Wer seine Alufelgen am Bordstein beschädigt hat, stellt sich schnell die Frage: reparieren oder ersetzen? Tatsächlich lassen sich viele Kratzer, Lackschäden und leichte Bordsteinschäden professionell aufbereiten. Doch nicht jede beschädigte Felge darf instand gesetzt werden. Bei Rissen, Verformungen oder tieferen Materialschäden ist häufig ein Austausch erforderlich. AUTO BILD erklärt, welche Schäden an Alufelgen repariert werden dürfen, welche Arbeiten verboten sind, was eine Felgenaufbereitung kostet und wann eine neue Felge die bessere Wahl ist.

Kann man Alufelgen reparieren?

Ja. Oberflächliche Kratzer, Lackschäden und leichte Bordsteinschäden an Alufelgen dürfen häufig professionell aufbereitet werden. Risse, Brüche oder Verformungen machen dagegen meist einen Austausch erforderlich. Ob eine Felgenreparatur zulässig ist, hängt von Art, Lage und Tiefe des Schadens ab.
Fachbetriebe befreien Alufelgen ab ca. 30 Euro pro Rad von Kratzern. Solche kleineren Reparaturen führen nicht zum Verlust der Zulässigkeit.
Bild: AUTO BILD / J. Christ

Das Wichtigste in Kürze

  • Kleine Lackschäden und oberflächliche Kratzer lassen sich häufig reparieren oder aufbereiten
  • Risse, starke Verformungen und tiefe Materialschäden erfordern meist eine neue Felge
  • Schweißen, Erwärmen und Richten sind grundsätzlich nicht zulässig
  • Eine professionell aufbereitete Felge darf nicht ein zweites Mal aufbereitet werden
  • Die Kosten liegen je nach Schaden oft zwischen unter 100 und rund 300 Euro pro Felge

Welche Schäden an Alufelgen dürfen repariert werden?

Diese Schäden dürfen an Alufelgen repariert werden

Diese Schäden dürfen an Alufelgen repariert werden
Oberflächlicher Kratzer
Ja
Lackschaden
Ja
Leichte Bordsteinschäden
Ja
Korrosion an der Oberfläche
Teilweise
Tiefe Kerben im Material
Meist nicht
Riss in der Felge
Nein
Verformung der Felge
Nein
Bruch
Nein
Kleine Kratzer, Schrammen, Lackabplatzer und oberflächliche Korrosionsstellen an Alufelgen lassen sich häufig aufbereiten. Typisch sind Bordsteinschäden am äußeren Felgenrand. Die Bearbeitung stellt das Erscheinungsbild wieder her und schützt freiliegende Stellen vor Feuchtigkeit und weiterer Korrosion. Die häufigste Ursache ist ein Bordsteinkontakt beim Einparken. Auch Schlaglöcher, hohe Fahrbahnkanten, Fremdkörper und Steinschlag können Felgen beschädigen. Im Winter greifen Feuchtigkeit und Streusalz vorgeschädigte Lackschichten an. Ungeeignete oder zu aggressive Felgenreiniger können außerdem matte Stellen, Verfärbungen und Ablösungen verursachen.
An geschweißten Stellen kann es in Extremfällen zu Brüchen kommen. Unzulässig, Unfallgefahr!
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Weitere Schäden können bei einer unsachgemäßen Reifen- oder Radmontage entstehen. Falsch angesetzte Werkzeuge und Reifenmontiermaschinen hinterlassen Kratzer oder beschädigen empfindliche Felgenbereiche. Zu niedriger Reifendruck und Überladung erhöhen bei Schlaglöchern und harten Stößen die Belastung des Rades. Auch Unfälle und lang anhaltende hohe Beanspruchungen können Verformungen oder Materialermüdung begünstigen.Ob eine Aufbereitung infrage kommt, hängt von Lage, Tiefe und Art des Schadens ab.

