Verkehrsrecht
Das gilt auf der Autobahn

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Rechts überholen, bei Stau die Standspur befahren oder den Standstreifen als Verlängerung zum Einfädeln nutzen – darf man das eigentlich? AUTO BILD erklärt was auf der Autobahn erlaubt ist und was nicht.
Jeder Autofahrer kennt die Situation: Die gewünschte Ausfahrt ist bereits in Sichtweite, aber man steht im Stau und es geht nicht weiter. Wer jetzt die Standspur nutzt, um rechts am Stau vorbei zur Ausfahrt zu fahren, kann sich langes Warten sparen. Aber ist das eigentlich erlaubt? AUTO BILD-Rechtsexperte Dr. Klaus Friedrich erklärt wichtige Regeln zum Fahren auf der Autobahn. Hier kommen seine Antworten auf die häufigsten Fragen • Darf ich an zäh fließendem Verkehr oder Stau rechts vorbeifahren? Rechts überholen ist bei Schlangenbildung erlaubt (§ 7 Abs. 2a StVO). Die Fahrzeugschlange muss dabei jedoch langsam fahren oder stehen. Als langsam gilt eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h.
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• Darf ich bei Stau den Standstreifen befahren, um die Autobahn an der nächsten Ausfahrt zu verlassen? Nein, die Standspur gehört zwar zur Autobahn, ist jedoch nicht Bestandteil der Fahrbahn. • Darf ich den Standstreifen als Einfädelspur benutzen, müssen die Fahrer auf der Fahrbahn Platz machen? Sie dürfen die Standspur nicht zum Einfädeln benutzen. Die Fahrer auf der Autobahn müssen Sie auch nicht auffahren lassen. Grundsätzlich hat der Auffahrende die Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs zu beachten und muss eine ausreichend große Lücke abwarten. • Wie bildet man auf einer dreispurigen Autobahn eine Gasse? Darf ich dem Einsatzwagen direkt folgen? Die Rettungsgasse wird zwischen linker und mittlerer Spur gebildet. Unmittelbares Verfolgen des Blaulichtwagens ist verboten.
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Die Standspur darf nicht benutzt werden, um rechts an einem Stau vorbei zur Ausfahrt zu fahren.
• Ich will die Autobahn verlassen. Wann muss ich den Blinker setzen? Wer ausfährt, ändert die Fahrtrichtung und muss dies rechtzeitig durch Rechtsblinken anzeigen (§ 9 Abs. 1 StVO). Das Blinken muss so lange zu sehen sein, bis klar ist, dass Sie abbiegen wollen. Tipp: Setzen Sie den Blinker spätestens ab der dreistreifigen Bake. • Ich überhole auf der Autobahn. Wann muss ich blinken? Beim Aus- und Einscheren – und zwar so rechtzeitig, dass die anderen sich darauf einstellen können. • Darf ich auf der Autobahn in eine Kolonne, etwa der Bundeswehr, einscheren? Nein, das ist verboten. Nur Fahrzeuge aus dem Kolonnenverband dürfen in die Kolonne einscheren.
Geblitzt: Welche Strafen drohen?
• Was kostet es, wenn ich ein Tempolimit auf der Autobahn überschreite? Auf der Autobahn gelten keine besonderen Bußgeldsätze, sondern die Sätze für Tempoverstöße außerorts. Bis 20 km/h über dem Limit kosten zehn bis 30 Euro Verwarnungsgeld. Ab 21 km/h zu viel bringt einen Punkt, ab 41 km/h über dem Limit einen Monat Fahrverbot. Nach dem Bußgeldkatalog reichen die Strafen bis 600 Euro, vier Punkte und drei Monate Fahrverbot (bei mehr als 70 km/h über dem Tempolimit).
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