Winterreifen-Pflicht: Versicherungsleistung
Leistungskürzung droht

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Bei Eis und Schnee sind Autofahrer wohl in Zukunft verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren. Wer trotzdem mit Sommerschlappen unterwegs ist, dem droht nicht nur ein Bußgeld, sondern bei einem Unfall eine Kürzung der Versicherungsleistung.
Bild: Toni Bader
Kaum fallen die ersten Blätter vom Baum, ist die Diskussion um die Notwendigkeit von Winterreifen und einer gesetzlich vorgeschriebenen Benutzungspflicht voll entbrannt. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaf (GDV) rät nachdrücklich zum Aufziehen der Winter-Pneus. Doch auch, wer mit Sommerreifen unterwegs ist, muss sich keine Sorgen um seine Kfz-Haftpflichtversicherung machen. Denn: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Die Vollkasko zahlt auch die Schäden am eigenen Auto. Doch jetzt kommt das große Aber: Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden.
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Achtung bei Reisen nach Österreich: Hier gilt eine strikte Winterreifenpflicht. Wer vom 1. November bis zum 15. April im Nachbarland mit Sommerreifen oder auch Winterreifen mit einer Profiltiefe von unter vier Milimetern unterwegs ist, dem droht ein hohes Bußgeld. Schlimmer noch: Das Fahrzeug kann auch direkt aus dem Verkehr gezogen werden.
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