Alufelgen selbst ausbessern: Anleitung für leichte Schäden

Kleine Schäden, die ausschließlich die Lack- oder Klarlackschicht betreffen, können Autofahrer selbst optisch ausbessern. Voraussetzung ist, dass das Aluminium nicht eingekerbt, gerissen oder verformt ist. Sobald Metall aufgefüllt, ausgeschliffen oder anderweitig bearbeitet werden müsste, gehört die Felge in einen Fachbetrieb.
Felgen reparieren
Kleine Kratzer und Lackschäden an Alufelgen lassen sich oft mit Reparatur- oder Klarlack kaschieren. Wichtig: Die Ausbesserung verbessert lediglich die Optik und schützt freiliegende Stellen vor Feuchtigkeit und Korrosion.
Bild: Hajo Mau
Das wird benötigt: Benötigt werden Felgenreiniger, ein weiches Tuch, ein geeignetes Entfettungsmittel, Abdeckmaterial sowie ein zur Oberfläche passender Reparatur- oder Klarlack. Zunächst wird die beschädigte Stelle gründlich gereinigt, vollständig getrocknet und entfettet. Anschließend werden Reifen, Ventil und angrenzende Felgenbereiche sorgfältig abgeklebt.
Anschleifen: Je nach verwendetem Reparaturlack müssen lose Lackreste vorsichtig entfernt und die angrenzende Beschichtung mit einem sehr feinen Schleifmittel leicht mattiert werden. Dabei darf nur die Lackschicht vorbereitet werden. Das Aluminium darf nicht ausgeschliffen oder in seiner Form verändert werden. Maßgeblich sind die Anwendungshinweise des Lackherstellers.
Lack auftragen: Der Lack wird in mehreren dünnen Schichten aufgetragen. Zwischen den einzelnen Arbeitsgängen muss die Beschichtung ausreichend trocknen. Bei einem farbigen Reparaturlack kann eine abschließende Klarlackschicht die Stelle zusätzlich vor Feuchtigkeit und Schmutz schützen.
Aushärten: Vor der nächsten Reinigung oder stärkeren Beanspruchung muss die Beschichtung vollständig ausgehärtet sein. Die Ausbesserung kaschiert lediglich einen kleinen Lackschaden und ersetzt keine professionelle Felgenaufbereitung.

Wann muss eine beschädigte Alufelge ersetzt werden?

Eine Alufelge muss ersetzt werden, wenn Risse, Brüche oder unzulässige Verformungen erkennbar sind. Auch tiefe Kerben, größere Materialschäden, fortgeschrittene Korrosion und Beschädigungen an sicherheitsrelevanten Bereichen können einen Austausch erforderlich machen. Das gilt auch, wenn der Rund- oder Planlauf außerhalb der zulässigen Toleranzen liegt.
Felgen reparieren
Ein stark verbogenes Felgenhorn gilt nicht mehr als rein optischer Schaden. Die erforderliche Rückverformung der Felge ist nach der Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern unzulässig. Derart beschädigte Felgen müssen ersetzt werden.
Bild: Jürgen Christ
Hinweise darauf können Vibrationen am Lenkrad, ein unruhiger Fahrzeuglauf oder wiederkehrende Probleme beim Auswuchten sein. Nach einem starken Schlag, einem tiefen Schlagloch oder einem Unfall sollte die Felge auch bei geringen sichtbaren Spuren fachgerecht untersucht werden. Verliert der Reifen wiederholt Luft, sollte das Fahrzeug bis zur Klärung der Ursache nicht weitergefahren werden.

Was ist bei der Reparatur und Aufbereitung von Alufelgen erlaubt?

Der Begriff Felgenreparatur wird häufig umgangssprachlich verwendet. Zulässig ist jedoch nur eine begrenzte optische Aufbereitung. Technische Reparaturen, die Form, Festigkeit oder Materialstruktur der Felge verändern, sind ausgeschlossen. Die Beschädigungstiefe im Grundmetall darf maximal zehn Prozent der Felgenhornbreite und niemals mehr als einen Millimeter betragen. Bei einer Felgenhornbreite unter elf Millimetern muss eine Restwandstärke von mindestens zehn Millimetern erhalten bleiben. Schäden im Grundmetall dürfen nur innerhalb von 50 Millimetern in radialer Richtung ab dem Außenhorn bearbeitet werden.
Kratzer an der Felge
Die Beschädigungstiefe im Grundmetall darf maximal zehn Prozent der Felgenhornbreite und niemals mehr als einen Millimeter betragen.
Bild: Goetz von Sternenfels / AUTO BILD
Weiter innen dürfen lediglich die Lackschichten aufbereitet werden. Das Felgenhorn ist der erhöhte äußere Rand der Felge, an dem der Reifen anliegt. Je schmaler dieser Rand ist, desto geringer darf die Beschädigung sein. Mehr als einen Millimeter tief darf sie in keinem Fall reichen. Nicht zulässig sind das Schweißen, Erwärmen, Richten oder Zurückbiegen einer Felge. Auch Sandstrahlen, thermisches Entlacken und andere Verfahren, die das Materialgefüge verändern können, sind ausgeschlossen.

"Technisch möglich" heißt nicht "für den Straßenverkehr zulässig"

Einige Betriebe bieten auch das Richten oder Schweißen beschädigter Alufelgen an. Dass sich eine Felge technisch bearbeiten lässt, bedeutet jedoch nicht, dass sie anschließend noch im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden darf. Kunden sollten deshalb vor der Auftragserteilung genau klären, welches Verfahren eingesetzt wird und sich die weitere Zulässigkeit des Rades schriftlich bestätigen lassen.
Die Anlagefläche des Rades, Radbefestigungsbohrungen, Mittenloch, Ventilsitz, Innenflächen der Speichen und Felgenbett dürfen weder aufbereitet noch lackiert werden. Das gilt auch für die Reifensitzflächen, weil Lack dort die Gefahr erhöht, dass der Reifen auf der Felge durchrutscht. KBA-Nummern, E-Zeichen und Herstellerkennzeichnungen müssen in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild erhalten bleiben.
Bei Lackierarbeiten darf die Einwirktemperatur 100 Grad Celsius nicht überschreiten. Eine Pulverbeschichtung ist deshalb nur zulässig, wenn das Verfahren diese Grenze einhält. Bereits aufbereitete Felgen dürfen kein zweites Mal aufbereitet werden. Der Fachbetrieb muss die Arbeit dauerhaft auf der Innenseite kennzeichnen.
Zusätzlich gelten die Vorgaben des Fahrzeug- oder Felgenherstellers. Sie können abweichende Grenzen enthalten oder die Aufbereitung bestimmter Felgen ausschließen. Grundlage ist die im Verkehrsblatt 1/2023 veröffentlichte "Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern für Personenkraftwagen".

