Die Alltagsreichweite von E-Autos wird immer besser, in den vergangenen Jahren hat sich viel getan. Und AUTO BILD-Tests ergeben immer wieder, dass die offiziellen Testverbräuche nach WLTP meist nur ein grober Anhaltspunkt sind.
In einem Gerichtsverfahren hat der Käufer eines Wagens aber nun durchgesetzt, dass er das Auto wegen zu großer Abweichung der Alltagsreichweite vom WLTP-Wert zurückgeben kann. Er bekommt sein Geld zurück, abzüglich einer Nutzungspauschale, und die außergerichtlichen Anwaltskosten dazu – so entschied das Landgericht Wuppertal (Az. 10 O 282/23). Was sind die Details der Geschichte?

Typ-2-Ladekabel im Vergleich

Redaktionstipp
Alternative
Vielseitig
Preistipp
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36247
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Juice
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GreenCell
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7,5 Meter
7 Meter
5 Meter, verlängerbar auf bis zu 25 Meter
5 Meter
4 Meter
10 Meter
7 Meter
7,5 Meter
3,5 Kilogramm
3,01 Kilogramm
4,1 Kilogramm
2,4 Kilogramm
2,87 kg
4,79 Kilogramm
1,85 Kilogramm
2,73 Kilogramm
22 Kilowatt
22 Kilowatt
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11 Kilowatt
11 Kilowatt
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11 Kilowatt
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32 Ampere
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16 Ampere
20 Ampere
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20 Ampere
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3-phasig
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3-phasig
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3-phasig
3-phasig
3-phasig
  • 3,5 Kilogramm leicht, 7,5 Meter lang
  • Bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung
  • 3 Kilogramm leicht, 7 Meter lang
  • Bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung
  • Geschützt nach IP55
  • Viele Adapter im Lieferumfang
  • Bis zu 22 kW Ladeleistung
  • 2,4 Kilogramm leicht
  • Für 11-Kilowatt-Laden geeignet
  • Kompakt durch Spiralform
  • Für 11-Kilowatt-Laden geeignet
  • Lädt mit bis zu 22 Kilowatt
  • Mit 10 Metern auch für größere Fahrzeuge lang genug
  • Geschützt nach IP55
  • Für 11-Kilowatt-Laden geeignet
  • Mit knapp 1,9 Kilogramm leicht, 7 Meter lang
  • 2,7 Kilogramm leicht, 7,5 Meter lang
  • Für 11-Kilowatt-Laden geeignet
  • Nur Spritzwasserschutz (IP44)
    • Teuer
    • Nur 5 Meter lang, aber verlängerbar
    • Nur 5 Meter lang
    • Lädt nicht mit 22 Kilowatt
    • Lädt nicht mit 22 Kilowatt
    • Nur nach IP20 geschützt
    • Knapp 4,8 Kilogramm schwer
    • Lädt nicht mit 22 Kilowatt
    • Nur Spritzwasserschutz (IP44)
    • Lädt nicht mit 22 Kilowatt
    Im März 2022 kaufte der Mann den Wagen und verließ sich auf die WLTP-Reichweitenangabe des Herstellers von bis zu 332 Kilometern. Doch im Alltag erreichte der Fahrer nur maximal 160 Kilometer – auch eine batterieschonende Fahrweise und günstige Bedingungen ergaben keine höhere Reichweite, etwa innerstädtische Fahrten im "Eco"-Modus. Der Mann konfrontierte den Händler und forderte eine Nachbesserung. Der Händler lehnte ab. Daraufhin wollte der Autokäufer den Wagen zurückgeben und den Kauf rückabwickeln – bei einer Laufleistung von 40.385 km. Der Händler wollte das nicht, und die Sache ging vor Gericht.

    Sachverständiger ermittelte Reichweite von 18 Prozent unter WLTP

    In dem Verfahren prüfte ein Sachverständiger das Auto unter WLTP-Bedingungen und errechnete dabei eine Reichweite von maximal 282 km – das wäre eine Abweichung vom offiziellen Wert um 18 Prozent. Damit weicht die Reichweite juristisch "erheblich" ab von der offiziellen Reichweite. 10 Prozent gelten als Wert, bei dem Gerichte genauer hinsehen; mehr als 15 Prozent scheint das Gericht als erhebliche Abweichung anzusehen. Gerade, weil dieser Wert unter WLTP-Testbedingungen erzielt wurde.
    Cockpit des Peugeot E-2008
    Im Urteil war das Modell nicht genannt, aber aus Berichten zum Verfahren geht hervor: Das Auto im Prozess war wohl ein Peugeot E-2008 GT.
    Bild: Olaf Itrich / AUTO BILD
    In seinem Urteil stellt das Gericht fest: Die Herstellerangaben seien mehr als ein grober Anhaltspunkt. Die öffentlichen Angaben im Fahrzeugprospekt und auf der Herstellerseite würden reichen, einen Sachmangel festzustellen. Im Urteil heißt es, die Angaben bestimmten "die übliche und vom Käufer zu erwartende Beschaffenheit des Wagens". Daher müsse der Händler das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Händler wiederum werde für die Nutzung des Fahrzeugs entschädigt.

    Um welches Modell ging es?

    In den öffentlich zugänglichen Urteilstexten wird das betroffene Auto nicht genannt. Doch aus Berichten über das Verfahren geht hervor, dass das beanstandete Auto wohl ein Peugeot E-2008 GT war. Die Angaben zur WLTP-Reichweite passen exakt zum Peugeot E-2008 GT mit 136 PS und 50-kWh-Akku, der ab Ende 2021 mit einer WLTP-Reichweite von 332 bis zu 342 km beworben wurde.
    AUTO BILD gab dem Hersteller die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Urteil des LG Wuppertal. Er machte davon innerhalb der gesetzten Frist keinen Gebrauch.
    Das Urteil stärkt die Verbraucherrechte – und macht klar, dass sich Hersteller an die Angaben zu E-Autos halten müssen. Wichtig: Wer Probleme mit der Alltagsreichweite hat, muss sie rechtzeitig und gut dokumentieren – und frühzeitig den Händler kontaktieren.