E-Auto-Laden ohne Stellplatz: Ladehindernis Gehweg
Darf ich mein Ladekabel über den Gehweg legen?

Vielen E-Auto-Fahrern fehlt ein eigener Autostellplatz – daher sind sie auf das teurere öffentliche Laden angewiesen. Oft ein Hindernis: der Gehweg zwischen Steckdose und E-Auto. Gibt es dafür eine Lösung?
Bild: fotototo
Deutschland ist gespalten, was den Elektroauto-Ladestrom angeht. Rund 43 Prozent der Haushalte können privat ein Elektroauto laden, so eine Untersuchung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Rest kann das nicht: Wem ein privater Stellplatz fehlt, der hat häufig keine Möglichkeit, eine eigene Wallbox fürs Laden zu installieren.
Zwar ist öffentliches Laden inzwischen kein logistisches Problem mehr: Das frei zugängliche Ladenetz hat in Deutschland mit mehr als 212.000 Ladepunkten eine hohe Dichte erreicht. Allerdings sind die Preise für öffentliches Laden im Extremfall doppelt so hoch wie an der privaten Wallbox. Darum kommt für viele Menschen das Elektroauto nicht infrage – das ergab zum Beispiel eine Umfrage im DAT Report 2025. Eine Möglichkeit zum E-Auto-Laden mit privatem Strom wäre, wenn der Wagen vor der Haustür auf einer öffentlichen Straße abgestellt ist, beispielsweise an einem Gehweg.
Ämter lehnen Anträge immer ab
Bislang stellt der Gehweg allerdings die entscheidende Hürde dar, denn darüber darf man kein Kabel legen. Regelmäßig stellen Anwohner bei ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung den Antrag, das Ladekabel über den Gehweg führen zu dürfen. Und regelmäßig wird das abgelehnt, berichten lokale Medien.
Die Ämter begründen ihr Verbot zumeist mit der Unfallgefahr: Lose Kabel oder auch Kabelbrücken, wie sie bei Baustellen verwendet werden, seien grundsätzlich keine Dauerlösung. Fußgänger könnten stolpern, Rollstuhlfahrer werden behindert. Gern wird darauf hingewiesen, dass Elektroautos problemlos an öffentlichen Ladesäulen mit Strom geladen werden könnten.

Wer sein Elektroauto an der eigenen Wallbox mit Hausstrom laden kann, spart meist deutlich gegenüber öffentlichem Ladestrom.
Bild: OBO Bettermann Vertrieb Deutschland GmbH & Co. KG
Der Städte- und Gemeindebund hat 2023 einen Leitfaden veröffentlicht, der Barrierefreiheit in den Vordergrund rückt: "Dazu gehört auch, dass der Fuß- oder Radverkehr nicht beeinträchtigt wird – weder über die einengende Platzierung von Ladeeinrichtungen auf Gehwegen oder Radwegen noch über auf dem Boden verlaufende Kabel." Diese Textstelle bezieht sich zwar auf öffentliche Ladeeinrichtungen, doch es ist naheliegend, dass sie private einschließt.
Barrierefreiheit auf dem Gehweg
In rechtlichen Auseinandersetzungen wird häufig ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt von 2022 zitiert (Aktenzeichen 12 K 540/21 F). Darin geht es um die Klage eines Anwohners, der zwei Elektroautos per Kabelbrücke laden wollte. Das Recht des Autobesitzers auf das Laden direkt vor der Haustür ende am Recht der Barrierefreiheit von Fußgängern, argumentierten die Richter.
Der Kläger verwies auf den Klimaschutz. Doch der habe sich dem Rechtsgut Barrierefreiheit unterzuordnen, zumal die Energieversorgung grundsätzlich kein Problem sei – eben an benachbarten öffentlichen Ladesäulen. Deswegen sei durch das Verbot auch die Mobilität des Klägers nicht uneingeschränkt behindert, so die Argumentation.
"Bisher kein Kunde mit Erlaubnis"
Diese Urteile richten sich regelmäßig gegen Kabelbrücken. Könnte es helfen, die Leitung flächenbündig zu verlegen, zum Beispiel in einem Kabelkanal? "Es wäre technisch kein Problem und würde etwa 200 bis 300 Euro pro Meter kosten, aber es wird einfach nicht genehmigt", sagt Erwan Naveau von GoElektrik. Der Berliner bietet seit 2022 bundesweit einen Installationsservice für Elektroauto-Wallboxen an, bisher war er für rund 25.000 Kunden tätig.

