Fahrverbot
Fußgänger auf Zeit

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Deutlich zu schnell unterwegs gewesen oder über eine rote Ampel gefahren – so werden aus Autofahrern ganz schnell Fußgänger. AUTO BILD nennt die Regeln für die Zeit ohne Führerschein.
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Wofür kann ein Fahrverbot verhängt werden? Fahrverbot wird neben Bußgeld und Punkten bei schwereren Verkehrsverstößen verhängt. Etwa bei einer Tempoüberschreitung ab 30 km/h innerorts oder 40 km/h außerorts. Ebenso bei zu geringem Sicherheitsabstand, gefährlichem Überholen oder beim Überfahren eines über eine Sekunde währenden Rotlichts. Kann man ein Fahrverbot abwenden? Ja. Das geht bei Ersttätern oder wenn die berufliche Existenz des Betroffenen gefährdet wäre. Dann kann es in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt werden. Dazu braucht es aber die Hilfe eines versierten Anwalts. Unter bestimmten Bedingungen kann die Auszeit auch zu einem Wunschtermin genommen werden.
Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis

Bild: Ralf Timm
Auch Mofa fahren verboten
Darf man während des Fahrverbots Fahrzeuge fahren? Achtung, alle motorbetriebenen Fahrzeuge sind in der Zeit des Fahrverbots tabu! Dazu gehören auch Elektroautos und sogar solche Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis bewegt werden dürfen, also etwa Mofas. Wo muss man seinen Führerschein abgeben? Außer in Bayern nicht bei der Polizei, sondern bei der im Bußgeldbescheid angegebenen Bußgeldstelle. Also meistens bei dem Amt, das auch den Bußgeldbescheid oder den Anhörungsbogen verschickt hat. Wie bekommt man seinen Führerschein zurück? Entweder wird er von der Bußgeldstelle rechtzeitig zum Ablauf der Fahrverbotsfrist zurückgeschickt, oder der betroffene Fahrer kann ihn sich am Ende der Frist bei der Behörde abholen.
Verstoß ist eine Straftat
Darf man zum Abholen selbst zur Bußgeldstelle fahren? Vor Ablauf des Fahrverbots auf keinen Fall. Man muss sich zum Amt fahren lassen. Wer sich selbst ans Steuer setzt, macht sich des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Und das ist kein Kavaliersdelikt. Was passiert, wenn man trotz Fahrverbots Auto fährt? Das ist eine Straftat, die nach § 21 Straßenverkehrsgesetz mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird. Für Ersttäter gibt es meist eine Geldstrafe in Höhe eine Monatsnettolohns. Verliert man durch einen Verstoß den Führerschein? Ja, Fahren während der Zeit des Fahrverbots gefährdet die Lizenz. Aber Ersttäter kommen in der Regel mit einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsnettolohns davon. Mitunter setzt es ein zusätzliches Fahrverbot.
Was tun, wenn der Anhörungsbogen kommt?

Fehler nicht korrigieren
• Schicken Sie den Anhörungsbogen fristgerecht an die Bußgeldstelle ab. So vermeiden Sie Ermittlungen der Polizei an Ihrer Anschrift. Die auf dem Formular angegebene Frist beginnt an dem Tag, an dem der Bogen in Ihrem Briefkasten steckt. • Korrigieren Sie auch keine offensichtlichen Fehler im Anhörungsbogen. Schon ein falsches Geburtsdatum etwa kann die Zuordnung von Ordnungswidrigkeit und Betroffenem verhindern. • Sind seit dem bußgeldbewehrten Vorfall und dem Datum auf dem Anhörungsbogen mehr als drei Monate vergangen, ist der Vorfall verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
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