Ob Rotlichtverstöße oder Tempolimits: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist straff gefasst, auf über 50 Paragrafen wird das Zusammenspiel im Verkehr geregelt. Bei einem Verstoß kennt der Gesetzgeber in der Regel keine Gnade. Und doch: Es gibt einige wenige, weitgehend unbekannte Ausnahmen, bei denen man bußgeld- und punktefrei die Verkehrsregeln brechen darf! Unter welchen Umständen Sie straffrei bei Rot über die Ampel oder sogar unter Drogen fahren dürfen, lesen Sie hier.

Von

Michael Gebhardt