Barrierefreiheit für Fußgänger ist das maßgebliche Argument, mit dem Kommunen die Anträge von Elektroauto-Nutzern abschmettern. Herumliegende Kabel seien eine Stolpergefahr.
Bild: ADAC/Ralph Wagner
Immer wieder bearbeitet GoElektrik auch Aufträge von Menschen, die über den Gehweg ein Kabel legen wollen. Intern werden sie scherzhaft "Streetcharger" genannt. Ist ihm schon einmal eine amtliche Genehmigung für solches Gehweg-Laden untergekommen? Fehlanzeige: "Wir empfehlen immer, sich direkt an die Kommune zu wenden – bisher kam nie ein Kunde mit einer Erlaubnis zurück.“
Sondererlaubnis war Ausnahme
Im Internet kursiert die anonymisierte Sondergenehmigung für einen Kabelkanal in der niedersächsischen Stadt Achim bei Bremen. Dort wurde dem Antragsteller eine Sondernutzung nach §18 des niedersächsischen Straßengesetzes eingeräumt. Die Verlegung muss "den anerkannten Regeln der Technik" entsprechen. Die Genehmigung wurde vor 2024 erteilt.
Die Achim-Lösung ist ein Kabelkanal mit herausnehmbarer Abdeckung. Zum Laden hebt der E-Auto-Besitzer dieses Gitter hoch, legt sein Typ-2-Kabel in den Schacht und verschließt ihn wieder. Haben in Achim inzwischen weitere E-Auto-Besitzer Kabelkanäle verlegt?
Inzwischen genügend Ladesäulen
Eine Anfrage von AUTO BILD ergab: Die Genehmigung des Kabelkanals war eine Ausnahme. "Die damals erteilten zwei Sondernutzungsgenehmigungen, die das Laden eines Pkw auch für Reihenhausnutzer ermöglichen, waren ein Pilotprojekt, um Erfahrungen zu sammeln", so das Presseamt der Stadt gegenüber AUTO BILD.

Der Ladebordstein von Rheinmetall ermöglicht das E-Auto-Laden ohne Behinderung von Fußgängern. In Düsseldorf und anderen westdeutschen Städten wird er als öffentliche Ladestation bereits genutzt.
Bild: Rheinmetall AG
"Seitdem haben wir aber die Ladeinfrastruktur stetig ausgebaut", heißt es in der Antwort weiter. Inzwischen bietet Achim 80 öffentliche Ladepunkte an, was die Nachfrage "offensichtlich" erfülle. Daher würde die Kommune neue Anträge "aktuell ablehnen". Im Übrigen habe es seitdem ohnehin keine neuen Anträge mehr gegeben.
Ladebordsteine vorläufig zu teuer
Eine Lösung – zumindest für Eigenheime an öffentlichen Straßen – könnten die Ladebordsteine von Rheinmetall sein, die seit Frühjahr 2025 produziert und inzwischen in einigen Großstädten für öffentliches Laden genutzt werden. Hierbei sind Bedieneinheit und Ladedose in einem Bordstein untergebracht. Der ist im ungenutzten Zustand niveaugleich mit der Umgebung. Allerdings sind die Preise für diese widerstandsfähige Konstruktion mit rund 5000 Euro pro Stück für Privatpersonen noch relativ hoch.
Fazit
Es ist ungerecht, dass die Elektromobilität für einen Großteil der Menschen erheblich teurer ist als für diejenigen, die über einen privaten Stellplatz mit Stromanschluss verfügen. Ein erster Schritt wäre es, Anwohnern zumindest den Einbau von Kabelkanälen (auf eigene Kosten) zu ermöglichen. Warum nur sind die Kommunen so unflexibel?
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