Wie lange darf man den TÜV überziehen? Ab wann droht Bußgeld? Meldet der TÜV den überzogenen HU-Termin? Und welche Auswirkungen hat der überzogene TÜV-Termin auf den Versicherungsschutz, wenn es zu einem Unfall kommt? AUTO BILD beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Der TÜV bzw. die Hauptuntersuchung (HU) darf grundsätzlich nicht überzogen werden! Das ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt (§29 StVZO). Wer den Termin zur Hauptuntersuchung verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bußgeld droht laut Bußgeldkatalog allerdings erst, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Beispiel: Die Frist für die nächste HU endet laut Prüfplakette im Oktober 2022. Das Auto muss dann bis spätestens 31. Oktober zum TÜV oder zu einer anderen Prüforganisation, die eine HU durchführt. Bußgeld droht jedoch erst ab 1. Januar 2023. Und das auch nur dann, wenn man ohne gültige TÜV-Plakette zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle auffällt. Der TÜV selbst erhebt kein Bußgeld und meldet den Verzug auch nicht den Behörden!
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Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge, die laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind (gilt zum Beispiel für Taxis). Hier droht schon ab dem ersten Tag nach Ablauf der Frist für die nächste HU ein Bußgeld.

Woran sehe ich, wann ich wieder zum TÜV muss?

Wann die Frist für die nächste Hauptuntersuchung abläuft, erkennt man an der Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr an, die Zahl, die am Rand der Plakette oben steht (12-Uhr-Position), den Monat. Mit Ablauf des angegebenen Monats läuft die Frist für die nächste Hauptuntersuchung ab. Darüber hinaus ist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt, wann das Auto spätestens wieder zum TÜV muss.
TÜV überziehen: Prüfplakette
HU-Plakette: Das Jahr der nächsten Prüfung steht im Zentrum, der Monat befindet sich in der 12-Uhr-Position (hier Juni 2022).
Bild: AUTO BILD

Welche Strafe droht, wenn der TÜV überzogen wurde?

Das hängt davon ab, um wie viele Monate die fällige Hauptuntersuchung überzogen wurde. Wurde der TÜV um mehr als zwei Monate überschritten, beträgt das Bußgeld 15 Euro. Ab vier Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro. Wurde der TÜV-Termin um mehr als acht Monate überzogen, werden 60 Euro fällig. Ab einem Verzug von mehr als acht Monaten gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

Diese Strafen drohen bei überzogenem TÜV

Diese Strafen drohen bei überzogenem TÜV
Pkw, Motorräder und leichte Anhänger:
Mehr als 2 Monate
15 Euro
4 bis 8 Monate
25 Euro
Mehr als 8 Monate
60 Euro und 1 Punkt
Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung:
Bis zu 2 Monate
15 Euro
2 bis 4 Monate
25 Euro
4 bis 8 Monate
60 Euro und 1 Punkt
Mehr als 8 Monate
75 Euro und 1 Punkt

Fallen bei überzogenem TÜV zusätzliche Kosten an?

Bei der Prüforganisation selbst braucht man zwar keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist die Prüforganisation verpflichtet, ab einem Verzug von zwei Monaten eine "erweiterte HU" (auch Ergänzungsuntersuchung genannt) durchzuführen, die etwa 20 Prozent teurer ist als die reguläre HU. (Eine Übersicht der TÜV-Kosten finden Sie hier!)

Wird die HU-Plakette bei überzogenem TÜV rückdatiert?

Nein, eine Rückdatierung, wie sie früher erfolgt ist, gibt es seit 2012 nicht mehr. Auch wenn der ursprüngliche Termin zur Hauptuntersuchung überzogen wurde, wird die nächste HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin fällig.
Weitere Themen: Kompressoren im Vergleich

Was ist, wenn ein Auto durch die HU gefallen ist?

Kommt das Auto wegen festgestellter Mängel nicht über den TÜV, verlängert sich die Gültigkeit der TÜV-Plakette um einen Monat. In diesem Zeitraum muss der Fahrzeughalter die Mängel beseitigt und das Auto zur Nachuntersuchung vorgeführt haben. Lässt er diese Frist verstreichen, wird eine erneute gebührenpflichtige HU fällig. Zudem drohen 15 Euro Bußgeld, wenn der Verzug bei einer Verkehrskontrolle auffällt. Wichtig: Auch wenn die Frist einen Monat beträgt, müssen erhebliche Mängel, die bei der HU festgestellt werden, umgehend beseitigt werden.
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Wie oft müssen Autos/Motorräder zur HU?

Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren (Datum der Erstzulassung) zur HU, danach alle zwei Jahre. Für Motorräder steht der HU-Termin grundsätzlich alle zwei Jahre auf dem Programm – auch bei neuen Motorrädern wird die erste HU bereits nach zwei Jahren fällig.
Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge gelten die gleichen HU-Fristen wie für Benziner oder Diesel. Bei Elektrofahrzeugen stehen neben den herkömmlichen Prüfpunkten zusätzlich die Akkus, die mit Hochvolt-Technologie arbeiten, auf der Liste. Auch der Ladeanschluss, der Zustand der Isolierungen sowie Kabelstränge werden inspiziert.

TÜV überziehen und Kfz-Versicherung

Bei einem Unfall sind die Ansprüche Dritter grundsätzlich durch die Kfz-Versicherung abgedeckt – auch dann, wenn der TÜV abgelaufen war. Bei fahrlässigem Handeln kann es aber passieren, dass die Versicherung den Versicherten in Regress nimmt, also einen Teil der Schadenssumme von ihm zurückverlangt. Eine Rolle spielt dabei auch, welche Mängel am Fahrzeug vorhanden waren bzw. ob diese sicherheitsrelevant waren. Zu beachten ist dabei, dass es auch bei nicht abgelaufenem TÜV Probleme mit der Kfz-Versicherung geben kann – etwa wenn sicherheitsrelevante Mängel in fahrlässiger Weise nicht beachtet bzw. behoben werden.

TÜV überziehen mit Saisonkennzeichen

Ob Cabrio, Oldtimer, Wohnwagen oder Motorrad – ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf in der Ruhephase nicht bewegt werden. Läuft der TÜV außerhalb dieses Betriebszeitraumes ab, muss die HU im ersten Monat mit Beginn des neuen Betriebszeitraums durchgeführt werden.

Von

Adele Moser