BMW M4: Totalschaden, Gebrauchtwagen, Autokauf im Internet
Vorsicht vor dieser dreisten Betrugsmasche beim Gebrauchtwagenkauf!

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Beim Geschäft mit Gebrauchtwagen ist Vorsicht vor Betrügern geboten. Manche verschweigen sogar einen gefährlichen Totalschaden – so wie bei diesem BMW M4!
Bild: AUTO BILD Montage
M4/AUTO BILD
In kaum einer Branche wird so dreist gelogen wie im Gebrauchtwagengeschäft. Allein jeder dritte Tacho soll manipuliert sein, schätzen Experten. (So erkennen Sie Tachobetrug!) Einige schwarze Schafe spielen sogar mit dem Leben ihrer Kunden, verkaufen schlampig reparierte Totalschäden – und verschweigen das, wie AUTO BILD enthüllt.
Der Fall: Ein Autohändler aus Duisburg bot einen hochmotorisierten BMW M4 an (431 PS, aktueller Neupreis ab 68.400 Euro). Was er verschwieg: Der ehemalige Besitzer (25) hatte den Wagen kurz vorher auf dem Nürburgring zu Schrott gefahren. Reparaturkosten laut Gutachter: 42.180,29 Euro! Allein die Ersatzteile hätten über 35.000 Euro gekostet. Die Versicherung (hier geht's zum Kfz-Versicherungsvergleich) bot den Totalschaden in einer Restwertbörse an. Totalschaden nennt man es, wenn der Schaden den Restwert übersteigt, sich also eine Reparatur nicht lohnt. (Hier gibt es seriöse Gebrauchtwagenangebote mit Garantie!)
Im BMW M4-Inserat steht nichts vom Schaden

