Ende 2021 ist die staatliche Förderung heimischer Wallboxen für Elektrofahrzeuge ausgelaufen – und viele E-Auto-Besitzer, die leer ausgegangen waren, setzten auf eine Neuauflage. Doch nun teilte die Bundesregierung laut Medienberichten auf eine Anfrage des Parlaments mit, dass der 900-Euro-Zuschuss für private E-Ladesäulen nicht wiederbelebt wird.
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Der Bund hatte die Anschaffung von privaten Ladestationen mit insgesamt 800 Millionen Euro gefördert. Nun sehe die Regierung keinen Bedarf mehr für eine weitere Förderung, hieß es.

Bereits gestellte Anträge bleiben gültig

Zur Zeit der Vorgängerregierung konnten private Interessenten jeweils 900 Euro Zuschuss für einen oder mehrere Ladepunkte zu Hause beantragen, um sich das Laden ihres E-Autos oder Plug-in-Hybriden zu erleichtern. (Lesen Sie auch: Langes Warten auf die heimische Wallbox)
Der 800-Millionen Euro-Topf zur Verbreitung privater Ladestationen an Wohngebäuden war mehrfach wieder aufgefüllt worden. Wie die staatliche Förderbank auf AUTO BILD-Anfrage mitteilte, wurden von gut 825.000 Haushalten Anträge für etwa eine Million Ladepunkte gestellt. Daraus ergibt sich ein Betrag von etwa 900 Millionen Euro, also etwa zehn Prozent mehr als die eigentliche Fördersumme.

Logo an der KfW-Zentrale in Frankfurt
Zuschüsse genehmigte die staatliche KfW-Bank.
Bild: KfW/Rüdiger Nehmzow

Diesen sogenannten Überlauf erklärte ein KfW-Sprecher mit Erfahrungswerten, wonach nicht alle beantragten Förderungen bewilligt bzw. umgesetzt würden. Wer einen Antrag bereits gestellt und alle Förder­voraus­setzungen erfüllt hat, der erhält ebenso noch den Zuschuss wie Personen, die bereits eine Antrags­bestätigung erhalten haben, wie die KfW mitteilte.

KfW verlängert Umsetzungs- und Einreichungsfrist

Bislang musste für das Inanspruchnehmen der 900-Euro-Förderung eine sogenannte "Umsetzungsfrist" von 9 Monaten eingehalten werden – innerhalb dieser Zeit musste die Wallbox gekauft und installiert sowie die Rechnungen und Nachweise eingereicht werden.
Diese Frist wurde mittlerweile um weitere drei Monate verlängert. Damit hat man zwischen der Antragsbestätigung und dem Einreichen der Belege nun also 12 Monate Zeit.
Sogar für den Fall, dass Kauf und Installation zwar binnen 12 Monaten erfolgt sind, dem Antragsteller aber noch nicht alle notwendigen Rechnungen und Nachweise vorliegen, gibt es eine erweiterte Gnadenfrist. Um diese "Einreichungsfrist" zu verlängern, muss über das KfW-Zuschussportal vor Ablauf der ersten 12 Monate eine "frei formulierte Erklärung" hochgeladen werden, aus der hervorgeht, warum der Nachweis noch fehlt.
Als Grund für die verlängerten Fristen nannte die KfW die "hohe Nachfrage nach dem Förderprodukt" und die daraus resultierenden "Lieferschwierigkeiten bei Herstellern und Terminengpässe bei Installationsunternehmen".

