Folgen der Punktereform 2014
Punkte-Anfragen spürbar gestiegen

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Das Kraftfahrt-Bundesamt registriert einen "spürbaren Anstieg" bei Punkte-Anfragen von Autofahrern. Grund ist die Punktereform 2014.
(dpa) Die Punktereform für Verkehrssünder hat beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu einer erhöhten Zahl an Anträgen geführt. Verglichen mit den Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2013 gebe es 2014 bislang ein Plus von 40.000 Anträgen auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister, sagte KBA-Sprecher Stephan Immen am 25. Juni 2014.
So geht's: Zur Punkte-Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt
Das sei aber "kein exorbitanter Anstieg, sondern ein spürbarer". Bislang seien im aktuellen Jahr 2014 rund 220.000 Anträge eingegangen. Im gesamten vergangenen Jahr 2013 waren es demnach 360.000 sowie 408.000 im Jahr 2012.
In einem Monat 60.000 Anfragen beim Fahreignungsregister
Das KBA hat sich Immen zufolge angesichts der Berichterstattung zur Punktereform auf mehr Anfragen eingestellt. "Das ist alles in einem vertretbaren Rahmen." Die Wartezeit habe sich von zwei auf drei Wochen verlängert. "Die Mitarbeiter geben alles, was geht, um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten." Im Mai habe es den deutlichsten Anstieg gegeben, die Dortmunder "Ruhr Nachrichten" berichten von mehr als 60.000 Anträgen. Inzwischen verzeichne das KBA schon wieder eine abnehmende Tendenz.
Handy am Steuer: Wenn der Blitzer zur Punktefalle wird
Kritisches Punktekonto meldet sich von selbst
"Die Leute wollen wissen, wie sich die Reform auf ihr Punktekonto auswirkt", zitierten die "Ruhr Nachrichten" einen Behördensprecher. "Es besteht keine unmittelbare Notwendigkeit, das eigene Punktekonto abzufragen. Bei Erreichen von vier oder mehr Punkten erhält jeder Autofahrer ohnehin eine Benachrichtigung", erläuterte der Sprecher. Von Anfragen "rein aus Interesse" sei abzuraten.
Punktereform: Das ändert sich beim Punkteabbau
Die Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei war am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Anders als bisher wird der Führerschein bei 8 statt wie früher bei 18 Punkten entzogen. Es gibt nur noch drei Kategorien von Verkehrsvergehen, die je nach ihrer Schwere mit einem, zwei oder drei Punkten geahndet werden.
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