Kfz-Versicherung: Corona-Desinfektion bei Haftpflichtschaden
Urteil: Kfz-Versicherung muss Corona-Desinfektion zahlen

—
Muss die Kfz-Versicherung bei einer Schadensregulierung auch die Kosten der Corona-Schutzmaßnahmen tragen? Das Amtsgericht Heinsberg hat in dieser Sache jetzt ein Urteil gefällt!
Durch das Coronavirus entstehen bei vielen Autoreparaturen Zusatzkosten. Klar, denn auch bei der Reparatur in der Autowerkstatt müssen Hygienemaßnahmen beachtet werden – zum Beispiel muss der Wagen nach der Behebung eines Schadens aufwendig desinfiziert werden. Einige Kfz-Versicherer weigerten sich bisher, diese Zusatzkosten bei einer Schadensregulierung zu übernehmen oder schlugen niedrige Pauschalen an. Ergo: Der Versicherungsnehmer bekam zwar seinen Schaden am Auto erstattet, musste für die Kosten der anschließenden Desinfektion aber selbst aufkommen.
Kfz-Versicherung muss Desinfektionskosten übernehmen
Mit einem solchen Fall hat sich nun auch das Amtsgericht Heinsberg (AZ: 8 C 161/20) auseinandergesetzt. Im konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer Reparaturkosten in Höhe von rund 3300 Euro geltend gemacht. Die Kfz-Versicherung kürzte die Erstattung um die Kosten der Corona-Schutzmaßnahmen: 60,87 Euro. Diese Praxis verurteilte das Amtsgericht Heinsberg am 4. September 2020 als rechtswidrig. Dem Amtsgericht zufolge handele es sich bei den Desinfektionskosten um vollumfänglich erstattungsfähige Kosten. Demnach sind auch Pauschalen für die Desinfektionskosten, wie sie einige Versicherer anwenden, nicht rechtmäßig.
Service-Links