Verkehrsrecht: Radarwarner
Radarwarner können teuer werden

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Radarwarner sind verboten. Auch wer Navi oder Smartphone als Radarwarner nutzt, muss zahlen. 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg sind fällig für diese Ordnungswidrigkeit.
Radarwarner sind in Deutschland verboten. Im verklausulierten Behöden-Deutsch begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer "als Führer eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt hat". Das ist in der StVO mit § 23 Abs. 1b und § 49 Abs. 1 Nr. 22 klar geregelt. Was viele Autofahrer jedoch nicht wissen: Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC aber nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen sie im Fahrzeug nicht benutzt werden. Auch wenn Verkäufer oder Hersteller ihren Kunden oft das Gegenteil behaupten: Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.
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Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss zahlen. Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, kann er sichergestellt und sogar vernichtet werden. Diese Vorgehensweise ist aber nicht ohne Weiteres auf Navigationsgeräte oder Mobiltelefone übertragbar: Da die Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllen, bestehen erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre. Laut ADAC gibt es dazu noch keine klare Rechtsprechung, es handelt sich einer Sprecherin zufolge um "eine rechtliche Grauzone". Wer andere Autofahrer mit Handzeichen auf Radarkontrollen aufmerksam macht, ist auf der sicheren Seite. Benutzt er die Lichthupe, wird das mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft.
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