Neue Wallbox-Förderung für Unternehmen und Kommunen

Was viele noch nicht wissen: Inzwischen hat sich die staatliche Wallbox-Förderung vom privaten Bereich ("KfW Zuschuss 440") ins betriebliche Umfeld verlagert. So können seit Ende 2021 Kommunen (hier geht's zum "Zuschuss 439") und Unternehmen (zum "Zuschuss 441") ebenfalls über die KfW 900 Euro pro Ladepunkt bekommen.
Die wichtigste von mehreren Voraussetzungen: Auch diese Lademöglichkeiten dürfen nicht öffentlich sein! Mit der Maßnahme soll die Verbreitung von elektrisch betriebenen Dienstwagen und Mitarbeiterfahrzeugen beschleunigt und Betrieben allgemein die Elektrifizierung ihrer Flotte erleichtert werden. Das Volumen des Fördertopfes beträgt 350 Millionen Euro.
Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wallbox-Förderung für Unternehmen und Kommunen:

Wallbox-Förderung für Unternehmen und Kommunen

Wie hoch ist die Fördersumme?

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Wie zuvor bei Privatpersonen wird auch bei Unternehmen und Kommunen bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gezahlt. Genau genommen beträgt der Zuschuss 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die gesamte Fördersumme ist auf 450.000 Euro pro Kommune und bei Unternehmen auf 45.000 Euro pro Standort (Investitionsadresse) beschränkt. Sind unter einer Investitionsadresse mehrere Unternehmen ansässig, so gilt der maximale Zuschussbetrag je Investitionsadresse und Unternehmen.
Es gibt auch Untergrenzen: Während bei Betrieben mindestens ein Ladepunkt pro Antrag vorhanden sein muss, sind es bei Kommunen mindestens zehn. Kommunen können sich für einen Antrag auch zusammenschließen. Die Gesamtkosten müssen bei Betrieben mindestens 1285,71 Euro und bei Kommunen mindestens 12.857,14 Euro betragen.

Wer kann Anträge stellen?

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Antragsberechtigt für den Zuschuss 441 sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Darunter: • Kommunale Unternehmen • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen und • Einzelunternehmer oder Freiberufler. Die richtet sich an • Kommunen und Landkreise • deren rechtlich unselbständige Eigen­betriebe und • kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

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Bezuschusst werden die Ladestation selbst, das Energie-/Lademanagementsystem zur Steuerung, der elektrische Anschluss (Netzanschluss), Batteriespeichersysteme sowie notwendige Installationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

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Der Strom aus der neuen Wallbox muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Die Ladestation (AC oder DC) darf eine maximale Ladeleistung von 22 kW haben, oder sie muss diese auf den Wert drosseln können. Die Wallbox muss fabrikneu, stationär und steuerbar sein und über einen festen, dreiphasigen Anschluss verfügen. Hier ist eine Liste der förderfähigen Ladestationen von der KfW. Das jeweilige Projekt muss in maximal einem Jahr umgesetzt werden, die Wallbox ab Installation mindestens sechs Jahre genutzt werden.

Wie kann man einen solchen Zuschuss bekommen?

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Für Unternehmen ist zunächst ein Benutzerkonto auf dem Zuschussportal der KfW erforderlich. Dort wird dann der Antrag gestellt, es müssen diverse Unterlagen (zur Übersicht) eingereicht werden. Unter anderem ist auch ein SCHUFA-Identitätscheck vonnöten. Kommunen stellen den Antrag (zum PDF) ebenfalls direkt bei der KfW, auch per E-Mail an kommune@kfw.de. Nach Bestätigung des Antrags durch die KfW können die Ladestationen bestellt und installiert werden. Als vorletzter Schritt erfolgt die Datenmeldung zur Ladestation auf der OBELIS-Plattform (Online-Berichterstattung Ladeinfrastruktur) der Nationalen Leitstelle Lade­infrastruktur. Zu guter Letzt müssen die dortige Erfassung und die ordnungs­gemäße Durchführung des Vorhabens auf dem KfW-Zuschussportal nachgewiesen werden – dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Viele Anträge ohne gekauftes E-Auto

