Cannabis und Autofahren: neuer THC-Grenzwert
Kiffen und Auto fahren: Das ist erlaubt

Bislang galt für Autofahrer der THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml Blut. Der Bundestag hat nun eine Anhebung des Wertes beschlossen. Alle Infos!
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Seit April 2024 ist das Kiffen für Erwachsene unter gewissen Vorgaben legal. Bislang galt für Autofahrer für den Cannabis-Wirkstoff THC der Grenzwert von 1 Nanogramm pro Milliliter Blut (ng/ml). Den hat der Bundestag nun angehoben: Der neue Grenzwert liegt künftig bei 3,5 ng/ml. Laut ADAC entspricht das einem Wert von 0,2 Promille Alkohol.
Was man aber wissen muss: Solange das Gesetz noch vom Bundesrat gebilligt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss, gilt weiter der Grenzwert von 1 ng/ml.
Bekifften Autofahrern drohen harte Strafen
Bei einem Verstoß gegen den neuen Grenzwert drohen harte Strafen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blut fährt, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.
Sollte man neben dem Verstoß gegen den THC-Grenzwert zusätzlich noch Alkohol getrunken haben, könnte sich das Bußgeld auf 1000 Euro erhöhen, im Wiederholungsfall auf 3500 Euro. Denn wie der ADAC betont, gilt wegen der Risiken des Mischkonsums für Autofahrer nach einem Cannabis-Konsum ein Alkoholverbot.
Fahranfänger in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und junge Menschen unter 21 müssen sich weiterhin an den Grenzwert von 1,0 ng/ml halten.
Was bedeutet der neue Grenzwert für den Cannabis-Konsum? Schwierig bleibt es, den Grenzwert selbst festzustellen, denn bei der Abbaudauer nach dem Konsum ist laut ADAC entscheidend, welche Menge konsumiert wurde und wie regelmäßig gekifft wird.
Viele kennen die Abbauzeiten nicht
Nach 12 bis 24 Stunden sollte die Wirkung des THC im Allgemeinen nicht mehr auftreten. "Aber ein Nachweis oberhalb von 3,5 ng/ml ist dann noch in bestimmten Fällen möglich", erklärt ADAC-Sprecherin Katharina Luca.
Bereits Rechtsexperte Uwe Lenhart hatte bei AUTO BILD betont, dass viele Konsumenten die Abbauzeiten nicht kennen.
Der Verkehrsclub nennt aber eine grobe Richtlinie: Wer etwa als Gelegenheitskonsument einen Joint am Samstagabend raucht, für den dürfte es meist eher kein Problem sein, am Montag wieder legal Auto zu fahren.
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