Fahrt in den Urlaub: Checkliste
Vorbereitung ist alles

Autotechnik geprüft und alle Unterlagen beisammen? Vor allem wichtige Versicherungspolicen dürfen nicht fehlen. Alles über die Sicherheit auf Tour.
- Roland Bunke
Auffahrunfall in Alicante, Beinbruch in Bordeaux, Panne in Padua: Notrufe von deutschen Autotouristen gehen in der Reisezeit im Minutentakt ein. Andererseits gilt: Die meisten Fahrten verlaufen glücklicherweise ohne Pech und Pannen. Wenn doch mal was passiert, hilft die richtige Vorbereitung. Dazu gehören vor allem ausreichende Versicherungen. Um die geht es hier.
• Die grüne Karte sollte sicherheitshalber an Bord sein
Auch wenn die Karte für die Einreise in die Länder der Europäischen Union nicht mehr vorgeschrieben ist, sollte sie immer an Bord sein. Denn sie ist der Nachweis der korrekten Haftpflichtversicherung. Infos: www.gruene-karte.de.
Auch wenn die Karte für die Einreise in die Länder der Europäischen Union nicht mehr vorgeschrieben ist, sollte sie immer an Bord sein. Denn sie ist der Nachweis der korrekten Haftpflichtversicherung. Infos: www.gruene-karte.de.
• In der Kaskoversicherung können Länder ausgeschlossen sein
Bei der Teil- und Vollkasko machen Versicherer für bestimmte Länder Einschränkungen. Deshalb vorher klären, ob für das Reiseland auch Schutz besteht oder eine zusätzliche Police nötig wird.
Bei der Teil- und Vollkasko machen Versicherer für bestimmte Länder Einschränkungen. Deshalb vorher klären, ob für das Reiseland auch Schutz besteht oder eine zusätzliche Police nötig wird.
• Ein Schutzbrief hilft auch bei Erkrankung des Fahrers
Der Schutzbrief von Versicherung oder Automobilclub zahlt, je nach Umfang, für Pannenhilfe, Fahrzeugrückholung bei Ausfall des Fahrers, Hotelkosten bei Werkstattaufenthalt und Ersatzteilversand. Rückreisekosten bei Totalschaden des Autos werden auch übernommen.
Der Schutzbrief von Versicherung oder Automobilclub zahlt, je nach Umfang, für Pannenhilfe, Fahrzeugrückholung bei Ausfall des Fahrers, Hotelkosten bei Werkstattaufenthalt und Ersatzteilversand. Rückreisekosten bei Totalschaden des Autos werden auch übernommen.
Lesen Sie auch: Richtig handeln bei Notfällen im Ausland
• Schwere Erkrankungen bergen unkalkulierbare Kostenrisiken
Deshalb ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung wichtig. Denn der kostenlose Auslandskrankenschein der Krankenkasse bietet nur Minimalschutz. Er deckt zudem nie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport – bis zu 20.000 Euro können dafür fällig werden. Diese Police kann für eine einzelne Reise oder als Dauerpolice für alle Reisen abgeschlossen werden. Sie ersetzt neben den Kosten eines Rücktransports die Kosten für ambulante Behandlung, Krankenhaus sowie Arzneimittel. Die Police ist auch online abzuschließen. Tipp: Als Familie statt Einzelpolicen gleich die Familienpolice wählen.
Deshalb ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung wichtig. Denn der kostenlose Auslandskrankenschein der Krankenkasse bietet nur Minimalschutz. Er deckt zudem nie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport – bis zu 20.000 Euro können dafür fällig werden. Diese Police kann für eine einzelne Reise oder als Dauerpolice für alle Reisen abgeschlossen werden. Sie ersetzt neben den Kosten eines Rücktransports die Kosten für ambulante Behandlung, Krankenhaus sowie Arzneimittel. Die Police ist auch online abzuschließen. Tipp: Als Familie statt Einzelpolicen gleich die Familienpolice wählen.
• Wenn der Rechtsanwalt nur Spanisch spricht
Was nutzt bei Unfall oder Bußgeld ein Anwalt am Urlaubsort, wenn der kein Deutsch spricht? Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt deshalb nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten, sie vermittelt auch einen deutschsprachigen Anwalt.
Was nutzt bei Unfall oder Bußgeld ein Anwalt am Urlaubsort, wenn der kein Deutsch spricht? Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt deshalb nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten, sie vermittelt auch einen deutschsprachigen Anwalt.
• Die Autohaftpflicht deckt nicht jeden Verkehrsunfall
Im Urlaub steigen viele gern aufs Fahrrad. Doch verursacht man als Radler einen Verkehrsunfall, zahlt die Autohaftpflicht nicht. Denn einen Schaden, der nicht durch den "Gebrauch eines Kraftfahrzeugs" verursacht wird, zahlt nur eine Privathaftpflichtversicherung.
Im Urlaub steigen viele gern aufs Fahrrad. Doch verursacht man als Radler einen Verkehrsunfall, zahlt die Autohaftpflicht nicht. Denn einen Schaden, der nicht durch den "Gebrauch eines Kraftfahrzeugs" verursacht wird, zahlt nur eine Privathaftpflichtversicherung.
• Reisegepäck ist im Auto nicht automatisch versichert
Reisegepäck ist im Auto von der Teilkasko nicht gegen Diebstahl geschützt. Diesen Schutz bietet nur eine Reisegepäckversicherung, die ist jedoch lückenhaft. Über Nacht im Auto gelassenes Gepäck etwa ist meist nicht gegen Diebstahl geschützt. Deshalb vor Abschluss die Bestimmungen prüfen und sie auf der Reise auch einhalten – andernfalls gibt es im Schadenfall keinen Cent. Achtung, Kaufbelege sind für die Schadenabrechnung wichtig.
Reisegepäck ist im Auto von der Teilkasko nicht gegen Diebstahl geschützt. Diesen Schutz bietet nur eine Reisegepäckversicherung, die ist jedoch lückenhaft. Über Nacht im Auto gelassenes Gepäck etwa ist meist nicht gegen Diebstahl geschützt. Deshalb vor Abschluss die Bestimmungen prüfen und sie auf der Reise auch einhalten – andernfalls gibt es im Schadenfall keinen Cent. Achtung, Kaufbelege sind für die Schadenabrechnung wichtig.
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