Der beste Schutz vor Blitzern? Sich ans Tempolimit halten. Da der ein oder andere aber doch hin und wieder mal ein wenig unaufmerksam ist, erfreuen sich Blitzerwarner großer Beliebtheit. Dabei stehen vor allem die praktischen Smartphone-Apps hoch im Kurs. Sie verfolgen die Route via GPS und schlagen Alarm, wenn man sich einem der rund 3500 in Deutschland fest installierten Radargeräte nähert. Oft hat man als Nutzer in der App auch die Möglichkeit, temporäre Geschwindigkeitsmessungen zu melden und so andere Autofahrer zu warnen.

Rechtslage: Blitzer-Apps jetzt illegal

Sind Blitzer-Apps legal?
Standortbezogene Warnungen vor Blitzern sind verboten.
Mit der Änderung der StVO, die am 14. Februar 2020 durch den Bundesrat beschlossen wurde, ist der Paragraph zum Thema Blitzerwarner erweitert und präzisiert worden. Das betrifft vor allem die Blitzer-Apps fürs Smartphone, mit denen man sich zuvor in einer rechtlichen Grauzone bewegte. Bisher war es lediglich verboten, ein System zu nutzen oder auch nur im Auto dabei zu haben, "... das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören" (§ 23 Abs. 1b StVO). Da der primäre Zweck eines Smartphones (oder auch eines Navigationsgerätes mit Blitzerwarner-Funktion) jedoch ein anderer ist (z.B. Telefonieren bzw. Navigieren), bewegte man sich mit einer Blitzer-App aufgrund der unpräzisen Formulierung in einer Grauzone.
Das ist jetzt anders. Der Paragraph 23 wird durch den Beschluss des Bundesrates ergänzt und geht auch explizit auf Geräte ein, "die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können" (§ 23 Abs. 1c StVO). In diesem Fall "dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden". Zwar gab es auch vor der Änderung bereits Gerichtsbeschlüsse (z.B. Rostocker Landgericht, Az.: 21 Ss OWi 38/17), die Blitzer-Apps als illegal einstuften. Doch die Erweiterung der StVO lässt nun keinen Spielraum mehr: Blitzer-Apps sind illegal.
Übrigens: Wer die Blitzer-App lediglich installiert, macht sich nicht strafbar. Verboten ist nur die Nutzung. Gleiches gilt für Navigationsgeräte. Viele Navis kommen bereits ab Werk mit einem vorinstallierten Blitzerwarner. Wer die Funktion dauerhaft abgeschaltet lässt, muss sich jedoch keine Sorgen machen.

Schlupfloch bei den Blitzer-Apps?

Der entsprechende Passus in der StVO bezieht sich explizit auf den Fahrzeugführer. Andere Passagiere sind davon ausgenommen. Theoretisch dürfte der Beifahrer also eine Blitzer-App nutzen. Das Problem: Auch er darf den Fahrer nicht kurz vor Erreichen einer Messstelle warnen.

Wie ist die Rechtslage zu Radarwarnern?

Neben Blitzer-Apps, die seit dem Bundesrats-Beschluss ebenfalls illegal sind, sind andere Radarwarner schon seit längerem explizit verboten. Dabei handelt es sich um spezielle Geräte, die im Auto installiert werden. Sie erfassen die Radar- oder Laserstrahlen der Messgeräte und warnen den Fahrer rechtzeitig. Vor Induktionsschleifen im Boden oder Lichtschranken warnen diese speziellen Radarwarner aber nicht. Außerdem gibt es Störgeräte, die die Signale von Messgeräten stören und somit die Messung behindern.
Der Kauf eines Warngeräts ist übrigens nicht strafbar, der Gesetzgeber verurteilt nur das betriebsbereite Mitführen während der Fahrt. Achtung: In manchen Ländern, wie Österreich und der Schweiz, ist auch der Besitz eines Radarwarngeräts strafbar.

Legale Blitzer-Apps und -Warner

Warnungen vor Blitzern, wie sie im Radio durchgegeben werden, sind vollkommen legal, da sie allgemeingültig sind und nicht standortbezogen ausgegeben werden. Auch wer sich bereits bei seiner Routenplanung über feste Radarmessstellen informiert und sich einen Spickzettel ins Auto legt, begeht keinen Gesetzesverstoß. Das gleiche gilt für Apps die nicht auf den Standort des Wagens zugreifen und warnen, sondern lediglich feste Messstellen auflisten: sie sind erlaubt. Illegal wird es – zumindest in Deutschland – dann, wenn die Warnung standortbezogen kurz vor der Messtelle ausgesprochen wird.

Welche Strafen drohen, wenn man in Deutschland erwischt wird?

Wer eine Blitzer-App oder einen Radarwarner nutzt und dabei in einer Polizeikontrolle erwischt wird, muss in Deutschland mit einem Bußgeld von 75 Euro rechnen, dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Außerdem darf die Polizei das Radarwarngerät beschlagnahmen. Auch Störgeräte werden eingezogen und zerstört. Smartphones und Navigationsgeräte dagegen dürfen nicht eingezogen werden, da diese Geräte vorrangig anderen Zwecken dienen, als vor Blitzern zu warnen.

Wie ist die Lage im Ausland?

Zwar sind sich die europäischen Länder einig, dass Störgeräte verboten sind, bei den Blitzerwarnern dagegen gibt es höchst unterschiedliche Auffassungen. In Albanien, Bulgarien und Rumänien zum Beispiel sind Blitzerwarner erlaubt, in anderen Ländern drohen dagegen sogar Haftstrafen: In Belgien, Luxemburg, Schweden und Serbien muss man im schlimmsten Fall für ein bis sechs Monate ins Gefängnis, wenn man sich vor Blitzern warnen lässt.
In den meisten anderen Ländern wird wie in Deutschland ein Bußgeld fällig, das aber mitunter ziemlich empfindlich ausfällt. In der Schweiz werden bis zu 200 Euro fällig, in Tschechien kann die Warnung vor dem Blitzer sogar bis zu 7.300 Euro kosten. Interessant: Österreich stellt beispielsweise nur den Besitz und den Betrieb von Radarwarnern die mit Funkwellen die Messstellen aufspüren unter Strafe und kassiert dafür bis zu 4000 Euro ein. Warnungen vom Navigationsgerät oder dem Smartphone sind in der Alpenrepublik dagegen erlaubt!

Von

Michael Gebhardt