Kfz-Steuer in Euro
Damit müssen Sie rechnen

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Null Euro oder tiefer Griff in die Tasche - Schlüsselnummern und Hubraum entscheiden über die Steuerhöhe. Hier der Überblick.
So schlägt die Steuer zu
Satte 405,76 Euro (oder 793,60 Mark) Kfz-Steuer pro Jahr für einen Golf II ohne Kat – das ist kein schlechter Witz vom Finanzamt, sondern voller Ernst. Mit der Umstellung auf Euro kommt der jetzt auf den Cent genau in krumme Beträge umgerechnet. Was unter dem Strich pro Jahr fällig ist, wird so berechnet: Steuersatz mal 100 Kubikzentimeter Hubraum. Dabei zählen angefangene 100 Kubik voll, 1349 beispielsweise gelten als 1400 Kubikzentimeter.
Eine Zeit lang verschont von Steuerforderungen bleiben Autofahrer nur mit einem Wagen mit Steuerbefreiung. Für Benziner mit der Norm Euro 4 etwa gibt es eine einmalige Steuerbefreiung von 306,78 Euro. Die wird mit der fälligen Steuer so lange verrechnet, bis der Betrag aufgebraucht ist. Aber: Am 31. 12. 2005 enden alle Steuerbefreiungen. Guthaben, die über diesen Zeitpunkt noch hinausreichen, verfallen. Faustregel 1: Je größer der Hubraum, desto schneller ist der Freibetrag verbraucht. Faustregel 2: Benziner mit Euro 4 und bis zu 1,3 Liter Hubraum schaffen die Steuerfreiheit bis Ende 2005 auf jeden Fall, sofern sie ab jetzt erstmals zugelassen werden (etwa Opel Corsa, VW Polo, Ford Fiesta, Renault Clio).
Unter den derzeitigen Dieseln erreichen bei aktueller Zulassung etwa der Smart cdi, VW Lupo 3L TDI und Audi A2 3L TDI die völlige Steuerfreiheit bis Ende 2005. Alle Freibeträge werden auf den Tag genau abgerechnet. Wird ein Wagen mit Steuerbefreiung verkauft, erbt der Käufer einen noch vorhandenen Teil der Befreiung. Kein Trost für alle Autohalter, die vom Staat richtig abkassiert werden. Das trifft nicht nur Besitzer alter Autos ohne Kat, sondern auch neuer, hubraumstarker Diesel. Ein Dreiliter etwa kostet 414 Euro im Jahr, so viel wie der alte Golf. Und eine Befreiung gibt es auch nicht, weil ein großer Diesel Euro 4 (noch) nicht schafft. So schließen sich die Steuerkreise teuer.
Eine Zeit lang verschont von Steuerforderungen bleiben Autofahrer nur mit einem Wagen mit Steuerbefreiung. Für Benziner mit der Norm Euro 4 etwa gibt es eine einmalige Steuerbefreiung von 306,78 Euro. Die wird mit der fälligen Steuer so lange verrechnet, bis der Betrag aufgebraucht ist. Aber: Am 31. 12. 2005 enden alle Steuerbefreiungen. Guthaben, die über diesen Zeitpunkt noch hinausreichen, verfallen. Faustregel 1: Je größer der Hubraum, desto schneller ist der Freibetrag verbraucht. Faustregel 2: Benziner mit Euro 4 und bis zu 1,3 Liter Hubraum schaffen die Steuerfreiheit bis Ende 2005 auf jeden Fall, sofern sie ab jetzt erstmals zugelassen werden (etwa Opel Corsa, VW Polo, Ford Fiesta, Renault Clio).
Unter den derzeitigen Dieseln erreichen bei aktueller Zulassung etwa der Smart cdi, VW Lupo 3L TDI und Audi A2 3L TDI die völlige Steuerfreiheit bis Ende 2005. Alle Freibeträge werden auf den Tag genau abgerechnet. Wird ein Wagen mit Steuerbefreiung verkauft, erbt der Käufer einen noch vorhandenen Teil der Befreiung. Kein Trost für alle Autohalter, die vom Staat richtig abkassiert werden. Das trifft nicht nur Besitzer alter Autos ohne Kat, sondern auch neuer, hubraumstarker Diesel. Ein Dreiliter etwa kostet 414 Euro im Jahr, so viel wie der alte Golf. Und eine Befreiung gibt es auch nicht, weil ein großer Diesel Euro 4 (noch) nicht schafft. So schließen sich die Steuerkreise teuer.
Was die Schlüsselnummer kostet
Wo steht die Schadstoff-Schlüsselnummer? Im Fahrzeugschein, erste Zeile. genannt "zu 1". Die beiden letzten Ziffern der sechsstelligen Nummer entscheiden über die Schadstoffklasse. Bei älteren Fahrzeugen bis Baujahr 07/96 spielt auch die Ziffer 5 im Fahrzeugschein eine Einstufungs-Rolle. Aus den Schlüsselnummern ergibt sich zugleich die mögliche Steuerbefreiung in der zweiten Tabelle.
Was Ihr Auto aktuell an Steuer kostet, errechnet Ihnen unser Kfz-Steuerrechner.
Was Ihr Auto aktuell an Steuer kostet, errechnet Ihnen unser Kfz-Steuerrechner.
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