Urteil des Bundesverfassungsgerichts — 20.11.2009

Geländewagen zahlen Pkw-Steuer

Die letzte Chance ist vorbei. Geländewagen über 2,8 Tonnen fahren steuertechnisch endgültig nicht mehr als "leichte Nutzfahrzeuge" durch. Das BVG ließ eine Klage gegen die neue Regelung gar nicht erst zu.

Die Gewichtsbesteuerung von Geländewagen ist Geschichte. Das Bundesverfassungsgericht ließ eine Verfassungsbeschwerde des Vereins Pro allrad nicht zu (Aktenzeichen: 1 BvR 3227/08). Bis zu einer Änderung der Zulassungsordnung im Jahr 2005 konnten Geländewagen mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen wie Lastwagen nach Gewicht besteuert werden – meist nur ein Bruchteil der für Pkw gültigen Steuer. Pro allrad hatte es sich zur Aufgabe gemacht, gegen die seitdem gültige Besteuerung nach Hubraum zu klagen.

Hier geht es zum Allrad-Channel

Weitere Klagen sind vom ADAC und von Reisemobilverbänden anhängig. Sie befassen sich mit der Besteuerung von Wohnmobilen.

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Foxhound
21.11.2009, 16:23Uhr

Im Grunde eine Ausbeute, wenn man bedenkt, das Pickups und Geländewagen auch von Handwerkern, Förstern und Anhängervermietungen gewerblich genutzt werden ...

Und wenn man bedenkt, dass das BVG Klagen garnicht erst zulässt, gibt es einem zu denken, wohin dieses Land abdriftet.

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