Verkehrsrecht
Was ein Unfall kosten kann

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Sachschaden, Bergungsaufwand, Notarzteinsatz: Wer einen Unfall verursacht, zahlt mehr als nur verbeultes Blech.
Unfälle können Existenzen ruinieren
Erst der Schreck, plötzlich der Schlag, schließlich der Schock – Unfall! Mehr als 2,25 Millionen Mal hat es 2003 auf deutschen Straßen gekracht. Meist Sachschaden (84 Prozent), doch schon der kann zur wirtschaftlichen Katastrophe werden.
Was ein Unfall kosten kann, haben wir daher mit Rechtsanwalt Jörg Elsner von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein einmal anhand eines typischen Falls kalkuliert.
Führerscheinneuling Felix C. (20) macht in Papas BMW 520i eine Spritztour. Statt mit erlaubten 60 km/h driftet er mit 100 durch eine Kurve, rammt dabei den Fiat Panda von Lisa S., durchbricht eine Leitplanke und landet in den Tannen von Förster Kurt H. Der alarmierte Notarzt bringt C. ins Kreiskrankenhaus. Weil der Motor beschädigt ist und Öl in den Waldboden sickern könnte, rückt die Feuerwehr aus, um das Auto zu bergen. Der total zerstörte BMW wird bei einer Tankstelle abgestellt. Wer zahlt was?
Was ein Unfall kosten kann, haben wir daher mit Rechtsanwalt Jörg Elsner von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein einmal anhand eines typischen Falls kalkuliert.
Führerscheinneuling Felix C. (20) macht in Papas BMW 520i eine Spritztour. Statt mit erlaubten 60 km/h driftet er mit 100 durch eine Kurve, rammt dabei den Fiat Panda von Lisa S., durchbricht eine Leitplanke und landet in den Tannen von Förster Kurt H. Der alarmierte Notarzt bringt C. ins Kreiskrankenhaus. Weil der Motor beschädigt ist und Öl in den Waldboden sickern könnte, rückt die Feuerwehr aus, um das Auto zu bergen. Der total zerstörte BMW wird bei einer Tankstelle abgestellt. Wer zahlt was?
Haftpflicht zahlt, Vollkasko nicht immer
"Der größte Brocken bei Unfällen sind meist die Fremdschäden", stellt Jurist Elsner fest, "und die sind über die Auto- Haftpflicht gedeckt." Felix muss also weder für den verbeulten Panda noch für die Leitplanke und die rasierten Tannen sein Taschengeld abtreten, obwohl er zu schnell war. "Eben dieses Risiko trägt die Versicherung", sagt Elsner. Ausnahmen: Bei Trunkenheit am Steuer, ohne Führerschein oder nach Straßenrennen kassiert die Versicherung bis zu 5000 Euro Regress vom Unfalltäter.
Weniger glimpflich kommt Felix bei der Polizei davon: Bis 40 km/h zu schnell bedeutet 75 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. Als Führerscheinneuling mit zweijähriger Probezeit wird zudem ein Aufbauseminar in der Fahrschule fällig. Das kostet 250 bis 400 Euro. Außerdem verlängert sich für ihn die Probezeit. Legt er dagegen Einspruch ein und kommt es zum Prozess vorm Amtsgericht, summieren sich Gerichts- und Anwaltskosten auf 500 bis 700 Euro.
Den teuersten Ärger bekommt Felix mit Papa. War der BMW nicht vollkaskoversichert, ist der Wagen ein Totalverlust. Selbst mit Vollversicherung wird nicht automatisch bezahlt. "Bei grober Fahrlässigkeit wie einer überfahrenen roten Ampel zahlt die Versicherung nicht", erklärt Verkehrsrechtsexperte Elsner das "Alles oder nichts"-Prinzip. Ein Tempoverstoß gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit.
Ob grob oder leicht – in jedem Fall wird Felix’ Vater in der Versicherung heraufgestuft. Mehrkosten, die sich bis 20 Jahre aufsummieren. Zahlen muss der schnelle Felix aber für den Standplatz des Wracks und die Verschrottung. Auch Bergungskosten sind unversichert. Doch hier hat Felix Glück: Ein Umweltschaden durch ausgelaufenes Öl wäre teurer als die Bergung – deshalb zahlt ausnahmsweise die Haftpflicht.
Weniger glimpflich kommt Felix bei der Polizei davon: Bis 40 km/h zu schnell bedeutet 75 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. Als Führerscheinneuling mit zweijähriger Probezeit wird zudem ein Aufbauseminar in der Fahrschule fällig. Das kostet 250 bis 400 Euro. Außerdem verlängert sich für ihn die Probezeit. Legt er dagegen Einspruch ein und kommt es zum Prozess vorm Amtsgericht, summieren sich Gerichts- und Anwaltskosten auf 500 bis 700 Euro.
Den teuersten Ärger bekommt Felix mit Papa. War der BMW nicht vollkaskoversichert, ist der Wagen ein Totalverlust. Selbst mit Vollversicherung wird nicht automatisch bezahlt. "Bei grober Fahrlässigkeit wie einer überfahrenen roten Ampel zahlt die Versicherung nicht", erklärt Verkehrsrechtsexperte Elsner das "Alles oder nichts"-Prinzip. Ein Tempoverstoß gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit.
Ob grob oder leicht – in jedem Fall wird Felix’ Vater in der Versicherung heraufgestuft. Mehrkosten, die sich bis 20 Jahre aufsummieren. Zahlen muss der schnelle Felix aber für den Standplatz des Wracks und die Verschrottung. Auch Bergungskosten sind unversichert. Doch hier hat Felix Glück: Ein Umweltschaden durch ausgelaufenes Öl wäre teurer als die Bergung – deshalb zahlt ausnahmsweise die Haftpflicht.
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