zwei Mundschutzmasken im Verbandskasten eines Kfz Pflicht.
Bild: DPA
Doch eine Geldstrafe droht bei Missachtung nicht. Denn aktuell gilt noch das alte Recht, weil diese Norm vom Gesetzgeber bisher nicht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich verankert wurde.
Erst wenn der Gesetzgeber die StVZO anpasst, wird für fehlende Masken eine Geldstrafe fällig. (Das alles wird 2023 für Autofahrer neu oder anders!)
Zehn Euro Strafe für fehlenden Verbandskasten
Schon jetzt gilt: Wer mit einem unvollständigen Verbandskasten bei einer Polizeikontrolle auffällt, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro. Mindestens zehn Euro kostet es, wenn gar kein Verbandskasten im Auto vorhanden ist.
Betroffen sind von der neuen DIN-Norm also vor allem die Hersteller von Erste-Hilfe-Sets fürs Auto. Seit dem 1. Februar dürfen nämlich nur noch Verbandskästen in den Handel gebracht werden, die der neuen DIN-Norm entsprechen. Die Verbandskastenpflicht gilt nicht nur für Pkw, sondern auch für Lkw, Busse und Quads.
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