Bis zum 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen und den Anbieter wechseln. Das Sparpotenzial beträgt für viele Versicherte mehrere Hundert Euro. Allerdings lauern beim Versicherungswechsel auch Fallstricke. Welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

1. Fristen versäumen

Wer seine Kfz-Versicherung kündigen möchte, muss die Fristen im Blick behalten. Die Kündigung muss mindestens vier Wochen vor der nächsten Hauptfälligkeit erfolgen. Die Hauptfälligkeit ist der Termin, zu dem der Jahresbeitrag fällig wird und das neue Versicherungsjahr beginnt. Bei den meisten Versicherungsverträgen ist das der 1. Januar. Stichtag für die Kündigung ist daher der 30. November. Bis dahin muss die Kündigung der Versicherung vorliegen – der Poststempel spielt keine Rolle. Ausnahmen sind sogenannte unterjährige Verträge, bei denen ein anderer Termin der Hauptfälligkeit festgelegt wurde. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist aber vier Wochen. Beim Sonderkündigungsrecht wegen einer Beitragserhöhung beträgt die Frist ebenfalls vier Wochen – beginnend mit dem Tag, an dem der Versicherte die Benachrichtigung über die Beitragserhöhung mit der Jahresrechnung erhalten hat.

2. Formfehler bei der Kündigung

Formfehler im Kündigungsschreiben können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Erfolgt die Kündigung zum Beispiel wegen einer Beitragserhöhung, so sollte dies auch im Kündigungsschreiben angeführt sein ("Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung"). Anderenfalls kann die Versicherung die Kündigung ablehnen, wenn sie nach dem 30. November erfolgt. In das Kündigungsschreiben gehören außerdem immer die Nummer des Versicherungsscheins und das Kfz-Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs.
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3. Den Erstbeitrag nicht rechtzeitig bezahlen

Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen, gibt die Versicherung vor, bis wann der Erstbeitrag gezahlt werden muss. In der Regel bleiben Ihnen dazu nach Zugang des Versicherungsscheins 14 Tage Zeit, danach müssen Sie unverzüglich zahlen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zwar muss der Versicherer Sie rechtzeitig mit einer gesonderten Mitteilung über den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes belehren. Doch so weit sollten Sie es erst gar nicht kommen lassen. Sind Sie mit der Zahlung des Erstbeitrags im Verzug und es kommt zu einem Schaden, wird die Versicherung prüfen, ob sie sich wegen des Verzugs auf Leistungsfreiheit berufen kann und dies gegebenenfalls vor Gericht auch tun.

4. Auf wichtige Leistungen verzichten

Viele Autobesitzer schauen beim Versicherungsvergleich besonders auf den Preis und setzen sich nur oberflächlich mit den Leistungen auseinander. Oftmals stecken die Unterschiede aber im Detail. Sollte es dann wirklich zu einem Schaden kommen, zahlt man mit einem neuen Anbieter unter Umständen sogar drauf. Beispiel Marderschäden: Teurer als die direkten Schäden durch den Marderbiss sind meist die Folgeschäden. Nicht jeder Kaskotarif deckt allerdings Folgeschäden mit ab. Noch teurer kann es bei der Neuwertentschädigung werden: Kommt es zum Totalschaden, wird statt des Zeitwerts der Neuwert erstattet – allerdings nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Der kann je nach Tarif 24 Monate oder auch nur sechs Monate betragen. Tipp: Beim Versicherungsvergleich sollten Sie Ihren aktuellen Vertrag zur Hand haben und sämtliche Leistungsmerkmale mit denen Ihres potenziellen neuen Anbieters vergleichen.

5. Vertrag mit ungünstiger Rückstufung abschließen

Wenn Sie im laufenden Jahr bereits einen Versicherungsschaden hatten, werden Sie im kommenden Jahr von der Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft – das kann auch ein Versicherungswechsel nicht verhindern. Tatsächlich beinhaltet der Versicherungswechsel sogar das Risiko, dass Sie vom neuen Anbieter weiter zurückgestuft werden, als es der alte Anbieter getan hätte. Denn jede Versicherung hat ihre eigenen Rückstufungstabellen – die Unterschiede können dabei mehrere Stufen mit entsprechender Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt haben.
Blechschaden Unfall Auto - KFZ-Versicherung
Versicherungsschaden: Der Anbieterwechsel kann eine Rückstufung nicht verhindern. Deshalb sollte man die Rückstufungstabellen überprüfen.
Bild: DPA
Am Ende zahlen Sie beim neuen Anbieter unter Umständen dann sogar mehr. Beim Versicherungsvergleich fällt das noch nicht einmal auf, denn der Vergleichsrechner berechnet den Beitrag noch auf Basis Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse. Mit der Beitragsrechnung kommt dann die böse Überraschung. Wenn Sie im laufenden Jahr einen Schaden hatten, sollten Sie sich deshalb vor dem Wechsel die Rückstufungstabellen des neuen Anbieters im Internet ansehen. Rufen Sie im Zweifel den entsprechenden Anbieter an und lassen sich ausrechnen, wie hoch Ihr Beitrag nach erfolgter Rückstufung ausfallen würde.

6. Falsche oder unvollständige Angaben machen

Beantworten Sie die Angaben, die die Versicherung zur Berechnung der Beitragshöhe von Ihnen verlangt, immer nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig. Insbesondere, wenn Sie über einen Vergleichsrechner zu einem bestimmten Tarifangebot gekommen sind, sollten Sie vor Versenden des Antrags noch einmal überprüfen, ob Ihre ursprünglich eingegebenen Daten richtig und vollständig waren. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass Sie bei unvollständigen Angaben bestimmte Rabattmöglichkeiten verpassen. Zum anderen kann es auch Ärger mit der Versicherung geben, wenn es zum Schaden kommt. So kann die Versicherung entgangene Beiträge nachträglich einfordern oder auch eine Vertragsstrafe verhängen.