Verkehrsrecht: Änderungen
Bundesrat stimmt am Freitag ab

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Noch vor der Sommerpause soll der Bundesrat eine Reihe Neuerungen für Autofahrer auf den Weg bringen. Lesen Sie hier, was sich ändern soll.
(dpa) Es ist die letzte Ausfahrt, bevor der Wahlkampf endgültig hochkocht. Der Bundesrat soll an diesem Freitag (5. Juli 2013) gleich für ein ganzes Paket von Regelungen grünes Licht geben, die Neues für Autofahrer bringen. Noch vor der Sommerpause sollen dann auch heftig umstrittene Vorhaben endgültig besiegelt werden. Das sind die Neuerungen:

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vor seinem Acht-Punkte-Karussell.
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Polizeisignale Bei Polizeikontrollen könnten deutsche Autofahrer womöglich bald einen Hauch von Hollywood spüren. Der Bundesrat stimmt über eine Rechtsgrundlage ab, die für Streifenwagen neben Blaulicht und dem bekannten "Tatütata" auch rotes Blinklicht und eine heulende Sirene nach US-Vorbild prinzipiell zulässt. Die Zusatzsignale sollen es für Beamte effektiver und sicherer machen, vorausfahrende Autos zu stoppen. Polizeiwagen dürfen dafür auch Anzeigen bekommen, die in roter Leuchtschrift zum Beispiel "Anhalten, Polizei!" signalisieren. Unter Polizeiexperten sind solche neuen Möglichkeiten umstritten. Und welche Länder sie tatsächlich umsetzen wollen, muss sich noch zeigen.Internet-Abmeldung Zulassungen sollen eines Tages elektronisch zu erledigen sein, um Zeit und Kosten zu sparen. Für einen ersten Schritt – das Abmelden eines Wagens – soll der Bundesrat nun den Weg freimachen. Dafür müssen Halter dann nicht mehr zur Zulassungsstelle fahren, um das alte Kennzeichen ungültig machen zu lassen. Geplant ist ein Verfahren per Internet, bei dem der neue Personalausweis zur Identifikation eingesetzt wird. Nummernschild und Zulassung sollen zudem jeweils "Sicherheitscodes" bekommen. Nach der Abmeldung soll dann in den Papieren ein amtliches "Außer Betrieb gesetzt!" zu lesen sein. Wegen der Vorbereitungen empfiehlt der Verkehrsausschuss des Bundesrats, die Umstellung erst zum 1. Januar 2015 anzupeilen.
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Hey, Baby! Wer sein Kennzeichen liebt, kann es bald vielleicht auch nach dem Umzug behalten.
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EU-Knöllchen Wenn Autofahrer in EU-Ländern Regeln missachten, gelten Strafmandate auch grenzüberschreitend – zumindest im Prinzip. Damit die seit 2010 möglichen "EU-Knöllchen" mehr Durchschlagskraft bekommen, soll der Datenaustausch bei sicherheitsrelevanten Delikten wie Tempoverstößen oder dem Überfahren roter Ampeln besser werden. In Deutschland soll das Kraftfahrtbundesamt zum 1. November "nationale Kontaktstelle" werden, bei der ausländische Behörden Kennzeichen, Name und Adresse des Halters abfragen. Damit können sie ein Schreiben abschicken, das den Verstoß nennt und eine Geldbuße fordert. Verfasst sein muss der Brief auf Deutsch. Umgekehrt sollen deutsche Behörden auf diese Weise Verkehrssünder im Ausland ausfindig machen können.
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