Verkehrsrecht
Einfach mal die Klappe halten

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Wer sich verplappert, redet sich schnell um Kopf und Kragen. Und die Entschuldigung oder die gute Erklärung geht voll nach hinten los. Hier die häufigsten Fehler Beschuldigter.
Typische Situation: Nach einem Unfall befragt die Polizei die Beteiligten, und die plaudern munter drauflos. Halt! Denn in dieser Situation gilt: Schweigen ist Gold. Weil alles, was die Polizei von den Beteiligten erfährt, in das Bußgeld- oder Strafverfahrens einfließt. So verhalten Sie sich richtig: • Zu schnell gefahren? Reden Sie sich jetzt nicht damit heraus, dass Sie in Eile waren. Dann wird vom Gericht vorsätzliche Tempoüberschreitung angenommen. Folge: Die im Bußgeldkatalog vorgesehene Geldbuße wird verdoppelt. • Nach einem Unfall, in den Ihr Auto verwickelt war, bekommen Sie Besuch von der Polizei. Verweigern Sie die Aussage. Das ist Ihr gutes Recht. In einem Rechtsstaat muss sich niemand selbst belasten. Wenn man angibt, den Wagen gefahren zu haben, gibt man etwas zu, das die Behörde vielleicht gar nicht oder erst nach Ermittlung herausgefunden hätte.

Bild: Werk
Richtiges Verhalten gegenüber der Polizei
• Lassen Sie sich von Polizisten nicht einschüchtern. • Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person, keinesfalls aber zur Sache. Rechtfertigen Sie sich gegenüber der Polizei in keiner Weise. • Teilen Sie den Beamten mit, dass Sie sich nur über einen Anwalt äußern werden, und besorgen Sie sich einen in Verkehrsrechtsfragen versierten Fachanwalt. • Lassen Sie sich am Unfallort oder während der Befragung die Adresse des zuständigen Polizeireviers, den Namen des ermittelnden Beamten und die Vorgangsnummer geben. • Füllen Sie eine schriftliche Anhörung nicht aus, schicken Sie diese nicht an die Polizei zurück. • Reagieren Sie nicht auf Vorladungen der Polizei.
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