Wie läuft eine professionelle Felgenaufbereitung ab?

Je nach Fachbetrieb kann die ausgebaute Felge, das Komplettrad oder das gesamte Fahrzeug abgegeben werden. Nicht jeder Aufbereiter übernimmt die Demontage und spätere Montage am Auto. Welche Leistungen im Preis enthalten sind, sollte deshalb vorab geklärt werden. Bei einem angelieferten Komplettrad werden zunächst Reifen, Ventil und Auswuchtgewichte entfernt. Anschließend reinigt der Fachbetrieb die Felge gründlich, prüft Lage und Tiefe des Schadens und kontrolliert den Rund- und Planlauf.
Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine professionelle Aufbereitung möglich ist. Bei einer geeigneten Felge werden lose Beschichtungsreste entfernt und die betroffene Stelle örtlich angeschliffen. Zulässige Kerben können vorsichtig verrundet und bei Bedarf mit geeignetem Füllmaterial ausgeglichen werden. Anschließend wird die Oberfläche grundiert, lackiert und versiegelt. Nach dem Trocknen kontrolliert der Betrieb das Ergebnis. Anschließend wird der Reifen wieder aufgezogen und das Komplettrad ausgewuchtet.

Was kostet die Aufbereitung einer Alufelge?

Die Kosten richten sich nach Größe und Oberfläche der Felge sowie nach dem Umfang des Schadens. Als Orientierung nennt der ADAC für kleinere Beschädigungen weniger als 100 Euro pro Felge. Bei aufwendigerer Bearbeitung oder zusätzlicher Lackierung können bis zu 300 Euro anfallen. Bei glanzgedrehten, polierten oder mehrfarbigen Felgen kann die Aufbereitung aufwendiger und entsprechend teurer sein.
Zusätzlich können Kosten für die Demontage und Montage des Reifens sowie für das Auswuchten entstehen. Deshalb sollte der Kostenvoranschlag alle erforderlichen Arbeiten enthalten.
Ob sich die Aufbereitung lohnt, hängt vom Preis einer Ersatzfelge ab. Bei günstigen Serienfelgen kann ein Neukauf wirtschaftlicher sein. Bei hochwertigen oder seltenen Originalfelgen ist die fachgerechte Aufbereitung dagegen häufig die günstigere Lösung.
Ob sich eine Felgenreparatur wirtschaftlich lohnt, hängt vor allem vom Preis einer Ersatzfelge ab. Während bei günstigen Serienrädern oft schon eine neue Felge erhältlich ist, kann die professionelle Felgeninstandsetzung bei hochwertigen Originalrädern oder seltenen Sondermodellen deutlich günstiger ausfallen. Vor allem bei einer Alufelge mit Bordsteinschaden lohnt sich deshalb häufig ein Preisvergleich zwischen Aufbereitung und Neukauf.

Was gilt bei Leasing, Verkauf und Hauptuntersuchung?

Beschädigte Alufelgen können bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs zu Nachforderungen führen. Normale alters- und laufzeitbedingte Gebrauchsspuren müssen Leasingnehmer zwar nicht bezahlen. Deutliche Bordsteinschäden können jedoch als übermäßige Abnutzung gewertet werden. Vor einer Aufbereitung sollten deshalb der Leasingvertrag und ein vorhandener Schadenkatalog geprüft und die Arbeiten gegebenenfalls mit dem Leasinggeber abgestimmt werden. Der Zustand der Felgen sollte vor der Rückgabe mit Fotos dokumentiert werden.
Beim Fahrzeugverkauf empfiehlt es sich, eine erfolgte professionelle Aufbereitung durch Rechnungen oder andere Nachweise zu belegen. Bekannte sicherheitsrelevante Schäden oder unzulässige Reparaturen dürfen nicht verschwiegen werden. Solche Schäden können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und den Wert des Fahrzeugs mindern. Bei der Hauptuntersuchung werden auch Räder und Bereifung auf ihren vorschriftsmäßigen und verkehrssicheren Zustand geprüft. Erkennbare Schäden oder unzulässig reparierte Felgen können beanstandet werden. Abhängig von der Schwere des Mangels kann die Prüfplakette verweigert und nach der Mängelbeseitigung eine Nachprüfung erforderlich werden.