Die Maßnahme "KfW Zuschuss 440" gehörte zum Förderprogramm "Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden" und ließ das Interesse an Wallboxen für zu Hause massiv anwachsen. Der Zuschuss von 900 Euro pro privater Ladestation, mit denen der Bund Kauf und Installation förderte, erwies sich als substanziell und attraktiv.
Laut einer Kundenbefragung der KfW-Bank besaßen rund 45 Prozent der bisherigen antragstellenden Haushalte gar kein Elektroauto, 93 Prozent planten eine Anschaffung eines E-Autos innerhalb der nächsten drei Jahre.
Hintergrund der Fördermaßnahme: Da rund 80 Prozent aller Ladevorgänge zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfinden, wollte der Bund die Elektromobilität für Privatpersonen attraktiver machen. Ziel sind zehn Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen bis 2030. Dafür gibt es noch den Umweltbonus beim Kauf der meisten elektrifizierten Fahrzeuge in Höhe von bis zu 9000 Euro.
E-Autos an mehreren Wallboxen
Bei mehreren Ladepunkten ist auch eine mehrfache Förderung von jeweils 900 Euro drin.
Bild: ADAC

Weitere Förderprogramme für Wallboxen

Nach wie vor gibt es zahlreiche regionale und lokale Förderprogramme für die Anschaffung von Elektroautos oder die Installation einer Wallbox. Weitere Förder­mittel können Sie nutzen, wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage für Solar­strom installieren, den Stellplatz oder die Garage sowie die Zugangs­wege barrierefrei umbauen oder Haus und Garage gegen Einbruch schützen.

ADAC-Wallboxen-Test 2022: Welche sind empfehlenswert?

Auch ohne 900 Euro Zuschuss bleibt die Frage, welche Wallbox man am besten nimmt. Der ADAC hat zuletzt zwölf förderfähige 11-kW-Modelle getestet. Dabei wurden die Produkte mit Noten zwischen 1.0 (sehr gut) und 5.0 (mangelhaft) bewertet.
Der Lieferumfang und die Montage wurden bei der Bewertung mit zehn Prozent gewichtet, Sicherheit und Funktion mit jeweils 30 Prozent, die Ausstattung mit 20 Prozent und die App wiederum mit zehn Prozent. Die Note im Bereich Sicherheit spielte jedoch immer die Hauptrolle. Im Test schnitten zehn Produkte mit "gut" ab, zwei fielen durch.

Diese Wallboxen wurden vom ADAC getestet:

ADAC-Test 2022: Wallboxen

Ausgewählte Produkte in tabellarischer Übersicht
1.
go-eCharger HOMEfix 11 kW
1,8
1.
Wallbox Chargers Commander 2
1,8
3.
ABB Terra
1,9
3.
Easee Home
1,9
5.
ABL Wallbox eMH2
2,0
5.
Innogy eBox Smart
2,0
5.
LRT Home Essential Plus
2,0
8.
Heidelberg Wallbox Energy Controll
2,2
9.
KEBA KeContact P30
2,3
10.
Mennekes AMTRON Charge Controll
2,4
11.
Alfen Eve Single S-Line
5,0
11.
PC Electric Wallbox GLB
5,0

Das ergab der Wallbox-Test von AUTO BILD

Im Auftrag von AUTO BILD und Kooperationspartner Edison haben die Spezialisten von der Prüforganisation DEKRA vier Wallboxen und eine mobile Ladestation geprüft. Mit dabei waren Wallboxen von der VW-Tochter Elli, vom Zulieferer Webasto und vom Druckmaschinenhersteller Heidelberg sowie von wallbe. Dazu kam die mobile Ladestation Juice Booster 2.
Bei allen Steckdosen blieben die Messwerte durchweg im grünen Bereich, es gab beispielsweise keinerlei Hitzestaus. Grundsätzlich erfüllen alle Boxen ihre Aufgabe: Sie liefern sicher Strom zum E-Auto-Laden.
Der Preisunterschied von rund 2000 Euro zwischen dem teuersten und dem günstigsten Gerät erklärt sich unter anderem durch spezielle Verkabelungen, die belastbarer sind als bei der Konkurrenz. Preis-Leistungs-Sieger wurde die Wallbox Webasto Pure.