Wer mit abgefahrenen Reifen oder einer durchgerosteten Karosserie bei der Hauptuntersuchung vorfährt, kann sich vermutlich vorstellen, dass seinem Fahrzeug die Plakette verweigert wird. Doch was ist mit einer falsch platzierten Handy-Halterung? Oder einer fehlenden Sonnenblende? Bereitet dies Probleme bei der Prüfstelle? AUTO BILD nennt Anliegen, die viele Autofahrer nicht zwingend berücksichtigen, mit denen man jedoch bei der Hauptuntersuchung garantiert Ärger bekommt!

Überraschungen beim TÜV

Wer glaubt, dass eine simple Handy-Halterung beim TÜV keine Rolle spielt, der irrt sich! Ist der Tablet- oder Smartphone-Halter auf dem Armaturenbrett genau da platziert, wo sich im Falle eines Aufpralles der Airbag entfalten, der wird von den Prüfern eines besseres belehrt. Dies kann nämlich zu schweren Verletzungen führen und wird nicht akzeptiert. Ebenfalls banal hört sich eine fehlende Sonnenblende an. Wer jedoch mit einem Cabrio zur Prüfstelle fährt und keine Sonnenblende vorweisen kann, erhält dafür von einem aufmerksamen Prüfer garantiert keinen mängelfreien TÜV-Bericht und muss schlimmstenfalls erneut zur HU.

Womit Autofahrer nicht rechnen

Damit fliegen Sie beim TÜV durch!
Nicht nur abgefahrene Reifen können bei der HU für Ärger sorgen!
Bild: Holger Neu
Gleiches Auto bedeutet gleiche Reifen? Falsch! Automobilhersteller rüsten einen bestimmten Fahrzeugtyp je nach Motorisierung mit zum Teil sehr unterschiedlichen Reifen aus. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Zum einen benötigen große Bremsen von potenten Motoren große Räder. Hat der Nachbar also das gleiche Fahrzeug, welches aber schwächer motorisiert ist, kann der Freiraum für die Bremsen zu klein werden, sagt Diplom-Ingenieur Dieter Lauffs, Kraftfahrzeugexperte beim TÜV Rheinland. Ein weiterer Grund ist die längere Übersetzung, die stärkere Motoren erfordern. Dies kann über das Getriebe oder den Achsantrieb erfolgen, aber auch über die Räder größeren Durchmessers, so der Sachverständige und langjährige Leiter einer Prüfstelle. Werden demnach an einem Auto beispielsweise zu kleine Räder montiert, zeigt der Tacho falsch an und die Geräuschemissionen nehmen durch damit verbundene höhere Drehzahlen - bei gleicher Fahrtgeschwindigkeit - zu. Deshalb die Empfehlung: Wer neue Räder für sein Fahrzeug kauft, sollte sich vorher informieren, welche Größen der Hersteller für dieses Modell freigibt.
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Zubehörteile können Probleme bereiten

Damit fliegen Sie beim TÜV durch!
Wer bei Zubehörteilen unsicher ist, sollte vor dem Kauf besser bei einer Prüforganisation nachfragen.
Bild: picture alliance/Julian Stratenschulte/dpa
Vorsicht ist zudem vor Zubehör des Vertragshändlers geboten! Denn auch wenn man für sein neues Fahrzeug Extras aus dem Shop des Vertragshändlers ordert, kann man dadurch Ärger bei der Hauptuntersuchung bekommen. Dies passiert, wenn dieses Zubehör beispielsweise kein Serienzubehör ist und vom Hersteller nicht für die Fahrzeughomologation genehmigt wurde. Denn nicht alles was der Vertragshändler anbietet, ist vom Fahrzeughersteller zum nachträglichen Umbau freigegeben. Ebenfalls für Probleme bei der Hauptuntersuchung können auch Zubehörteile aus dem Internet sorgen. So sollten sich Autoliebhaber nicht auf der sicheren Seite fühlen, wenn sie Zubehör mit dem Zusatz "mit TÜV" oder "TÜV geprüft" kaufen. Beruhigend zu wissen, wenn der TÜV festgestellt hat, dass der GFK-Frontspoiler nicht brennbar ist. Aber es kann dennoch andere Kriterien wie beispielsweise die Befestigung oder aerodynamische Eigenschaften geben, insbesondere bei hochmotorisierten Fahrzeugen. Dafür hat der Gesetzgeber sogenannte "gültige Prüferzeugnisse" definiert, was üblicherweise Teilegutachten oder die Allgemeine Betriebserlaubnis ist. Wer unsicher ist, sollte vor dem Kauf besser bei einer Prüforganisation wie zum Beispiel dem TÜV, Dekra oder GTÜ nachfragen.
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Folie ist nicht überall erlaubt

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Bei der Tönungsfolie an den Scheiben sollte die Folie nie bis unter die Scheibengummis reichen.
Bild: Auto Bild
Tönungsfolie für Autoscheiben darf nur an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe angebracht werden. Nicht zulässig ist diese an den vorderen Scheiben. So darf die Frontscheibe nur eine höchstens 10 cm breite Tönungsfolie am oberen Scheibenrand haben. Wichtig ist auch die Anbringung der Folie. Die Gummidichtung der Scheiben darf nicht überklebt werden! Zwischen Einfassung und Dichtung muss mindestens ein Millimeter Mindestabstand eingehalten werden. Denn die hinteren Scheiben sollten aus Gründen des Unfallschutzes brechen und gegebenenfalls aus dem Rahmen fallen, wenn zum Beispiel ein Fahrzeuginsasse durch die Wucht eines Unfalls mit dem Kopf gegen eine Scheibe geschleudert wird. Wenn dies durch eine Folie verhindert wird, kann dies zu schweren Kopfverletzungen führen, warnt Dieter Lauffs. Übrigens: Anders als die Scheiben aus Sicherheitsglas, besteht die Frontscheibe in der Regel aus sogenanntem Verbundglas, welches bei einem Unfall nicht zerspringt oder zersplittert, sondern reißt. Durch eine Kunststofffolie, die am Verbundglas angebracht wird, werden die einzelnen Scherben zusammengehalten und sollen so nicht ins Fahrzeuginnere fallen und die Insassen gefährden. Nicht vergessen: Wer die Scheibenfolie in Eigenregie anbringt, darf ausschließlich Tönungsfolie benutzen, die über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) verfügt! 

Leuchten lackieren: Erlaubt oder illegal?

Die Farbe der Leuchtmittel für Fahrzeuge ist vorgeschrieben und darf nicht geändert werden. Doch darf man die durchsichtigen Abdeckungen von Scheinwerfern oder Schlussleuchten lackieren? Die Antwort: Nein, dies ist nicht erlaubt! Selbst die Farbe des Lacks spielt hier keine Farbe. Werden die Scheinwerfer lackiert, erlischt die Betriebserlaubnis. Ebenfalls nicht zulässig ist es, Halogenscheinwerfer in LED-Scheinwerfer umzuwandeln, indem LED-Leuchten mit passendem Sockel eingesetzt werden. Es müssen stets die genaue Einhaltung des Brennpunktes, der Leuchtstärke und weitere lichttechnische Anforderungen erfüllt sein. Denn Birnen ohne explizite Genehmigung für das entsprechende Fahrzeug sowie die exakten Scheinwerfer sind illegal. (Mehr zum Thema LED-Licht legal nachrüsten.)

Von

Adele Moser