Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?
Ein Verstoß wird für Autofahrer teuer

Bild: BASt
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden 2020 einige neue Verkehrszeichen eingeführt. Das Ziel: den Straßenverkehr sicherer machen. Und es sind fraglos auch welche dabei, die Verkehrsteilnehmer nicht sofort erkennen bzw. nicht wissen, was sie genau bedeuten.
Zu diesen Verkehrszeichen gehört auch das Zusatzzeichen 277.1. Auch heute ist es noch immer recht unbekannt. Der offizielle Name ("Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") mag sperrig klingen und vielen Autofahrern kein Begriff sein.
Die Aufgabe ist aber eindeutig: Konkret verbietet es mehrspurigen Fahrzeugen, wie zum Beispiel Pkw, das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, darunter auch Fahrräder.
Es gibt eine Ausnahme
Eine Ausnahme gibt es: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig. Einspurige Fahrzeuge dürfen weiterhin überholen.
Ein Verstoß ist übrigens ziemlich teuer: Wer sich nicht an das Verkehrszeichen hält, muss ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro bezahlen, außerdem wird ein Punkt in Flensburg fällig.
Service-Links
