EU-Führerschein-Novelle: Das ändert sich bei der Fahrerlaubnis
EU-Führerschein-Novelle: Künftig mit Gesundheitscheck?

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie kommt, und damit auch der digitale Führerschein fürs Smartphone. Immer wieder beunruhigen Gerüchte Senioren zu Gesundheitstests, was ist dran? Diese Regeln bringt die Führerschein-Novelle!
Bild: picture alliance / Wolfgang Maria Weber
Inhaltsverzeichnis
- Was sieht die Führerschein-Novelle vor?
- Wie lange sind Führerscheine künftig gültig?
- Kommen Gesundheitschecks für Senioren?
- Was ändert sich beim Fahrschulunterricht?
- Wie lange gilt die EU-weite Führerschein-Probezeit?
- Wann kommt der digitale Führerschein?
- Ab welchem Alter darf man künftig Lkw fahren?
- Kann man mit Führerschein Klasse B ein Reisemobil fahren?
- Wie werden Verkehrssünder grenzüberschreitend gejagt?
- Kommentar
Die EU führt neue Führerscheinregeln ein: Die Novelle ermöglicht die Einführung des digitalen Führerscheins, eine EU-weite Probezeit für Fahranfänger und die zwingende Unterweisung in die Gefahren der Handynutzung am Steuer. Auch gibt es neue Regeln zum Auffrischen von Führerscheinen und deren Tausch sowie ein Absenken der Altersgrenze für den Lkw- und Busführerschein.
Gerade ältere Führerscheininhaber dürfte ein viel diskutierter Plan interessieren: Aktuell geistern Gerüchte durchs Netz, eine Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Gültigkeit mit einem Gesundheitscheck zu verbinden. Doch dazu gibt es einen formalen Beschluss. Hier ein Überblick zur Führerscheinnovelle.
Mit der Führerschein-Novelle will die EU die Straßen Europas sicherer machen: Jedes Jahr sterben 20.000 Menschen auf den Straßen der Europäischen Union. Die meisten davon sind als Verkehrsteilnehmer zu Fuß, mit dem Rad, mit Rollern und mit Motorrädern unterwegs. Diese Zahl soll bis 2030 halbiert werden und bis 2050 auf null sinken.
Vor dem Beschluss der Novelle wurde eine Vielzahl von Vorschlägen zur Verschärfung des Führerscheinrechts diskutiert. Im Gespräch waren Gesundheitschecks für Ältere, ein Tempolimit sowie ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger oder bestimmte Einschränkungen für Führerscheinklassen. Die allermeisten der verschärften Vorschläge wiesen die EU-Gremien zurück. Formal wurde die Novelle im Oktober 2025 beschlossen und soll bis Ende 2028 in nationales Recht gegossen werden – mit einer Umsetzung bis Ende 2029. Mit der Novelle wird die Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG von Dezember 2006 aktualisiert (hier im Original).

