Die EU-Kommission hat mit Plänen zu jährlich verpflichtenden Hauptuntersuchungen für Autos ab zehn Jahren Millionen Autobesitzer in Deutschland verunsichert. Dazu zählen die Halter älterer Autos wie auch derjenigen mit H-Kennzeichen. Denn auf der Agenda der EU-Kommission stehen aktuell die Vorschriften zu Gesundheitsgefährdungen und Sicherheitsanforderungen für Pkw und Transporter.
Besonderer Aufreger: Ein Vorschlag des EU-Verkehrskommissars, der vor allem ältere Fahrzeuge ins Visier nahm, und Autos ab zehn Jahren jedes Jahr zur Hauptuntersuchung schicken wollten. Hier die wichtigsten Entwicklungen, die Fahrern alter Autos das Leben schwer machen könnten. Was sagen ADAC und TÜV-Verband dazu?

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Kommt die jährliche Hauptuntersuchung für ältere Autos?

Entwarnung: Die Pläne für einen jährlichen TÜV sind vom Tisch. Die Verkehrsminister der EU-Mitgliedstaaten haben den Vorschlag bei ihrem Treffen im Dezember 2025 zurückgewiesen. Besonders die Bundesregierung hatte sich deutlich dagegen ausgesprochen. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums erklärte, dass nur ein sehr geringer Anteil der Unfälle auf technische Mängel von Fahrzeugen zurückzuführen sei. Nach Einschätzung vieler Experten decken die bestehenden Pflichtuntersuchungen – in Deutschland im zweijährigen Rhythmus – sicherheitsrelevante Defekte in aller Regel zuverlässig auf. Zudem wären jährliche Prüfungen aus Sicht der Verkehrsminister eine unverhältnismäßige Belastung für die Autofahrer.

Verhängt die EU strengere Abgas- und Partikelnormen?

Die größte Bedrohung für ältere Autos der Euronormen 5 und 6 – laut TÜV-Verband ungefähr 16 Millionen Pkw in Deutschland – geht von verschärften Prüfnormen aus. Denn geht es nach dem Plan der EU-Kommission, sollen aktuelle Abgas- und Partikelemissionen auch für ältere Autos gelten, also für Autos der früheren Abgasnormen 5b (vor 2013 zugelassen) und 6c (vor September 2018 zugelassen).

Wird sich der Vorschlag durchsetzen?

Aktuell besteht noch große Unsicherheit, ob sich die aktuellen technischen Grenzwerte überhaupt auf Autos anwenden lassen, zu deren Zulassungszeitpunkt diese Werte noch nicht galten. So könne ein nachträgliches Anwenden der Prüfnormen juristisch auf dünnem Eis stehen, es ist im Allgemeinen ein juristisches Prinzip, genau das nicht zu tun. Auch ist unsicher, ob die nötigen Geräte bei den Prüforganisationen überhaupt verfügbar sind. Die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung also: schwer zu sagen.

Was bedeutet das Urteil zum Software-Update bei VW?

Kürzlich urteilte das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (AZ 4 LB 36/23), das von VW eingespielte Software-Update bei Euro-5-Dieseln sei rechtswidrig erfolgt – wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen (sogenannter Thermofenster). Es ging um Motoren der Serie VW EA 189, die softwaretechnisch nachbearbeitet wurden. Dabei plante VW Thermofenster zum Schutz der Motoren ein, also Zeiten, in denen die Abgase kaum gereinigt wurden.
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Die EU nimmt beim Streben nach mehr Sicherheit und Luftreinheit verschärft Autos ins Visier, die älter sind als zehn Jahre.
Bild: Daniel Kubirski
Was passiert jetzt? Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, VW will Beschwerde einlegen. Ausgang: unklar. Allerdings droht Haltern betroffener Autos ein Wertverlust beim Verkauf.

Wie beurteilt der ADAC verschärfte Abgasregeln?

Der ADAC sieht die Ausweitung der Partikelanzahlmessung im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) auf weitere Fahrzeuggruppen – wie Euro 5b- und 5a-Dieselfahrzeuge sowie Ottomotoren ab Euro 6c kritisch.
ADAC-Sprecherin Katharina Lucà verweist gegenüber AUTO BILD darauf, dass zum Zeitpunkt der Typgenehmigung von Dieselautos der Schadstoffklasse 5a (Pflicht für Typgenehmigung: 1.9.2009, Pflicht für Erstzulassung: 1.1.2011, Erstzulassungsfähig bis 31.12.2012) noch keine Partikelmessung vorgeschrieben war. Hier wäre darüber hinaus eine Anpassung der vorhandenen PN-Messgeräte für den höheren Grenzwert von 1 Million Partikel pro cm³ erforderlich. "Aus Sicht des ADAC erfordert auch eine Ausweitung auf Euro-5b-Dieselfahrzeuge vorab eine umfängliche Prüfung hinsichtlich Anwendbarkeit und möglicher Grenzwerteinhaltung", so die ADAC-Sprecherin.
Letztlich sei bei Benzinern nach Euro-6c (mit NEFZ: Erstzulassungsfähig bis 31.8.2018, Euro 6c mit WLTP und OBD-Norm Euro 6-1: Erstzulassungsfähig bis 31.8.2018, Euro 6c mit WLTP und OBD-Norm 6.2: Pflicht für Erstzulassung 1.9.2018, Erstzulassungsfähig bis 31.8.2019) nicht sichergestellt, dass das Mess- und Bewertungsverfahren auf diese Fahrzeuge angewendet werden könnte. Das erfordere vorab "eine umfängliche Prüfung, ebenso die Festschreibung eines zur Typgenehmigung korrelierenden praxistauglichen Grenzwertes".

Was sagt der TÜV-Verband?

Der TÜV-Verband empfiehlt dagegen, die Partikel-Messung auf Diesel-Kfz der Euronorm 5b sowie auf Benziner mit Direkteinspritzung ab Klasse 6 auszuweiten. Technisch gesehen könnte das bei allen Modellen geschehen, die seit Juli 2011 bzw. seit 2013 neu zugelassen wurden.
Denn: "Bei der Fahrzeugtypgenehmigung wurde mit Einführung der Abgasnorm Euro 5b bereits eine Partikelanzahl mit einem PM-Wert von 4,5 mg/km bestimmt. Die Abgasnachbehandlungstechnik war damals bereits verbaut", so Richard Goebelt vom TÜV-Verband gegenüber AUTO BILD.