Getönte Autoscheiben: Darauf musst du achten
Ist das erlaubt? Tönungsfolien für Autofenster

Nicht alles, was gut aussieht, ist erlaubt. Das gilt auch für getönte Autoscheiben. Wer zu dunkel fährt, riskiert ein Bußgeld oder die Kfz-Stilllegung.
Bild: Ralf Timm / Auto Bild
Es gibt viele Gründe, warum Autofahrer mit getönten Scheiben unterwegs sind. Oft wohl nur, weil das schwarze Glas ein Blickfang ist. Für andere hat die Verdunklung ganz praktische Vorteile.
Zum Beispiel kann die Blendung durch tief stehende Sonne reduziert werden. Das steigert das persönliche Sicherheitsempfinden. Zudem können spezielle Folien die Infrarotstrahlung der Sonne absorbieren. Das hält die Temperatur im Innenraum niedriger. Die Klimaanlage muss dann weniger arbeiten, und man spart Kraftstoff.
Schutz vor Diebstahl
Außerdem schützen getönte Scheiben vor neugierigen Blicken in den Innenraum. Langfinger mit bösen Absichten können so schlechter einschätzen, ob sich der Aufbruch des Autos lohnt und lassen es im Zweifel hoffentlich sein.

Nicht alles, was gut aussieht, ist erlaubt. Das gilt auch für getönte Autoscheiben.
Bild: Ralf Timm / Auto Bild
Viele Automobilhersteller tragen diesen Wünschen Rechnung und bieten getönte Scheiben ab Werk an. Man kann sie aber auch nachrüsten – mit speziellen Klebefolien oder einem Austausch der entsprechenden Scheiben.
Uneingeschränkte Sicht
Allerdings muss man darauf achten, dass die Sicht dabei keinesfalls eingeschränkt wird. Deshalb unbedingt eine gute Folienqualität verwenden. Experten empfehlen Folien mit einer speziellen, metallisierten Veredelung. Die sind zwar teurer, halten dafür aber länger. Generell gilt: Die Frontscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben dürfen nicht foliert sein.
Zudem dürfen ausschließlich Folien genutzt werden, für die eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) vorliegt. Die sollte man immer im Auto dabeihaben. Wer sie bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, dem droht mindestens ein Bußgeld von zehn Euro, schlimmstenfalls sogar die Stilllegung des Autos.
Ist die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Folierung beeinträchtigt, sind sogar 90 Euro fällig, und es gibt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
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