Die EU-Novelle für Führerscheine bringt viele Neuerungen, aber keine automatische Gesundheitsprüfung für Senioren.
Bild: Reinhold Radermacher, StädteRegion Aachen
Entschieden wurde, dass der neue EU-Führerschein maximal 15 Jahre lang gültig ist – zehn, wenn er auch als nationaler Ausweis dient. Das gilt für Dokumente zum Führen von Autos, Rollern und Motorrädern. Deutschland hat schon zuvor eine Umtauschfrist alle 15 Jahre beschlossen – für Bus- und Lkw-Führerscheine sind es fünf Jahre. Neue, digital eingetragene Dokumente bekommen beim Führerschein-Umtausch (hier sind alle Fristen) ein festes Ablaufdatum.
Diskutiert wurden verpflichtende Gesundheitschecks für Senioren ab 70, wenn deren Führerschein abgelaufen ist. Die sind generell vom Tisch, können aber von einzelnen Ländern national umgesetzt werden. Deutschland wird nicht dazu gehören. Alternativ kann sich jedes Land dafür entscheiden, eine Selbstauskunft zu verlangen. Schon jetzt sind Medizinchecks für Senioren in Europa teils erforderlich und werden streng geregelt, hier ein Überblick:
So steht es um Gesundheitschecks für Senioren in Europa
Medizincheck in welchem Land bisher | für Senioren ab 50 | für Senioren von 65 bis 75 | für Senioren ab 80 |
|---|---|---|---|
Dänemark | kein | einmalig ab 75 Jahren beim Verlängern des Führerscheins | jedes Jahr ein neues Attest |
Deutschland | kein | kein | kein |
Großbritannien | keine | Verlängerung ab 70 alle drei Jahre unter Angabe von Einschränkungen | |
Niederlande | keine | normalerweise ab 75 bei Verlängerung | |
Italien | alle fünf Jahre | ab 70 alle drei Jahre | alle zwei Jahre |
Portugal | alle fünf Jahre mit Attest | ab 70 alle zwei Jahre | |
Schweiz | kein | ab 75 alle zwei Jahre | |
Spanien | kein | ab 65 alle fünf Jahre |
Schon in der Fahrschule sollen Fahranfänger besser auf reale Fahrsituationen vorbereitet werden. Sicherheit und Klimaschutz bekommen mehr Raum. So soll das Risikobewusstsein gegenüber Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern geschärft werden. Dazu gehört auch der sichere Umgang mit Handys am Steuer, künftig eine Bedingung zum Erteilen der Fahrerlaubnis.
Thema werden auch die Auswirkungen des Fahrstils auf die Fahrzeugemissionen – etwa durch rechtzeitiges Schalten. Damit sollen die Vorschriften dem Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen Rechnung tragen. Künftig sollen auch die Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen und anderen automatisierten Technologien bewertet werden. Teil der Prüfung werden auch das Fahren bei Schnee und Glätte sowie die sichere Nutzung der Fahrerassistenzsysteme.
Für Fahranfänger gilt EU-weit eine Probezeit von mindestens zwei Jahren. In der Probezeit gelten auch strengere Regeln beim Missbrauch von Alkohol am Steuer, und beim Missachten der Gurtpflicht.
Mit der Novelle werden die Weichen dafür gestellt: EU-weit soll der digitale Führerschein bis 2030 kommen, in Deutschland noch 2026. Künftig sollen Autofahrer ihren Führerschein bei Verkehrskontrollen oder der Autovermietung auf dem Handy vorzeigen können, in Deutschland über die App i-kfz. Der digitale Führerschein soll das Scheckkarten-Dokument ergänzen. Man wird auch weiterhin eine physische Version beantragen. Der Verwaltungsaufwand wird reduziert, denn digitale Führerscheine können einfacher ersetzt, erneuert oder umgetauscht werden.

Die EU plant den digitalen Führerschein fürs Handy.
Bild: DPA
Den Lkw-Führerschein sollen junge Menschen bereits ab 18 Jahren machen dürfen, bislang liegt das Mindestalter in Deutschland bei 21 Jahren. Jüngere Lkw-Fahrer müssen bislang eine zweieinhalbjährige Ausbildung machen. Für Busführerscheine sinkt das Mindestalter von 24 auf 21 Jahre.
Auch erlaubt die Reform, dass man mit Führerschein Klasse B künftig Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen fahren darf. Das ist gerade bei Reisemobilen eine wichtige Gewichtshürde, mit der viele B-Klassen-Inhaber am Fahren eines Wohnmobils gehindert wurden.

Gerade bei Reisemobilen mit Alkoven wächst das zulässige Gesamtgewicht voll beladen schnell über 3,5 Tonnen.
Bild: AUTO BILD / Matthias Brügge
Noch 2019 blieben rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte in der EU ungestraft, weil Täter nicht ermittelt oder Zahlungen nicht vollstreckt wurden. Nun wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden erleichtert, und ein temporäres Fahrverbot in einem Mitgliedsland gilt künftig in der gesamten EU, wenn es oberhalb von drei Monaten liegt.

In Italien nehmen die Carabinieri vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, auch die Überwachung des Straßenverkehrs.
Bild: dpa
Auch werden Verursacher von besonders schweren Delikten in der gesamten EU verfolgt. Zu solchen Delikten zählen derzeit übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Verkehrsdelikte mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung. Bei der Durchsetzung hilft das zentrale Führerscheinregister.
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