Soll derjenige, der ein SUV fährt, beim Parken tiefer in die Tasche greifen? Diese Diskussion wird seit einigen Wochen intensiv geführt. Denn es gibt tatsächlich Städte, die mehr Geld kassieren, je größer das Auto ist.
Wie Koblenz zum Beispiel.
Denn das Land Rheinland-Pfalz hat den Kommunen erlaubt, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst zu regeln. Wie der SWR berichtet, mussten die Anwohner bislang einheitlich 30,70 Euro im Jahr zahlen.
Die Stadt macht ab dem 1. März aber eine andere Rechnung auf. Dann wird ein Jahresgrundbetrag von 23,40 Euro mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern multipliziert. Was das Parken für Anwohner mit einem SUV automatisch deutlich teurer machen wird.

Wehrte im Fahrzeugschein maßgeblich

Maßgeblich für die Rechnung sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Spoiler, Fahrradträger, Außenspiegel werden hingegen nicht berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat den Kommunen erlaubt, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst zu regeln.
Bild: dpa
Für einen Anwohner-Parkausweis für einen Smart fortwo müssen Koblenzer für ein Jahr künftig 104,87 Euro zahlen. Bei einem VW Golf 7 sind es bereits 179,12 Euro, bei einem VW Tiguan 196,23 Euro. Grundsätzlich gilt bei der Gebührenordnung eine Mindestgebühr von 100 Euro.
Das Argument: Größere Autos brauchen mehr Platz. Stadtsprecher Thomas Knaak findet die neue Regelung deshalb gerecht: "Weil die tatsächlich in Anspruch genommene Fläche, die das Fahrzeug zum Parken benötigt, zu Grunde gelegt wird. Für uns in der Stadt ist ja die Fläche relevant, die Fahrzeuge belegen, wenn sie herumstehen."

Kritik an neuen Preisen

Die neuen Preise in Koblenz kommen bei den Anwohnern wenig überraschend nicht nur positiv an. "Die neuen Gebühren sind höher als die zuvor erhobenen, daher sind viele Menschen wenig erfreut darüber", sagte Knaak.
Koblenz fühlt sich rechtlich gut abgesichert. Die Stadt hat sich nach eigenen Angaben strikt an die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts gehalten, wie sie im Urteil zur Satzungsregelung der Stadt Freiburg (Aktenzeichen: BVerwG 9 CN 2.22) festgelegt wurden, so Knaak. In Freiburg waren Gebührenstaffelungen nach Fahrzeuggröße vorgesehen, die im äußersten Fall bei einem Längenunterschied von 50 Zentimetern die Parkgebühr verdoppelt hätten – ein Vorgehen, das laut dem Gericht in Leipzig gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstößt. "In Koblenz wird daher die tatsächliche Fläche, die ein Fahrzeug in Anspruch nimmt, zugrunde gelegt", so Knaak.
Immerhin: Bewohnerparkausweise, die bis zum 29. Februar 2024 ablaufen, können noch zu den derzeit gültigen Konditionen verlängert werden.