Herbsttag auf dem Nürburgring: Ein heftiger Frontschaden besiegelte das Schicksal des blauen M4.
Bild: AUTO BILD
Sicher Autos kaufen im Internet
Ausreichend Zeit nehmen
Nehmen Sie sich bei einem Autokauf ausreichend Zeit, um den Wagen umfassend zu besichtigen und alle Funktionen sorgfältig zu überprüfen.
Expertengutachten von Prüforganisationen
Ein Experten-Gutachten kann helfen: ADAC, TÜV, DEKRA und Co bieten an vielen Standorten eine Gebrauchtwagen-Begutachtung gegen etwa 100 Euro an. Diese Besichtigung ähnelt der HU, ist aber ohne Gewähr. Dennoch hilft sie Laien, eine grobe Einschätzung vom Zustand und Wert des besichtigten Wagens zu gewinnen. Oft entdecken die Prüfer Mängel, die selbst der Verkäufer nicht kannte!
Auffälligkeiten sollten misstrauisch machen
Im konkreten Fall lagen kaputte Teile im Kofferraum, die Airbag-Leuchten gingen nicht aus, und weitere Warnungen erschienen im zentralen Display. Diese und ähnliche Auffälligkeiten müssen Sie misstrauisch machen. Kann der Anbieter solche Unstimmigkeiten nicht nachvollziehbar erklären, sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen. Auch ein sehr niedriger Kaufpreis muss argwöhnisch machen.
Fragen stellen und Fahrzeugbrief einsehen
Oft hilft es, den Vorbesitzer zu kontaktieren und nach Problemen etc. zu befragen. Die Daten sind im Fahrzeugbrief ("Zulassungsbescheinigung Teil II") vermerkt. Ein redlicher Verkäufer sollte es Ihnen gestatten, diese Daten einzusehen und Kontakt aufzunehmen. Wird Ihnen diese Information verweigert, heißt es für Sie: Finger weg!
Initiative sicherer Autokauf im Internet
Gefälschte Fahrzeugpapiere, verschwiegene Fahrzeughistorie – die "Initiative sicherer Autokauf im Internet" bietet Tipps, wie man sich vor Betrug beim Kfz-Kauf schützt. Die Seite www.sicherer-autokauf.de listet etwa gängige Maschen unseriöser Händler auf, gibt Tipps für Vertragsbestandteile und Bezahlung. Hinterlegt ist dort eine empfehlenswerte Gebrauchtwagen-Checkliste des ADAC als Download und zum Abhaken ("Gibt auf Fragen nach Unfall-Vorschäden unpräzise Antworten", "Redet ständig auf Sie ein, lenkt Sie ab"). Der Initiative gehören Autobörsen, ADAC und die Polizei an.
In der Tat stammt das Auto aus USA. Dort gab es aber lediglich einen Diebstahlschaden, sagt der Ex-Besitzer, bei der die Stoßstangen, Felgen und Scheinwerfer geklaut wurden. Den Totalschaden verschweigt der Händler, verlangt für das Auto 39.900 Euro. Auch AUTO BILD ruft beim Händler an. Der erzählt wieder die Geschichte mit dem Re-Import. Frage: Wissen Sie, was beschädigt war? Antwort: "Das weiß man nicht, wenn die hierherkommen." Er verkaufe daher US-Importe ungern an Privatkunden. (Autokauf: Daran erkennen Sie Fake-Inserate!)
Autohändler: "Ich mach Dir einen super Preis"
Wir interessieren uns weiter. Der Händler sagt: "Ich kann Dir in den Kaufvertrag schreiben, dass der einen Motorschaden hat und ich den ohne Gewährleistung verkaufe, dann mach' ich Dir einen super Preis." Wir fragen mehrfach nach: "Hatte der Wagen einen elementaren Unfallschaden?" Antwort: "Nein."
Ein Service von
Rechtliche Anmerkungen
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer Pkw können dem "Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unentgeltlich erhältlich ist www.dat.de.
So stand der BMW M4 auf dem Hof eines Duisburger Autohändlers – äußerlich unversehrt.
Bild: AUTO BILD
Ein paar Tage später fahren wir nach Duisburg. Der blaue M4 steht auf dem Hof, neben anderen hochmotorisierten Fahrzeugen. Hinten in einer Ecke parkt sogar ein Bentley. Der Händler sagt, der BMW sei nun leider schon verkauft, jemand habe gerade angezahlt. Wir sagen, wir hätten sogar schon rote Nummernschilder dabei. "Wollt ihr den gleich mitnehmen?" Der Händler drückt uns den Schlüssel in die Hand, sagt: "Die Airbag-Leuchte ist irgendwie an. Ich weiß auch nicht, woran das liegt." Ansonsten: Top in Schuss – er zeigt uns Service-Einträge, alle bei BMW. Und ein Unfallschaden? Er erzählt wieder die Geschichte aus den USA.
Rechtsanwalt Uwe Lenhart zu Gebrauchtwagenbetrug
"Besonders schwerer Betrug könnte vorliegen"
"Fahrzeuge mit Totalschaden haben einen geringeren Wert als unfallfreie Autos. Wer ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden verkauft und den Unfall verschweigt, täuscht den Käufer über den wahren Wert des angebotenen Fahrzeugs. Der Verkäufer macht sich strafbar wegen Betrugs. Darauf stehen nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Hier könnte ein besonders schwerer Fall vorliegen: 'In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig […] handelt' (§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB).
Der für einen Betrug erforderliche Nachweis, dass der Täter vorsätzlich, also wissentlich und willentlich, gehandelt hat, gelingt nicht immer. Dies dürfte aber in diesem Fall wegen der Unterlagen der Versicherung unproblematisch sein. Getäuschte Käufer können die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder als Schadenersatz die Differenz zwischen gezahltem Kaufpreis und tatsächlichem Wert des Unfallfahrzeugs verlangen."

So wurde der BMW M4 im Internet angeboten.
Bild: AUTO BILD
Wir vergleichen die Fahrgestellnummer des BMW mit der des Unfall-M4. Sie stimmen überein. Nun zeigen wir dem Verkäufer die Fotos vom Nürburgring. Er sagt, davon wisse er nichts. Er behauptet, den Wagen im jetzigen Zustand angekauft zu haben – und nicht in einer Restwertbörse. Unterlagen der Versicherungen beweisen das Gegenteil. Aus seiner Sicht, sagt der Verkäufer, habe er nichts falsch gemacht. Er habe ja einen Unfallschaden angegeben. Angeblich geht der Wagen jetzt nach Frankreich. Hoffentlich ist dem Käufer bewusst, dass er in einem 431-PS-Auto sitzt, das vor Kurzem noch ein Totalschaden war – und bei dem offenbar die Airbags nicht gehen. Inzwischen ermittelt die Polizei. (Hier gibt es seriöse Gebrauchtwagenangebote mit Garantie!)
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