Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden 2020 einige neue Verkehrszeichen eingeführt. Und es sind fraglos auch welche dabei, die Verkehrsteilnehmer nicht sofort erkennen bzw. nicht wissen, was sie genau bedeuten.
Zu diesen Verkehrszeichen gehört auch das Zusatzzeichen Verkehrszeichen 1010-70 "Carsharing". Auch heute ist es noch immer recht unbekannt.
Konkret ist es ein quadratisches Zusatzschild an Parkplätzen mit zwei männlichen und zwei weiblichen Piktogrammen und einem durchtrennten Fahrzeug.
Es soll vor allem die Strukturen der städtischen Mobilität verbessern, indem dadurch darauf hingewiesen wird, dass dieser Parkplatz Carsharing-Fahrzeugen vorbehalten ist, also nur sie dort auch parken dürfen.

Nur für offizielle Anbieter

Denn Carsharing gilt als ein wichtiges Instrument dafür, die Mobilität der Zukunft flächensparsamer und klimaverträglicher zu machen. Wichtig zu wissen: Für private Carsharing-Autos gilt das Schild nicht, sondern nur für offizielle Anbieter.
Ein Verstoß ist übrigens nicht ohne, denn der wird mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet. Daneben können Städte und Kommunen das falsch geparkte Auto auch abschleppen. Dadurch würden dann weitere Kosten entstehen.